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Internetforen: Rechtliches und Meinungen


36 Antworten in diesem Thema

#1 Rüdiger

    Rüdiger Freudenberg

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    Shaolin Kempo
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Geschrieben 20 September 2006 - 07:55 Uhr

Hallo an alle,

ich bitte hier um rege Diskussion.

Immer wieder bekommen die Moderatoren und ich als Admin den Vorwurf von Zensur, Willkür u. ä.

Das nimmt immer wieder dann drastische Formen an, wenn in einzelnen Bereichen einige Nutzer das Recht auf Meinungsfreiheit weit ausdehnen.

Grundsätzliches zu Internetforen.

Neben dem Grundgesetz kommt u.a. das Telemediengesetz zur Anwendung.

Da dort aber einige Sachen nicht eindeutig geregelt sind, kommt es immer wieder zu kontroversen Rechtsauffassungen, die auch schon zu Prozessen geführt haben.

Prominetes Beispiel ist der Streit mit Heise online. Nachzulesen hier.
Hier wird einmal deutlich, welche (Ohn)-macht Forenbetreiber haben. Heise ist ja nicht gerade mit diesem Forum vergleichbar, was die Geldkapazität anbetrifft.

Demgegenüber steht ein Urteil des OLG Düsseldorf. Hier heißt es im Leitsatz:
QUOTE
Dem Betreiber eines Meinungsforums obliegen keine allgemeinen Überwachungs- oder Forschungspflichten dahingehend, ob rechtswidrige Inhalte überhaupt vorhanden sind. Die Verpflichtung des Forumsbetreibers, Beiträge rechtsverletzender Art unverzüglich zu löschen, entsteht erst mit der Kenntnisnahme von diesen Äußerungen. Die Beweislast für die Erfüllung einer einmal entstandenen Löschpflicht trägt der Forenbetreiber.

Komplett nachzulesen hier.

Hinzukommen noch einige andere Rechtsauffassungen.

Meinungsfreiheit ist ein wichtiges gut. Das zu erhalten ist sehr wichtig.

Das Recht auf unversehrtheit der Person ist aber nicht minder wichtig.

Genau hier entsteht eine Grenze die nicht zu fixieren ist. Hier kommen entweder Gerichte zum Zug. Daran verdienen Anwälte gutes Geld.

Oder aber der gesunde Menschenverstand. Respekt und Sachlichkeit.

Das als Einführungsposting.

Ich rufe noch einmal alle auf, sich an dieser Diskussion zu beteiligen. Die Form dieser Diskussion ist eindeutig: Sachlich und ohne Polemik.

Wirft jemand eine Rechtsauffassung in die Runde erwarte ich einen Link zu einer glaubwürdigen Quelle (Gerichtsurteile, öffentliche Bekanntmachungen, Gesetze etc.)

Viele Grüße

Rüdiger
"Stell Dir vor, es kommt Krieg und keiner geht hin - dann kommt der Krieg zu euch!
Wer zu Hause bleibt, wenn der Kampf beginnt, und lässt andere kämpfen für seine Sache,
der muss sich vorsehen: Denn wer den Kampf nicht geteilt hat, der wird teilen die Niederlage.
Nicht einmal Kampf vermeidet, wer den Kampf vermeiden will:
Denn es wird kämpfen für die Sache des Feinds,
wer für seine eigene Sache nicht gekämpft hat."

Bertold Brecht

#2 sfabel

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Geschrieben 20 September 2006 - 09:30 Uhr

Hi Rüdiger,

meine Auffassung ist, dass neben dem Recht auf freie Meinungsäußerung der Domain-Inhaber haftet, und das bist Du. Wenn also Du ein Problem deshalb bekommst, weil jemand hier im Forum etwas schreibt, und Du es nicht löscht, denke ich, ist die Sache klar!

Abgesehen davon: ich glaube nicht, dass Du Dich für Dein Verhalten rechtfertigen musst, die Moderation in diesem Forum funktioniert, es werden Anweisungen anständig durchgeführt, und die meisten User sind - so denke ich - damit auch soweit zufrieden.

Dass immer mal wieder jemand den Aufstand probt, ist m.E. völlig normal und sollte nach Verweis auf diesen Beitrag entsprechend moderiert werden - im Sinne von "gelenkt".

Ich denke auch, vielen Mitgliedern ist nicht klar, dass Du trotz allen Vorsichtsmaßnahmen oftmals ein nicht allzu geringes Risiko eingehst mit diesem Forum.

Alles Gute,

Stephan

#3 Harle35

    Neu im Forum

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Geschrieben 20 September 2006 - 10:30 Uhr

hallo rüdiger,

ich kann dich voll und ganz verstehen und ich würde an deiner stelle genauso handeln. ich denke mal jeder würde das machen.
ich finde es halt nur recht traurig, was aus der großen gemeinschaft des bujinkan, die es einmal darstellte geworden ist. und das es dann irgendwann mal so kommt wundert mich nicht mehr.

meine befürchtungen gehen jetzt etwas dahin, das einige dieses verhalten als vorbild nehmen und es dem kläger, oder was immer er auch ist nachmachen

lg heiko
Heiko Magdeburg

#4 roninkan

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Geschrieben 20 September 2006 - 11:26 Uhr

Hallo,

nun Rüdigers Position ist - denke ich - für jeden nachvollziehbar und unantastbar. Wer möchte schon gerne für die Äußerungen anderer belangt werden. Vielleicht wären die Wogen gar nicht so hoch gekocht, hätte gleich zu Beginn etwas mehr Aufklärung statt gefunden. Nun hoffentlich hilft dieser thread solche Streitigkeiten für die Zukunft zu vermeiden.

Um das ganze mal zu verallgemeinern:

Also in einem Forum entsteht eine Diskussion um ein Produkt A von Herrn B oder Firma B.

Hier meine Frage: was ist jetzt zulässig?

eine sachliche Diskussion über das Produkt A?
wobei durchaus kritische Meinungen zugelassen sind im Sinne von,
ich halte Produkt A für ... weil...

eine sachliche Diskussion über Herrn/Firma B und deren Geschäftspratiken?

Welche rechtliche Handhabe besteht für B eine Diskussion über Produkt A zu verhindern? Muss es sich um ein geschützte Marke handeln?
Was ist wenn die Produktbezeichnung ein Name ist? Kann man diese überhaupt schützen lassen?

Tatbestandsmerkmal ist ja nun die rechtswidrig der Äußerung. Kann die Nennung des Produktnamens, der Organisation oder Firma schon den Tatbestand der Rechtswidrigkeit erfüllen, ist eine Äußerung über die Qualität oder Effektivität eines Produktes schon rechtswidrig, auch wenn sie negativ ist?

Ist lediglich der Forenbetreiber in der Rechtspflicht oder welche Konsequenzen bestehen für die Person, die den Kommentar schreibt?

Rüdiger, ich hoffe, ich habe jetzt Deine Forderung nach Diskussion richtig verstanden und nicht das Thema verfehlt.

Greets

Kan






#5 Shava

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Geschrieben 20 September 2006 - 12:42 Uhr

Rüdiger, Dein Standpunkt ist natürlich voll und ganz nachvollziehbar, allerdings regen sich glaube ich die Leute eher über die vermeintliche "Willkür" einiger Mods im Bezug auf gewisse Themen auf.
Sollte dies Forenpolitik sein, dann wäre es besser diese Themen öffentlich anzupranger/zu bannen, anstatt sie von Mods kommentarlos schließen zu lassen.

Nichtsdestotrotz finde ich diesen Bereich hier eine gute Idee! hat_3.gif
あら恥かしや我が姿。はや人々に見えけるぞや。あの灯火を消し給へとよ。
.
"Allein sind die Menschen noch annehmbar, doch wenn sie Cliquen bilden, fangen sie an, zu verblöden. Sie verfallen dem Gruppenwahn. Sie sind so sehr darauf aus, in Gruppen zu verblöden, dass sie dafür extra Vereine gründen und Mitgliedsbeiträge bezahlen. [...]" (Sawaki Kôdô)

#6 Marty P

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Geschrieben 20 September 2006 - 13:20 Uhr

Hallo,

da ich selber ein Forum habe sind mir die Probleme bekannt. Problematisch ist auch die meiner Meinung nach teilweise sehr unterschiedliche Rechtslage die man in der Presse lesen kann. Ich kenne ein Board wo in den Avataren Bilder von Prominenten verwendet wurden, ein Rechtsverdreher hat gegen den Betreiber mehrmals geklagt wegen Urheberechtsverletzungen.
Es gibt ja Anwälte die sich da so richtig reinhängen. Ich bin sicher in jedem Board würde es Bilder geben die gegen solche Rechte verstoßen.

Ich sag ganz ehrlich das ich hoffe dass die Moderation bei mir darauf achtet und mir die Verstöße meldet. Mein Board ist aber sehr klein, gerade mal 450 Mitglieder, also absolut nicht mit diesem Board vergleichbar.

Insofern stehe ich hinter jeder Entscheidung der Boardbetreiber.

#7 Bogeyman

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Geschrieben 20 September 2006 - 13:55 Uhr

"Haftung für Einträge in Internet - Foren oder Gästebüchern

Der Autor

Sebastian Trost, Lüdenscheid
hat Interessensschwerpunkte: Internet und Computerrecht, Urheberrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Mietrecht, Arbeitsrecht.

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Immer mehr Internetauftritte privater wie kommerzieller Natur bieten heutzutage Diskussionsforen, Gästebücher oder Chat - Rooms an. In diesen virtuellen Räumen ? zu denen mitunter mehrere tausend Teilnehmer angemeldet sind - werden alle erdenkliche Themen oder Fragen unter den Nutzern diskutiert. Die Foren dienen dazu, eine schnelle und für jedermann einsehbare Diskussion zu verschiedenen Fragen, Erfahrungen, Ideen oder Produkten zu ermöglichen. Regelmäßig bleiben die Nutzer des Forums anonym und treten nur unter einem frei gewählten Mitgliedsnamen auf.

Oftmals veröffentlichen Teilnehmer jedoch unter dem Schutz der Anonymität in den Foren strafbare oder rechtswidrige Inhalte. Dabei werden nicht selten auch Grenzen überschritten, auf deren Einhaltung ein Nutzer sonst aus verschiedenen Gründen genau achten würde. In diesem Zusammenhang stellt sich dann die Frage nach der Haftung des Forumanbieters für solche im Forum befindlichen Beiträge.

Klar ist, dass der jeweilige Autor eines Beitrages für dessen Inhalt zivil- und strafrechtlich haftet. Ebenfalls relativ einfach zu bejahen ist die Haftungsfrage für den Forumbetreiber, wenn er zustimmende oder billigende Zusätze zu solchen Forumbeiträgen macht. In diesem Fall haftet er genauso wie der Autor des rechtswidrigen Beitrages. Schließlich haftet auch derjenige Betreiber eines Forums für den Inhalt der Beiträge, wenn er einen maßgeblichen Einfluss auf die in seinem Forum verbreiteten Inhalte hat, indem er z.B. eine Vorauswahl der veröffentlichen Beiträge vornimmt.

Schwieriger wird es aber, wenn der Forumbetreiber einen rechtswidrigen Beitrag nicht bemerkt oder nicht erkennt, dass der Beitrag die Rechte von Dritten verletzt.

zum Thema
bei 123recht.net:
Internetrecht, Computerrecht » Die Abmahnung im Internet - Reagieren Sie richtig!


Nach der Neufassung des § 11 Teledienstgesetz (TDG) haftet der Betreiber eines Gästebuchs oder Forums nicht, wenn er keine Kenntnis von den fremden Inhalten hat. Wird er jedoch über rechtswidrige Beiträge informiert oder erlangt er auf sonstige Weise Kenntnis davon, so muss er die fraglichen Inhalte unverzüglich löschen bzw. sperren. Bei rechtswidrigen oder beleidigenden Beiträgen muss der Forumsbetreiber insoweit sein ?virtuelles Hausrecht? zwingend ausüben. Von dieser Verpflichtung kann sich der Forumbetreiber im übrigen nicht befreien, indem er z.B. einen allgemeinen Haftungsausschluss in seinen Disclaimer schreibt oder sich pauschal von den Inhalten distanziert. Eine solche Regelung ist unwirksam.

Bei der Ausübung des Hausrechts darf der Anbieter jedoch nach Ansicht der Gerichte nicht willkürlich handeln, sondern muss vorher das Recht der Nutzer auf ihre freie Meinungsäußerung berücksichtigen. Eine Meinung ist jegliche Äußerung, wobei es auf den Wert und die Richtigkeit der Aussage nicht ankommt. Somit fallen höchstpersönliche Ansichten wie beispielsweise ?Ich finde das Produkt der Firma XY nicht schön? unter die grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit. Abwertende Kritik, solange sie sachbezogen ist, darf also scharf und schonungslos sein und muss nicht aus dem Forum gelöscht werden.

Der Meinungsfreiheit wird jedoch durch die strafbare Beleidigung eine Grenze gesetzt. So liegt keine Meinungsäußerung mehr vor, wenn es nicht mehr um eine Auseinandersetzung in der Sache, sondern um Diffamierungen, Herabsetzungen und Anprangerungen handelt. Ebenso ist sog. ?Schmähkritik?, deren Äußerung durch z.B. pauschale Boykott-Aufrufe oder pauschale Aufrufe zu Sammel-Klagen allein die Schädigung des von der Äußerung Betroffenen bezweckt, unzulässig. Im Einzelfall kann die Abgrenzung, ob es sich um eine zulässige Meinungsäußerung oder einen beleidigenden bzw. geschäftsschädigenden Eintrag handelt, aber sehr schwierig sein. Hier empfiehlt es sich, einen spezialisierten Rechtsanwalt mit der Überprüfung zu beauftragen.

In diesem Zusammenhang stellt sich des weiteren die Frage, ob der Betreiber eines Forums ständig den Inhalt der fremden Beiträge kontrollieren muss. Eine generelle Überwachungspflicht des Forumbetreiber sieht der Gesetzeswortlaut nicht vor. Deswegen lehnt mittlerweile auch die Mehrzahl der Gerichte eine ständige Kontrollpflicht eines Forumbetreibers ab.

Gleichwohl gibt es zahlreiche Gerichte, die von einem Betreiber eines Forums oder Gästebuches für eine Haftungsfreistellung verlangen, dass die Einträge mindestens einmal pro Woche auf rechtswidrige Inhalte überprüft werden. Diese Ansicht wird mit dem Argument vertreten, dass der Betreiber eines Forums quasi die ?Gefahrenquelle? für die Beleidigungen oder sonstigen rechtswidrigen Beiträge geschaffen habe und deswegen auch für ?Ordnung? in seinem Forum sorgen müsse. Eine höchstrichterliche Entscheidung zu dieser Frage steht bisher noch aus.

Fazit: Der Betreiber eines Forums haftet in der Regel erst dann, wenn er Kenntnis von rechtswidrigen oder beleidigenden Beitrag erlangt und nach Kenntnis nicht unverzüglich den Eintrag gelöscht oder gesperrt hat. Der Betreiber des Forums sollte sich aber der rechtlichen Risiken bewusst sein und entsprechende Vorsichtsmaßnahmen ergreifen. Insbesondere sollte er mit Rücksicht auf die unsichere Rechtsprechung mindestens einmal pro Woche die Beiträge auf ihre Rechtswidrigkeit überprüfen. Ansonsten droht ihm die Gefahr, dass er wegen rechtswidriger oder strafbarer Äußerungen in seinem Forum abgemahnt wird und hierbei die eventuell anfallenden außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten zu tragen hat."

Quelle: http://www.123recht.net/article.asp?a=14895, 20.09.2006

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Niccolo Machiavelli

#8 roninkan

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Geschrieben 20 September 2006 - 14:19 Uhr

Hallo Bogeyman,

das ist ja mal ein fundierte Auskunft! hat_3.gif

Also wenn ich das jetzt richtig verstehe,
dann kann B nicht grundsätzlich die Nennung seines Namens oder seines Produktes A in den von Dir beschriebenen Diskussionsmedien unterbinden, da dies das Recht auf freie Meinungsäußerung des Einzelnen einschränkt. Auch nicht die Kritik an seiner Person oder seinem Produkt, sofern diese sachlich bzw. eine persönliche Meinung darstellt.

Erst wenn die Grenze zur Rechtswidrigkeit überschritten wird wie hier von Dir zitiert:

QUOTE

Der Meinungsfreiheit wird jedoch durch die strafbare Beleidigung eine Grenze gesetzt. So liegt keine Meinungsäußerung mehr vor, wenn es nicht mehr um eine Auseinandersetzung in der Sache, sondern um Diffamierungen, Herabsetzungen und Anprangerungen handelt. Ebenso ist sog. ?Schmähkritik?, deren Äußerung durch z.B. pauschale Boykott-Aufrufe oder pauschale Aufrufe zu Sammel-Klagen allein die Schädigung des von der Äußerung Betroffenen bezweckt, unzulässig.


Habe ich das soweit richtig verstanden?

Wobei ich der Meinung bin, dass dies eigentlich einem schon der gesunde Menschenverstand vorgeben sollte.
Ich denke mit der Aussage
B ist ein Betrüger weil sein Produkt A schrott ist ,
hat man klar die Grenze überschritten, jedoch die Aussage,
ich bezweifele ob B wirklich seriös handelt, da mir sein Produkt A wenig erfolgversprechend oder funktionstüchtig erscheint
bewegt man sich innerhalb eines vertretbaren Rahmens?
Oder irre ich da jetzt?

Greets

Kan

habe gerade noch folgendes gefunden

aus Gastspiele
von
Joerg Heidrich

unter
http://www.heise.de/ix/artikel/2002/12/096/



QUOTE

Nirgendwo sonst wird so oft geschimpft, beleidigt, verleumdet und gemobbt wie im Internet. Das liegt in erster Linie daran, dass sich die Kombattanten solcher ‘Flamewars’ in einer zum Teil trügerischen Anonymität wähnen. Allerdings ist nicht jede für den Betroffenen verletzende Äußerung eine strafrechtlich relevante Beleidigung im Sinne des § 185 StGB. Nach der Rechtsprechung versteht man darunter einen ‘Angriff auf die Ehre eines anderen durch die Kundgabe von Nicht-, Gering- oder Missachtung’. Relevant ist jedoch immer der Kontext, in dem die Äußerung fällt. Ausschlaggebend bei der Beurteilung einer Beleidigung sind der Ton einer Diskussion, Alter, Stellung, persönliche Eigenschaften - etwa Bildungsgrad - oder die Beziehung der Beteiligten zueinander. Vereinfacht gesagt, es kommt immer darauf an, wer etwas wo zu wem sagt. Daher kann man sich beispielsweise mit der gleichen Äußerung in einem Forum zum Thema ‘Benimmregeln’ strafbar machen, in einem Chat namens ‘Chauvischweine’ dagegen nicht.

Auch andere Gesetze werden gerne und häufig in virtuellen Versammlungsräumen verletzt. Heftige Kritik findet man beispielsweise über das Geschäftsgebaren vieler Unternehmen. Solche Äußerungen sind grundsätzlich erlaubt, sofern sie Tatsachen korrekt bezeichnen und sich nicht gänzlich im Ton vergreifen. Wer einen defekten Fernseher gekauft oder eine überhöhte Handwerkerrechnung erhalten hat, darf den damit verbundenen Ärger durchaus kundtun. Bei nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechenden Beschimpfungen, die über eine scharfe Kritik hinausgehen, ist jedoch die Grenze des rechtlich Zulässigen überschritten. Von vorneherein verboten sind dagegen Boykottaufrufe. Vor einigen Jahren wurde eine ganze Reihe von Fällen bekannt, in denen direkte Konkurrenten in den Gästebüchern ihrer wirtschaftlichen Rivalen vernichtende Kommentare hinterlassen hatten. Kommt man der Konkurrenz hierbei auf die Schliche, kann dieser Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) teuer werden.


Bearbeitet von roninkan, 20 September 2006 - 14:32 Uhr.


#9 Bogeyman

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Geschrieben 20 September 2006 - 14:32 Uhr

Der Text ist nicht von mir sondern komplett so aus genannter Quelle übernommen.
Im Endeffekt sind die strafrechtlichen Konsequenzen jedoch nicht das eigentliche Problem. Der Knackpunkt sind Zivilklagen. Verklagen kann theoretisch jeder jeden. Wenn bei einer Partei Geld keine Rolle spielt kann die andere Partei durch Pozessverschleppung und andere Dinge in die Knie, sprich in den Ruin, gezwungen werden.
Es läuft ja grundsätzlich über Meinungen ab. Partei A meint in ihrem Recht verletzt worden zu sein, Partei B verneint dies und ist uneinsichtig. Partei A versucht daraufhin das "Unrecht" offiziell durch ein Gericht feststellen zu lassen => Klage.

Ich bin Rechtslaie, hab also nicht wirklich Ahnung davon. Aber ich stelle mir durchaus vor, dass das so laufen könnte:

A verklagt B vor Amtsgericht, bekommt nicht recht.
=> A geht in Revision, bekommt wieder nicht recht.
=> A verklagt B vor der nächsthöheren Instanz, also Landgericht.
usw. usw.

Das Problem ist nun, dass für die Gerichtsverfahren Kosten und Verdienstausfälle einkalkuliert werden müssen, die zunächst einmal aus eigener Tasche (sofern keine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist) vorfinanziert werden müssen und die sind gesalzen.

P.S.:
Du irrst dich nicht. Meinungsäußerung ist zulässig. Allerdings ist auch das ein Punkt über den prozessiert werden kann. Letztendlich kann die Zulässigkeit nur ein Gericht feststellen.
Grüßle,
Bogey.

Bearbeitet von Bogeyman, 20 September 2006 - 14:35 Uhr.


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Niccolo Machiavelli

#10 roninkan

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Geschrieben 20 September 2006 - 14:43 Uhr

Hallo Bogeyman,

hab ich dann auch gesehen, dass Du zitiert hast, dennoch gut gegooglet... biggrin.gif

Nun auch zivilrechtlich ist es ja nun nicht so, dass da jeder mal jeden munter verklagen kann und letztendlich nur das Geld eine Rolle spielt. Denn auch hier muss eine Klage vernünftig begründet werden und eine Rechtswidrigkeit aus dem BGB gegeben sein.

Außerdem trägt in dem Fall einer Rechtsentscheidung nicht automatisch jeder seine Kosten. Auch hier gilt das Verursacherprinzip. Soweit ich weiß würde in dem von Dir aufgezeigten Beispiel A als Kläger, der kein Recht bekommen hat, zunächst auch mal die Kosten tragen, sofern B keine Schuld trifft.

Bin aber auch nur Linksprofi ähhhhh Rechtslaie ... laugh.gif

aber hier gibt es doch bestimmt irgendjemanden der sich damit auskennt ...

Greets

Kan


#11 Farandir

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Geschrieben 21 September 2006 - 09:31 Uhr

jap, das ist der grundsatz: der verlierer des rechtsstreits trägt die kosten. wenn also A den B verklagt und kein Recht bekommt, muss A seine und die Kosten von B tragen.

aber auch wenn sich das simpel anhört, weiß man ja gerade in so einem umstrittenen bereiche wie den meinungsäußerungen nie so genau, ob man gewinnen wird. da hängt viel von den gerichten ab und wie die den konkreten fall sehen. wie oben shcon angeklungen ist, lässt sich aus den gesetzen leider nicht viel genaues rausziehen, so dass es auf auslegung und insbesondere die rechtsprechung ankommt.

und da heißt es nicht umsonst: auf hoher see und vor gericht ist man in gottes hand...

zudem gibt es das problem mit den abmahnungen und einstweilige verfügungen. einstweilige verfügungen sind praktisch verkürzte gerichtsverfahren, bei denen der sachverhalt nur summarisch geprüft wird, also nicht eingehend wie beim hauptverfahren. wenn dann der kläger einigermaßen schlüssig darlegt, warum eine äußerung eine verletzung seiner rechte darstellt und das gericht nach abwägung der interessen zum schluss kommt, dass ein stattgeben den beklagten nicht so sehr trifft, wie es den kläger treffen würde, wenn dem begehren nicht stattgegeben wird, wird es eine einstweilige verfügung erlassen. das bedeutet dann eben auch ärger etc.

also selbst wenn man eigentlich "recht" hat, heisst das noch lange nicht, dass man es bekommt. deswegen sollte man sich schon absichern.

#12 oliverk71

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Geschrieben 21 September 2006 - 09:44 Uhr

Wie man in dem Hamburger Urteil ja nachlesen kann, müßte jeder Forenbetreiber ersteinmal die Beiträge überprüfen, bevor er sie online schaltet. Ansonsten steht man schon so gut wie vor Gericht, je nach Forum/Thema mehr oder weniger.

Das bedeutet eigentlich das Aus für alle Internetforen. Wer will schon dafür haften, was andere verzapfen?

Andererseits finde ich dieses Urteil sehr innovationsfeindlich. Foren gehören nunmal zur modernen Kommunkation dazu. Diese Komunikation nun faktisch zu unterbinden oder zumindest stark zu beeinträchtigen, läuft meiner Meinung nach dem Recht auf freie Meinungsäußerung zuwider.

Ich habe auch ein Forum. Und ich fühle mich nicht wohl dabei. Wer weiß wann irgendein Blödmann kommt und mich unbedingt anzeigen will? Wer einen Grund sucht, der wird auch (in beinahe jedem Forum) einen finden. Da hat der einen einen Avatar, der urheberrechtlich geschützt ist, ein anderer stellt Links zu fremden Seiten ein und handelt sich eine Anzeige wegen Volksverhetzung oder Urheberrechtsverletzungen ein. Von Beleidigungen und ähnlichem gar nicht zu reden. Am besten betreibt man kein Forum. So einfach ist das.

Fresse halten und weiterarbeiten! Das ist wohl so gewollt.

#13 Mr.Fister

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Geschrieben 21 September 2006 - 09:52 Uhr

QUOTE (Shava @ Mittwoch, 20. September 2006, 11:42 Uhr)
Rüdiger, Dein Standpunkt ist natürlich voll und ganz nachvollziehbar, allerdings regen sich glaube ich die Leute eher über die vermeintliche "Willkür" einiger Mods im Bezug auf gewisse Themen auf.
Sollte dies Forenpolitik sein, dann wäre es besser diese Themen öffentlich anzupranger/zu bannen, anstatt sie von Mods kommentarlos schließen zu lassen.


völlig richtig. smile.gif

man darf hier zwei dinge nicht vermischen:

gegen zensur, um rechtsstreite mit klagewütigen organisationen zu vermeiden, dürfte hier keiner was haben, selbst wenn man eine derartige vorgehensweise besagter verbände fragwürdig findet, denn sonst ist das forum ggf. ratzfatz dicht unsure.gif

es gab aber gerade in der vergangenheit in bestimmten unterforen probleme mit eindeutig tendenziöser moderationsweise, wo posts mit bestimmten meinungen nur deshalb gelöscht wurden, weil sie unbequem waren bzw. konträr zur auffassung des moderators waren [nö, ich geh hier nicht ins detail, das soll ein konstruktiver thread und keine schlammschlacht werden].
eine derartige vorgehensweise finden ich und wohl auch andere wiederum weniger okay.

mein vorschlag diesbzgl. wäre, um shavas idee aufzugreifen, dass gelöschte posts nicht einfach verschwinden, sondern das "fenster" des posts erhalten bleibt, wo dann steht :

post gelöscht !

am: 24.12.06
von: mod xyz
wegen: vermeidung von rechtsstreiten mit einer bestimmten organisation / spam / beleidigung / etc.

selbiges würde die nötige transparenz geben WARUM etwas auf einmal nicht mehr da ist, was sich in bestimmten fällen schon einige mal gefragt haben werden ...


Don't fall for that crap that people are peddling on the message boards, in magazines or on TV. Get your shit in order, and get your training in order. Start kicking ass, and take out the crap that doesn't matter. Start doing and believing in the stuff that works, and do it today and forever. You want science and studies? Fuck you, I've got scars and blood and vomit. - Jim Wendler -

#14 Rüdiger

    Rüdiger Freudenberg

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Geschrieben 22 September 2006 - 14:17 Uhr

QUOTE (Mr.Fister @ Donnerstag, 21. September 2006, 10:52 Uhr)
post gelöscht !

am: 24.12.06
von: mod xyz
wegen: vermeidung von rechtsstreiten mit einer bestimmten organisation / spam / beleidigung / etc.

selbiges würde die nötige transparenz geben WARUM etwas auf einmal nicht mehr da ist, was sich in bestimmten fällen schon einige mal gefragt haben werden ...

Hallo,

guter Vorschlag.

Gruß

Rüdiger
"Stell Dir vor, es kommt Krieg und keiner geht hin - dann kommt der Krieg zu euch!
Wer zu Hause bleibt, wenn der Kampf beginnt, und lässt andere kämpfen für seine Sache,
der muss sich vorsehen: Denn wer den Kampf nicht geteilt hat, der wird teilen die Niederlage.
Nicht einmal Kampf vermeidet, wer den Kampf vermeiden will:
Denn es wird kämpfen für die Sache des Feinds,
wer für seine eigene Sache nicht gekämpft hat."

Bertold Brecht

#15 Dao

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Geschrieben 22 September 2006 - 14:29 Uhr

Hi Rüdiger,
das geht bei bestimmter Software so weit das du den gelöschten Beitrag wieder herstellen kannst. Und der Moderator muß einen Grund angeben warum er den Beitrag löschen will. Kenne ich so von anderen Foren.
Gruß Dao

#16 Mr.Fister

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Geschrieben 22 September 2006 - 16:38 Uhr

QUOTE (Dao @ Freitag, 22. September 2006, 13:29 Uhr)
Und der Moderator muß einen Grund angeben warum er den Beitrag löschen will. Kenne ich so von anderen Foren.

nur zur klarstellung:

gerade dieses "muß einen grund angeben" , darauf kam es mir auch an.
es sollte verpflichtend und nicht nach gutdünken gemacht werden müssen, sprich wer etwas löschen möchte, der muss auch angeben, warum dies geschieht.
und selbstredend sollte dies auch für alle mitglieder les- bzw. sichtbar sein.
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#17 Mac

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Geschrieben 29 September 2006 - 08:58 Uhr

Nachtrag zum Thema:

Beleidigungen im Alltag können teuer werden

Berlin (dpa/gms) - Im Alltag gibt es viele Anlässe, die Nerven zu verlieren. Impulsive Gesten und unhöfliche Worte sollen dann helfen, die Anspannung zu lösen. Wer allerdings zu gröberen Ausdrucksformen greift, muss bei einer Anzeige mit einer Geldstrafe rechnen.

Zeige ich jemandem einen Vogel, signalisiere ich ihm damit, dass ich ihn für geistig minderbemittelt halte", sagt Alexander Ignor, Professor für Strafrecht an der Humboldt-Universität in Berlin. "Eine solche Ehrverletzung in Form eines Werturteils stellt nach Paragraf 185 des Strafgesetzbuches eine Beleidigung dar." Als ehrverletzend gelten auch der ausgestreckte Mittelfinger oder das verächtliche Abwischen der Hand nach dem Händeschütteln. Auch wer einen Polizisten als "Bullen" oder eine Nachbarin als "dumme Gans" bezeichnet, verletzt deren Ehre, erläutert Ina Feige, Rechtsanwältin aus Leipzig.

Streitigkeiten zwischen Nachbarn, zwischen Bürgern und Staatsbeamten und unter Verkehrsteilnehmern sind die häufigsten Situationen, in denen Beleidigungen begangen und auch zur Anzeige gebracht werden. "In einem Fall musste eine Autofahrerin 200 Euro Strafe zahlen, weil sie einen anderen Verkehrsteilnehmer "alter Dackel" nannte", erzählt Strafrechtsanwältin Anna Lottner aus Nürnberg.

Obwohl laut Gesetzestext Beleidigung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden kann, kommen alle Beklagten mit Geldstrafen davon. "Das übliche Strafmaß liegt zwischen 200 und 500 Euro", sagt Anna Lottner.

Besonders schwer wiegen Diffamierungen, wenn sie das öffentliche und berufliche Ansehen einer Person schädigen. Einen Politiker fälschlicherweise als korrupt oder einen Arbeitnehmer als Trinker zu bezeichnen, kann richtig heikel werden. "Hier handelt es sich nicht um ein bloßes Werturteil, sondern eine ehrverletzende Tatsachenbehauptung", sagt Ina Feige. Wird diese gegenüber Dritten, beispielsweise in den Medien, gemacht und ist sie nachweislich unwahr, liegt eine Sonderform der Beleidigung, die Üble Nachrede, vor.

Stellt der Täter die Behauptung auf, obwohl er ganz genau weiß, dass sie unwahr ist, muss er mit einer Anklage wegen Verleumdung rechnen. Laut Paragraf 187 des Strafgesetzbuches steht darauf bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe. Ist eine Person des öffentlichen Lebens betroffen, können sogar bis zu drei Jahre verhängt werden.

"Ein öffentliches Interesse liegt dann vor, wenn die Angelegenheit über die einzelne Person hinausweist", erläutert Alexander Ignor. "Bei Amtspersonen wird der Staat sozusagen mit beleidigt." Auch rassistische Beleidigungen werden aus öffentlichem Interesse heraus verfolgt. Bei unklarem Sachverhalt oder geringer Schuld stellt die Staatsanwaltschaft aber das Verfahren ein oder wird gar nicht aktiv.

Bei Bagatellfällen ohne öffentliches Interesse muss sich der Beleidigte selbst einen Rechtsanwalt suchen und Privatklage erheben. Doch selbst dann kann erst geklagt werden, wenn ein Versöhnungstermin zwischen den Streitenden keine Einigung gebracht hat. "Privatklagen sind aufwendig und kosten Geld", weiß Ignor.

In den meisten Fällen regeln sich Alltagsstreitereien auf der Straße oder am Gartenzaun ohne anwaltliche oder gerichtliche Hilfe. Alexander Ignor rät den Empörten zu Gelassenheit. Schließlich seien viele Beleidigungen gar nicht persönlich gemeint. Jeder sollte sich zudem überlegen, ob es wirklich seinem Seelenfriedens dient, wegen einer erlittenen Beleidigung vor Gericht zu ziehen.

Quelle: GMX

Viele Grüße

Mac smile.gif
Renne um Dein Leben, wenn ich lächele.

Wie soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese was ich schrieb?

Ich wollte mich eigentlich geistig mit Dir duellieren, doch ich sehe Du bist unbewaffnet.

#18 kalli

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Geschrieben 05 Oktober 2006 - 20:39 Uhr

Das Thema ist leider sehr schwierig. Gerade im zivilrechtlichen sind Betreiber eines Forums großem Druck und Rechtsunsicherheit ausgesetzt. Man muß schon starke Nerven haben um heutzutage ein Forum in Deutschland zu betreiben, unbestritten bleibt jedoch für mich, es macht großen Spaß. smile.gif

Bleibt zu hoffen, das in naher Zukunft rechtliche Klarstellungen seitens des Gesetzgebers erfolgen.
Wissen ist einer der wenigen Güter die sich vermehren wenn man sie teilt.

#19 netwolff

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Geschrieben 06 Oktober 2006 - 07:52 Uhr

Ich persönlich sehe das nicht so problematisch.
Das Forum wird von einem Team betrieben und ich bin Gast in diesem Forum, wenn auch registrierter Gast. Ich habe mich an das zu halten, was das Leitungsteam vorgibt. Es ist zwar ein gewisses Maß an Anonymität vorhanden, aber das entbindet mich nicht davon, mich einer gewissen Netiquette zu unterwerfen, die eigentlich auch unter zivilisierten Menschen selbstredend sein sollte. Natürlich ist niemand frei, auch einmal über die Stränge zu schlagen, aber so weit ich weiß gibt es dann erst einmal Verwarnungen und die kann man ja wunderbar dazu nutzen, sich wieder zu beruhigen.

Dieser Kinderkram von wegen "Zensur" bringt mich immer zum Lachen. Wenn man sich benimmt, bekommt man auch keine Probleme und kontroverse Meinungen werden hier am Forum durchaus sehr akzeptiert meiner Erfahrung nach - gewisse Regeln wollen eben befolgt werden.

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#20 Dao

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Geschrieben 06 Oktober 2006 - 12:17 Uhr

Hi netwolff,
endlich mal einer der sein Gehirn dafür benützt, wofür es sich bis heute hin entwickelt haben soll.
Zum Nach-Denken!!!
@Dieser Kinderkram von wegen "Zensur" bringt mich immer zum Lachen. Wenn man sich benimmt, bekommt man auch keine Probleme und kontroverse Meinungen werden hier am Forum durchaus sehr akzeptiert meiner Erfahrung nach - gewisse Regeln wollen eben befolgt werden.


Gruß Dao