Internetforen: Rechtliches und Meinungen
#23 GastThe_Fighter_*
Geschrieben 06 November 2006 - 12:51 Uhr
<------------------------------------------------
verboten ist, als Zeichen verfassungswidriger Organisationen oder so vielleicht? Ich weiß aber nicht ob die verboten sind(also die RAF).... MFG The Fighter
Bearbeitet von The_Fighter, 06 November 2006 - 12:55 Uhr.
#24
Geschrieben 06 November 2006 - 18:10 Uhr
gute Frage.
Ich bin kein Rechtsexperte. Im Zweifel gehören Fragwürdige Symbole immer vermieden.
Gruß
Rüdiger
Wer zu Hause bleibt, wenn der Kampf beginnt, und lässt andere kämpfen für seine Sache,
der muss sich vorsehen: Denn wer den Kampf nicht geteilt hat, der wird teilen die Niederlage.
Nicht einmal Kampf vermeidet, wer den Kampf vermeiden will:
Denn es wird kämpfen für die Sache des Feinds,
wer für seine eigene Sache nicht gekämpft hat."
Bertold Brecht
#25 GastThe_Fighter_*
#26
Geschrieben 18 November 2006 - 21:11 Uhr
habe nun endlich mal Zeit gefunden, mich damit auseinanderzusetzen.
Ohne nun auf die §§ einzugehen. Halte ich hier auch nicht für notwendig.
Tatsache ist, daß man hier seine Meinung öffentlich kundtun kann und diskutieren kann, wie man möchte, wie im richtigen Leben auch, aber es sollte in einer adäqauten Form geschehen und mit einer gescheiten Wortwahl
Auch wenn man sich nicht kennt und hier nur mit einem Nick rein geht, sollte man nie vergessen, daß man hier öffentlich schreibt und daß das jeder lesen kann.
Wenn ich mich life mit jemand unterhalte, muß ich auch den Ton richtig treffen und aufpassen, was ich sage. Und so ganz anonym ist man ja auch nicht.
Ich denke immer, daß sich hinter den Bildschirmen Menschen verbergen, mit denen ich kommuniziere. Und sich mal die Meinung sagen, ist statthaft, aber wenn es um Gewalt oder um Beleidungen geht, dann ist das nicht mehr statthaft.
Klar, daß Rüdiger hier eine große Verantwortung trägt und auch hier mit seinen Moderatoren aufpassen muß, damit das hier nicht ausartet.
Ich würde mir hier und da auch wünschen, daß man, wenn auch per PM ein Kommentar kommt, warum mein Beitrag gelöscht wurde oder ich in Senkel gestellt werde.
Ich denke, alle die, die hier im Forum schreiben, besonders die Vielschreiber, sollten nun drauf achten, daß es hier gesittet zu geht, denn letztlich sind wir alle für unser Tun verantwortlich und es ist unschön, wenn Rüdiger alles alleine abbekommt und das Forum am Ende geschlossen werden muß.
Also sollten alle mithelfen, daß unser Forum SAUBER bleibt.
Hazelrah
#27
Geschrieben 02 Dezember 2006 - 13:14 Uhr
... habe diese Debatte hier gerade verfolgt.
Da ich aktiv in der Rechtsbranche tätig bin, erlaube ich mir ein Urteil ohne Quellenzitat bzw. Belegform, sondern als meine eigene Interpretation des Rechtes.
| QUOTE |
| (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. |
Als das Grundgesetz geschaffen wurde (Hinweis: historische Gesetzesauslegung), wurden diese Normen geschaffen, um nationalsozialistischen Grundgedanken den Hahn abdrehen zu können, da diese u.a. durch die Unterdrückung persönlicher, systemfremder Gedanken, ihre Kraft fanden.
NICHT mit eingeflossen in die damalige Gesetzesschaffen waren die Gedanken der wirtschaftlichen Persönlichkeitseinschränkung, denn Normen wie das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) waren noch nicht existent bzw. ihr Grundgedanke war ebenfalls ein anderer.
Es stehen sich also, in Kurzfassung, der Schutz des Rechtes auf persönliche Meinungsäußerung und die wirtschaftlichen Interessen eines Unternehmers / Betreibers (ganz grundsätzlich formuliert) auf Grund wettbewerbsrechtlicher Gefahren, gegenüber.
Das wird nämlich sehr gerne dabei verkannt.
Meines Erachtens nach, unter Berücksichtigung von normiertem Recht, Rechtsprechung und der Auffassungen der Literatur sollte es das Recht eines Betreibers bzw. Unternehmers sein, innerhalb seines Betriebes die Abläufe zu steuern analog der sich in der Rechtsprechung gebildeten Schutzwürdigkeit des Rechtes am ausgeübten Gewerbebetrieb (gehe hier nicht näher ins Detail darauf, da es dann sehr juristisch wird).
Bedacht werden sollte dabei im Weiteren auch, dass die Anmeldung in einem Forum freiwillig ist.
Fazit ist daher, dass meines Erachtens nach der Schutz der wirtschaftlichen Interessen des Betreibers eines Internetforums, für welches er sich FREIWILLIG Mühe und Kosten aufbürdet, mindestens so hoch einzustufen ist wie die persönliche Meinungsbildung der Nutzer.
Wer die Wurzeln nicht kennt, kann das Rascheln der Blätter nicht deuten.
#28
Geschrieben 02 Dezember 2006 - 15:09 Uhr
interessante Ausführung. Guter Denkansatz. Gibt es dafür schon analoge Beispiele mit Rechtscharakter?
@ all,
ein Hinweis noch zum Zitieren:
strenggenommen ist es nicht gestattet beliebige Texte per Copy&Paste von Seite XY hier einzustellen. Gleiches gilt für Texte und Abbildungen in Printmedien. Daher immer drauf achten: ist es grundsätzlich gestattet (etwa in Form: Hier darf sich jeder bedienen oder auch: Unter Hinweis auf die Quelle darf...) oder es gibt eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Autors zur weiteren Veröffentlichung. Alles andere ist nicht statthaft. Es muß nicht dabei stehen, dass es unerwünscht ist.
Gruß
Rüdiger
Wer zu Hause bleibt, wenn der Kampf beginnt, und lässt andere kämpfen für seine Sache,
der muss sich vorsehen: Denn wer den Kampf nicht geteilt hat, der wird teilen die Niederlage.
Nicht einmal Kampf vermeidet, wer den Kampf vermeiden will:
Denn es wird kämpfen für die Sache des Feinds,
wer für seine eigene Sache nicht gekämpft hat."
Bertold Brecht
#29
Geschrieben 02 Dezember 2006 - 15:31 Uhr
Das Kunsturheberrecht ist die Basis für Schutzrechte am eigenen Bild.
| QUOTE |
| § 22 [Recht am eigenen Bilde] Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten. |
Einschränkungen gibt es jedoch in § 23 ...
| QUOTE |
| § 23 [Ausnahmen zu § 22] (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden: Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte; Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Ãrtlichkeit erscheinen; Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben; Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient. [...] |
Absatz 1 schließt im Zweifelsfalle z.B. auch Politiker und dergleichen ein. Fraglich ist dann jedoch, was sind Bildnisse der Zeitgeschichte?
Hier ist dann ein Problem analog dem vorher genannten gegeben:
Es stehen sich das Recht auf Schutz des eigenen Bildnisses und das Recht der Ãffentlichkeit und der Gesellschaft an der Dokumentation des Zeitgeschehens mit Hinblick auf die Bildung der Menschen gegenüber.
Ein generelles Wort zum Zitieren:
Gesetzestexte (NUR gesetzliche Normen - keine Lehrbücher, Kommentare o.ä.!) dürfen jederzeit und überall zitiert werden. Sie stellen kein Rechtsgut dar, dass vom Urheberrecht erfasst wird.
Ansonsten: benutzt jemand Bilder oder Texte mit dem Hinweis, dass, falls man ein Urheberrecht verletzt, dies bitte gesagt werden solle, ist das juristisch als Schuldeingeständnis zu werten!
Daher sind Allerhöchstens VERLINKUNGEN zugelassen.
Um Rüdiger gleich ein Beispiel zu nennen
Wenn jemand eine Fanseite zu einem Sammelkartenspiel baut, kann er die Bilder dieser Karten ruhigen Gewissens DIREKT von der Webseite des Rechteinhabers an dem Kartenspiel anbringen. Denn damit ist dem Urheberrechtsgesetz genüge getan, da der Rechteinhaber bestimmt, ob sein Werk veröffentlicht wird oder nicht (mit Entfernen des Links ist das Bild nicht mehr sichtbar).
Hingegen ist es NICHT gestattet, ein solches Bild zu kopieren und dann eigens auf die Webseite hochzuladen, da der Rechteinhaber dann nicht mehr die Kontrolle über das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein jener Karten hat.
Und nochmal für alle zum mitschreiben:
| QUOTE |
| Alles andere ist nicht statthaft. Es muß nicht dabei stehen, dass es unerwünscht ist. |
Das Urheberechtsgesetz greift IMMER. Egal ob jemand hinschreibt, dass es nicht erwünscht ist.
Wer die Wurzeln nicht kennt, kann das Rascheln der Blätter nicht deuten.
#30
Geschrieben 05 Februar 2007 - 22:55 Uhr
Um Rüdiger gleich ein Beispiel zu nennen
Wenn jemand eine Fanseite zu einem Sammelkartenspiel baut, kann er die Bilder dieser Karten ruhigen Gewissens DIREKT von der Webseite des Rechteinhabers an dem Kartenspiel anbringen. Denn damit ist dem Urheberrechtsgesetz genüge getan, da der Rechteinhaber bestimmt, ob sein Werk veröffentlicht wird oder nicht (mit Entfernen des Links ist das Bild nicht mehr sichtbar).
Hingegen ist es NICHT gestattet, ein solches Bild zu kopieren und dann eigens auf die Webseite hochzuladen, da der Rechteinhaber dann nicht mehr die Kontrolle über das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein jener Karten hat.
Es ist auch nicht immer erlaubt, eine Grafik auf der eigenen HP einzubinden, selbst wenn diese nicht kopiert wird, sondern auf dem Server des Urhebers/Rechteinhabers verbleibt. Zumindest dann nicht, wenn man damit den Eindruck erweckt, es handele sich um das eigene Werk. Andererseits dürften die Rechteinhaber nichts dagegen haben. Oft werden ja auch Fansite-Kits zur Verfügung gestellt, die alles enthalten, was man für eine ordentliche Fan-Site braucht.
#31 GastHurShimIlHapDo_*
Geschrieben 27 März 2007 - 15:42 Uhr
mal ein aktuelleres Urteil mit vorauszusehendem und nicht zwingend neuerlichem Inhalt:
BGH IV ZR 101/06 Pressemitteilung
Viele Grüße
HurShim
Tzz ganz vergessen:
Einem Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber des Forums steht auch nicht entgegen, dass der beanstandete Beitrag in ein so genanntes Meinungsforum eingestellt worden ist.
Die Entscheidung ist noch nicht abschließend, es fehlen noch ein paar Würdigungen, aber das ist die grobe Richtung.
Bearbeitet von HurShimIlHapDo, 27 März 2007 - 15:45 Uhr.
#32
Geschrieben 07 Mai 2007 - 07:45 Uhr
#33
Geschrieben 20 Mai 2007 - 21:00 Uhr
meine Auffassung ist, dass neben dem Recht auf freie Meinungsäußerung der Domain-Inhaber haftet, und das bist Du. Wenn also Du ein Problem deshalb bekommst, weil jemand hier im Forum etwas schreibt, und Du es nicht löscht, denke ich, ist die Sache klar!
Urteil v. 27.04.2007 - Az.: 324 O 600/06 - Haftung für Foren-Einträge klick hier
1. Ein Forums-Betreiber haftet für "eigene Informationen" iSd. § 6 Abs. 1 MDStV. "Eigene Informationen" im Sinne dieser Vorschrift sind nicht nur "eigene Behauptungen" im Sinne der für Widerruf oder Richtigstellung entwickelten Grundsätze, sondern vielmehr auch Informationen, für deren Verbreitung der Betreiber einer Internetseite seinen eigenen Internetauftritt zur Verfügung stellt, mag auch nicht er selbst, sondern eine dritte Person die konkrete Information eingestellt haben.
2. Eine Grenze der Zurechnung ist allenfalls dann erreicht, wenn durch das Umfeld, in dem die jeweilige Information steht, hinreichend deutlich wird, dass es sich dabei um eine solche Äußerung handelt, deren Verbreitung trotz ihrer Aufnahme in den Internetauftritt der Inhaber der Domain gerade nicht wünscht. Das setzt voraus, dass der Betreiber der Internetseite sich von der betreffenden Äußerung nicht pauschal, sondern konkret und ausdrücklich distanziert.
3. Diese Wertung findet sich auch im neuen § 54 RfStV wieder, der nunmehr kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung für alle Anbieter redaktionell gestalteter Angebote gilt. Hierzu gehören auch Internetforen.
#34
Geschrieben 21 Mai 2007 - 13:42 Uhr
das vorherige Posting ist ebenfalls ein Link zu dem von Dir zitiertem, also nicht wirklich neu.
Das Urteil ist zudem noch nicht rechtsgültig. Mal abwarten.
Gruß
Rüdiger
Wer zu Hause bleibt, wenn der Kampf beginnt, und lässt andere kämpfen für seine Sache,
der muss sich vorsehen: Denn wer den Kampf nicht geteilt hat, der wird teilen die Niederlage.
Nicht einmal Kampf vermeidet, wer den Kampf vermeiden will:
Denn es wird kämpfen für die Sache des Feinds,
wer für seine eigene Sache nicht gekämpft hat."
Bertold Brecht
#35
Geschrieben 28 Mai 2007 - 22:04 Uhr
http://www.rechtzweinull.de/index.php?/arc...rojekte....html
Grüsse
#36
Geschrieben 09 September 2007 - 12:35 Uhr
Was sagt der Leitsatz den aus !
Da ich ja auch ein Forum betreibe ist es ja auch für mich wichtig .
Also fangen wir mal an !
1. Du bist nicht verpflichtet jeden Tag das Forum auf : Dikreminierende,Rassisitsche oder Pornografische Inhalte zu durch forsten .
Solltest du aber tun , oder deine Mods !
2. Wenn du Kentniss davon bekommst durch PN oder wie auch immer , das in deinem Forum was aus dem Ruder läuft , bist du VERPFLICHTET zu handeln . Wenn nicht sind Schadenersatzansprüche in nicht geringer höhe die Folge .
Viele denken das Internet sei ein Rechtsfreier raum in dem man machen kann was man möchte doch das ist ein Irrglaube
Ich würde ja gerne dazu was hier veröffentlichen doch dazu doch mit Kopieren ist das so eine Sache , weil Verboten .
Daher hier der Link zu einem Posting :http://www.karateboard.de/viewtopic.php?t=56
Lest es mal genau durch , es ist von einem Anwalt !
Viele Grüsse !
Georg
#37
Geschrieben 05 November 2007 - 20:04 Uhr
Den Anwalt kenne ich, das ist ein guter Freund und auch Trainer von mir, der ist übrigens auch hier im Forum. Man muss da höllisch aufpassen, es gibt da kein Recht euf freie Meinungsäußerung und eine strafbwährte Unterlasungserklärung hat man ganz schnell am Hals. Das betriftt den User und den Forenbetreiber. Gerade der von Dir genannte kennt da kein Pardon, eine Warnung, Fristsetzung mit Aufforderung zur Korrektur und dann gibt´s den Schuss vor den Bug.
Dazu komt ja bei Foren oft, dass man über Produkte, Marken, geschützte Wort- oder Bildmarken sich die Köpfe heiß redet, da genügt ein falsches Wort, das Ganze ist vielleicht geschäftsschädigend weil jemand mit dem Produkt oder der Dienstleistung auch Geld verdient und Du hast die schönste Schadensersatzklage am Hals. Auch ich schüttle da manches Mal den Kopf, wenn ich lese, wie in manchen Foren verbal aufeinander eingedroschen wird. Den Leuten ist oft gar nicht klar, welches Risiko sie dadurch für sich eingehen und welches Ei sie dem Beteiber dadurch unter Umständen ins Nest legen.
LG
Jack




