wer/welche versicherung zahlt?
#2 Gastshadow_*
#3
Geschrieben 20 Januar 2008 - 17:32 Uhr
#5
Geschrieben 20 Januar 2008 - 21:47 Uhr
bis jetzt hat auch meine Versicherung bezahlt aber mittlerweile würde ich garnicht mehr angeben das es beim Training passiert ist. Habe das einmal angegeben und der Papierkram hat mich genervt. Die Versicherung will immer versuchen das Geld von irgendjemanden zurück zu bekommen. Lieber sagen man ist gestürzt oder sowas und erspart sich das alles......
mfg
Jul
#7
Geschrieben 21 Januar 2008 - 14:47 Uhr
zuschauer bzw probetrainierende sind nicht versichert. hierfür muss der verein eine seperate versicherung abgeschlossen haben (welche ebenfalls über den lsv angeboten wird).
die meinung von jul30 hat allerdinx auch was für sich
#8
Geschrieben 22 Januar 2008 - 17:46 Uhr
der Verein muss aber keine Versicherung abschließen, oder?
Gruß,
V.
#9
Geschrieben 22 Januar 2008 - 18:01 Uhr
einige mitglieder unseres vereins haben nun am sonntag eine zusätzliche trainingseinheit, um sich besser auf wettkämpfe vorbereiten zu können.
jetzt war letzten sonntag der vorsitzende da (des würzburger tsv-jahn verbandes) und hat uns vollgeblubbert von a bis z waurm das schei** ist, das wir hier trainieren.
sein hauptargument war die abwesenheit des bescheinigten übungsleiters und das falls etwas passieren würde, er der schuldige sei.
das problem an der sache ist, das bei unserem training unter der woche unser eigentlicher trainer auch oft nicht da ist, und deswegen der selbe kyu das training leitet wie sonntags. abgesehen davon hat unser trainer auch nur einen golfübungsleiterschein, und das argument mit dem erste hilfe kurs - ja den hatten wir alle als wir den lappen gemacht haben.
jetzt wo ich eure posts so lese sind doch die mitglieder auf jeden fall versichert, solang in einer offiziellen übungseinheit etwas passiert oder? ich wüsste gerne ob man uns nun deswegen verbieten könnte, die halle zu nutzen oder wie man das eventuell umgehen oder regeln könnte.
wenn sich da jemand auskennt. bin dankbar für jeden gedanken dazu.
gruß, bastian
(Kain, timeshifter)
http://www.wuerzburg-kendo.de
http://mykendo.worldpress.com
http://mykendo.spreadshirt.de
#10
Geschrieben 22 Januar 2008 - 23:53 Uhr
einige mitglieder unseres vereins haben nun am sonntag eine zusätzliche trainingseinheit, um sich besser auf wettkämpfe vorbereiten zu können.
jetzt war letzten sonntag der vorsitzende da (des würzburger tsv-jahn verbandes) und hat uns vollgeblubbert von a bis z waurm das schei** ist, das wir hier trainieren.
sein hauptargument war die abwesenheit des bescheinigten übungsleiters und das falls etwas passieren würde, er der schuldige sei.
das problem an der sache ist, das bei unserem training unter der woche unser eigentlicher trainer auch oft nicht da ist, und deswegen der selbe kyu das training leitet wie sonntags. abgesehen davon hat unser trainer auch nur einen golfübungsleiterschein, und das argument mit dem erste hilfe kurs - ja den hatten wir alle als wir den lappen gemacht haben.
jetzt wo ich eure posts so lese sind doch die mitglieder auf jeden fall versichert, solang in einer offiziellen übungseinheit etwas passiert oder? ich wüsste gerne ob man uns nun deswegen verbieten könnte, die halle zu nutzen oder wie man das eventuell umgehen oder regeln könnte.
wenn sich da jemand auskennt. bin dankbar für jeden gedanken dazu.
gruß, bastian
Hallo Bastian,
das lässt sich wahrscheinlich leider so aus der Ferne nicht beantworten. Dazu müsstest du dir Einsicht in die Versicherungsunterlagen des Vereins geben lassen. Anhand der Police kannst du den Versicherungsumfang und die gesamten Bedingungen für den Versicherungsschutz, unter die ein eventueller Unfall fällt, herauslesen.
Gruß Doc
#11
Geschrieben 24 Januar 2008 - 08:59 Uhr
Probetrainings sind normalerweise durch die Sportunfallversicherung abgedeckt - so lange es im Rahmen bleibt und (teilweise gefordert) die entsprechenden Meldungen ausgefüllt werden.
@majin_uriel,
was Dir der Vereinsvorsitzende da gesagt hat, ist schon korrekt so.
Je nach Schaden prüft die Versicherung des Landesverbandes (aber auch gesetzliche Krankenkassen sind sich dazu nicht zu schade), ob sie nicht jemanden in Regress nehmen können. So wird auch vorausgesetzt, daß der Übungsleiter Inhaber einer entsprechenden Fachübungsleiter- (oder Trainer-) lizenz ist. Wenn jemand durch eine Technik verletzt wird, die nicht richtig erklärt wurde, oder aus sonstigem Fehlverhalten eine verletzung davon zieht, könnte auch der Übungsleiter in Regress genommen werden. Dafür hat er ja dann auch noch die Haftlichtversicherung des Landessportbundes, wenn er halt im Besitz der notwendigen Übungsleiter oder Trainerlizenz ist. Ein Fachübungsleiterlizenz für Golf ist also nicht für Training in anderen Disziplinen ausreichend.
Wenn der Vereinsvorsitzende davon Kenntnis hatte, dann sitzt er mit im Boot und haftet mit. Deshalb kann ich verstehen, daß er nicht unbedingt begeister ist. Andererseits sollte er eigentlich wissen, welcher Trainer welche Lizenz hat. Wege findet man sicher immer, wenn "es" dann mal passiert ist (z.B. war vielleicht der Trainer ja doch da??) aber ganz ohne Trainer begibt sich der Vorsitzende und derjenige, der das Training geleitet hat auf sehr dünnes Eis.
Und selbst wenn die Voraussetzungen stimmen, kann es trotzdem sein, daß jemand in Regress genommen wird. So kann ich mich an einen Fall erinnern, als ein Sportler, der bei einem Wettkampf seinem Gegner durch bewußten Regelverstoß (also Vorsätzlich) Zähne ausgeschlagen hat, in Regreß genommen wurde.
Man sollte bei der ganzen Sache aber ohnehin nicht vergessen, daß die Sätze der Sportversicherungen nicht unbedingt allzu hoch ausfallen. Das ist eher ein Tropfen auf den heißen Stein und wenn es hart auf hart kommt, ist man sicher besser beraten, vorher eine Unfallversicherung abgeschlossen zu haben. Die Sporthilfe hat halt auch ihre Grenzen und da ist die Eigenverantwortung der Sportler gefordert.
P.S.: der Erste-Hilfe-Kurs ist nicht der Kurs "Sofortmaßnahmen am Unfallort", den man für den Führerschein braucht, sondern der normalerweise zweitägige Kurs, der weitaus intensiver auf Erste Hilfe eingeht - den hat noch lange nicht jeder - LEIDER !!
Bearbeitet von kwondi, 24 Januar 2008 - 09:02 Uhr.
#12
Geschrieben 26 Januar 2008 - 18:44 Uhr
Behandlungskosten bei Trainingsverletzungen sind erst mal Freizeitunfälle und werden von der Krankenkasse übernommen. Ist genauso wenn du dich beim Joggen das Bein brichst.
Die Krankenkasse schickt bei bestimmten Verletzungen einen Wisch, ob sie jemanden in Regress nehmen kann, den muss man aber nicht beantworten, man ist zu keiner Aussage verpflichtet.
Ich hab mir vor 1,5 Jahren im Stadion eine bereits angebrochene Rippe ganz gebrochen und musste ins Krankenhaus. Nach ca. 4 Wochen kam der Fragebogen von der Krankenkasse, wie das passiert ist. Den habe ich dann ganz salopp weggeworfen, ist nichts mehr gekommen. Der wahre "Schuldige" war bei meiner Rippe mein Bruder, der sie am Vortag beim Sparring übel getroffen (Knie) und angebrochen hatte.
Meinen Bruder muss ich in keiner Weise mit irgendeiner Aussage belasten, auch nicht bei Strafsachen, wo härtere Regeln gelten als bei Zivilsachen.
Ein Übungsleiter muß nicht anwesend sein, dann dürfte zum Beispiel die Sportstudio - Kette McFit überhaupt nicht existieren, bei denen gibt es keine Übungsleiter, auch bei vielen Sportvereinen sind Übungsleiter Mangelware. Dies ist nur aus sicht der Qualität des Trainings entscheident, nicht für haftungstechnische fragen.
Pizzolato
Bearbeitet von Pizzolato, 26 Januar 2008 - 18:45 Uhr.
#13
Geschrieben 27 Januar 2008 - 10:39 Uhr
an wen kann man sich eigentlich mit solchen Fragen wenden, wenn man einen Experten fragen will? An seine Krankenkasse? An die ARAG oder einen Sportverband eher nicht, die wollen einem dann vielleicht nur eine Versicherung andrehen, oder?
Ich leite eine freie Trainingsgruppe, wir sind kein Verein, wir mieten nur einen Raum und jeder zahlt einen gewissen Betrag für die Miete. Wer kann mir da Auskunft geben?
Gruß,
Vagabund
#14
Geschrieben 28 Januar 2008 - 11:01 Uhr
Mir fällt dazu spontan ne Frage ein ...!
Wie sieht es denn beim freinen Training aus wenn kein Trainer anwesend ist und es passiert was .Ist das dann auf eigene Gefahr ??( Steht ja auch immer in den Ausschreibungen einiger Lehrgänge )
Fragt sich
cat76
steht in den Herzen der Mitmenschen .
Albert Schweitzer
#15
Geschrieben 30 Januar 2008 - 22:19 Uhr
war mein vorheriger Beitrag so unverständlich?
Wenn ihr beim Training / Sparring / Wettkampf etc. eine Verletzung habt, ist das allgemein ein Freizeitunfall, die Krankenkasse zahlt die Behandlungskosten.
Die ganzen Versicherungen, die in dem Bereich angeboten werden, sind meiner Meinung nach alles rausgeschmissenes Geld.
Wenn was passiert, zum Arzt gehen, dem den Unfallhergang genau erzählen, der braucht die Information für die Behandlung, wenn dann die Krankenkasse fragt, wie´s passiert ist, einfach nix sagen, Ende.
Pizzolato
#16
Geschrieben 06 Februar 2008 - 08:10 Uhr
war mein vorheriger Beitrag so unverständlich?
Wenn ihr beim Training / Sparring / Wettkampf etc. eine Verletzung habt, ist das allgemein ein Freizeitunfall, die Krankenkasse zahlt die Behandlungskosten.
Die ganzen Versicherungen, die in dem Bereich angeboten werden, sind meiner Meinung nach alles rausgeschmissenes Geld.
Wenn was passiert, zum Arzt gehen, dem den Unfallhergang genau erzählen, der braucht die Information für die Behandlung, wenn dann die Krankenkasse fragt, wie´s passiert ist, einfach nix sagen, Ende.
Pizzolato
Die reinen Behandlungskosten werden zunächst von der Krankenkasse getragen - wenn dann nicht evtl. jemand in Regreß genommen wird. Ich kenne bereits zwei Fälle, in denen es so war. Dürfen die sich auf Deine Aussage verlassen und bekommen die zeimlich hohen Beträge von Dir zurück? Kannst es ja dann von der Krankenkasse zurück verlangen - wenn die sich ja nur geirrt haben.
Einen wichtigen Punkt vergißt Du noch bei Deiner Aufstellung. Wie sieht es denn mit den Lohnausfallkosten bzw. Verdienstausfall aus? Ich war nach einem Sportunfall weit über ein Jahr arbeitsunfähig. Das kann manchmal schneller passieren, als einem lieb ist. Da hat mir der Zuschuß zumindest etwas weiter geholfen. Bei Selbstständigen kann es bereits ab dem ersten Tag zu Verdienstausfall kommen. Wer erstattet das denn Deiner Meinung nach?
Vielleicht solltest Du Dich lieber mit so Aussagen wie "rausgeschmissenes Geld" etc. zurück halten. Mich hat der Spaß seinerzeit über 150.000 DM gekostet, da ich beim Versicherungsabschluß einen Fehler gemacht habe. Ohne Landessportbund wäre es noch einmal deutlich höher ausgefallen. Ich empfehle jedem Sportler neben der Sportunfallversicherung noch eine zusätzliche private Absicherung.
P.S.: Als Übungsleiter hat man noch zusätzliche Versicherungsleistungen (je nach Verband verschieden), für die es sich eigentlich bereits lohnt, einen Übungsleiterlehrgang abzuschließen und sich als Übungsleiter an einen Verein zu binden.
#17
Geschrieben 07 Februar 2008 - 08:08 Uhr
an wen kann man sich eigentlich mit solchen Fragen wenden, wenn man einen Experten fragen will? An seine Krankenkasse? An die ARAG oder einen Sportverband eher nicht, die wollen einem dann vielleicht nur eine Versicherung andrehen, oder?
Ich leite eine freie Trainingsgruppe, wir sind kein Verein, wir mieten nur einen Raum und jeder zahlt einen gewissen Betrag für die Miete. Wer kann mir da Auskunft geben?
Gruß,
Vagabund
Hallo Vagabund,
ich versuche Dir mal im Gegensatz zu anderen hier im Beitrag mal was konstruktives zu antworten.
Verletzungen:
Wenn bei Eurem Training etwas passiert, ist die Krankenkasse des Verletzten zuständig. Je nach Diagnose des Arztes kann es zu einer Rückfrage der Krankenkasse kommen. Wurde die Verletzung vorsätzlich vorgenommen (wir sind dann auch beim Strafgesetzbuch Thema Körperverletzung) prüft die Krankenkasse eine Regreßmöglichkeit. Das ist nichts Schlimmes sondern ganz normal. (Da muss man jetzt hier nicht dumme Sprüche von sich geben).
Ein Vorsatz ist aber beim normalen Trainingsbetrieb nicht gegeben, auch nicht beim Kampfsport mit Kontakt.
Sachschäden:
Auch hier ist die eigene Haftpflichtversicherung zuständig (sollte jeder haben). Diese prüft natürlich auch, ob Vorsatz vorliegt.
Vielleicht kann Dir der Sportbund von Hamburg da weiterhelfen. Ansonsten gibt es hier in NRW die Seite www.vibss.de. Das ist ein Infoportal des LSB NRW für Vereine. Oder Du gehst doch zur ARAG und fragst nach. Die haben aber auch ein Infoportal zur Sportversicherung NRW www.arag-sport.de
Gruß
bonne
#18
Geschrieben 07 Februar 2008 - 08:19 Uhr
Mir fällt dazu spontan ne Frage ein ...!
Wie sieht es denn beim freinen Training aus wenn kein Trainer anwesend ist und es passiert was .Ist das dann auf eigene Gefahr ??( Steht ja auch immer in den Ausschreibungen einiger Lehrgänge )
Fragt sich
cat76
Hallo!
Das kann man so pauschal nicht beantworten. Wenn ihr im LSB NRW seit, gilt folgendes: damit die ARAG-Sportversicherung leistet, ist eine Anwesenheit des Trainers nicht erforderlich (ich habe jedenfalls in den Versicherungsunterlagen keine derartigen Ausschlüsse gesehen, auch in der Schadensmeldung wird nicht nach dem Übungsleiter gefragt)
Infos dazu unter www.arag-sport.de
Zu dem Thema "Auf eigene Gefahr":
Damit möchten sich die Veranstalter den Rücken freihalten. Dies ist aber nicht so einfach.
Nach der Schuldrechtsreform zum 01.01.2002 ist z.B. ein genereller Ausschluss der Haftung für Körperschäden durch AGB unwirksam.
Ein Haftungsausschluss auf der Lehrgangsausschreibung, der damit für jeden gleich gilt, ist als AGB anzusehen und damit unwirksam.
Wann bin ich als Übungsleiter/Trainer dran?
Wenn ich vorsätzlich!!! eine gefährliche Technik durchführe oder durchführen lasse und damit bewusst in Kauf nehme, dass Körperschäden eintreten können.
Ob diese Voraussetzung vorliegt, kann dann nur im Einzelfall geprüft werden.
Gruß
bonne
#19
Geschrieben 07 Februar 2008 - 08:48 Uhr
war mein vorheriger Beitrag so unverständlich?
Pizzolato
Nöö, aber hahnebüchener Unsinn!
glaub nicht alles, was du liest
und lächle über den Rest!
#20
Geschrieben 10 Februar 2008 - 09:08 Uhr
vielen Dank für die ausführlichen Informationen, die mir sehr weiter helfen.
Danke auch Kwondi!
Ciao,
Vagabund



