Na dann, herzlichen Glückwunsch zu Deiner bestandenen Prüfung.
Dann antworte doch bitte noch auf meine anderen Fragen.
Bist du der Meinung, meine Kommentare wären falsch? Bin ja ein ewig Lernender, vielleicht habe ich wirklich etwas falsch gemacht.
Und zu den VHB'en (obwohl es hier ja um ein anderes Thema geht):
Ich kenne zig Bedingungen, in denne die allerdollsten Sachen versichert sind...
Und in den VHB74 war das in der Tat so, allerdings nur Normal-, also keine Thermoprenverglasung (schreibt man das so?). Faktisch sind diese damit heute "wertlos"...
Grüße
Marcus
Danke schön, aber das mit der Prüfung ist schon ein paar Jährchen her.
Nein, ich habe nichts Konkretes auszusetzen und wenn sich jemand von meinem Post, das, wenn ich es mir noch mal durchlese, tatsächlich etwas zu barsch war, vor den Kopf gestoßen gefühlt hat, tut mir das sehr leid.
Mir ging es lediglich darum, dass man, wenn man zum Thema Schadensregulierung einen Tip geben möchte, genau wissen sollte, was man schreibt, weil falsche Tips dem Empfänger mehr schaden als nützen. Und Bemerkungen aus der Ecke "die Versicherer drehen sich den Sachverhalt eh so, wie sie es brauchen können" oder "die verändern ihre Tarife jährlich nach Lust und Laune" sind da auch nicht sehr hilfreich. Abgesehen davon, dass sie schlichtweg falsch sind.
Das gleiche gilt dafür, welchen Versicherungsschutz man wählt. Die Fragen sind, wer will sich versichern und gegen welches Risiko? Mal abgesehen davon, dass ich es für unverantwortlich halte, dass jemand ohne Privathaftpflichtversicherung durchs Leben läuft (richtig gute Tarife kosten blos ca 120,- im Jahr) macht eine Absicherung über einen Verein vielleicht sogar Sinn. Aber wie ich schon geschrieben habe, setzt eine Leistung ein schuldhaftes Verhalten der versicherten Person voraus und es stellt sich die Frage, ob dies bei einem Trainingsvorfall tatsächlich vorliegt oder ob die Teilnehmer nicht konkludent einem gewissen Risiko zugestimmt haben. Das habt ihr ja auch schon völlig richtig dargelegt.
Eine Haftpflicht macht in diesem Zusammenhang auf Vereinsebene allerdings aus Sicht des Übungsleiters Sinn! Nicht wegen Trainingsvorfällen, sondern zum Beispiel wegen Mängeln der Räumlichkeiten oder der Trainingsmittel, die eine Unfallgefahr heraufbeschwören (z. B. Löcher im Hallenboden, deretwegen ein Schüler stolpert) oder aber weil der Übungsleiter die Einweisung eines neuen Teilnehmers einem älteren Teilnehmer überlässt, der für die Einweisung nicht ausgebildet ist, was dann zu "Missverständnissen" führt, wie im vorliegenden Fall.
Aber hier haben wir es ja mit keinem Verein zu tun, sondern mit Jungs und Mädels, die zum Spaß und aus Übermut ein bisschen Rangeln, was zufällig Ähnlichkeit mit einer asiatischen Kampfkunst hat.
Irgendwo schrieb jemand von einer Unfallversicherung als Ausgleich für Einkommensverlust. Dafür ist eine Unfallversicherung nicht da! Eine Unfallversicherung dient dazu, bei Verlust einer Grundfähigkeit oder eines Körperteils in Folge eines Unfalls (= plötzlich, von aussen, unfreiwillig auf den Körper einwirkendes Ereignis) mit einem einmaligen Geldbetrag der versicherten Person Aufwendungen zu ermöglichen, mit deren Hilfe er sich in den neuen Lebensumständen einrichten kann (z. B. behindertengerechter Umbau des Badezimmers). Man kann bei einer Unfallversicherung auch ein Krankenhaustagegeld vereinbaren, das für jeden Tag im Krankenhaus bis zu 50,- bezahlt, aber das ist aufgrund der Bedingung "im Krankenhaus" und wegen der gedeckelten Höhe keine geeignete Einkommensabsicherung.
Wer da auf Nummer sicher gehen will, braucht ein Krankentagegeld bei einer privaten Krankenversicherung (für Selbständige unerlässlich) und vor allem eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Bei vielen Versicherungen, die mit Absicherung der Gesundheit zu tun haben, wird nach Freizeitrisiken gefragt. Hier ist penibelste Ehrlichkeit erforderlich. Lieber ein Risiko zu viel angeben, als auch nur eines zu wenig. Aus meiner Sicht warne ich davor, davon auszugehen, dass nach meiner Kampfkunst nicht gefragt wurde, weil ich ja weder boxe, noch ringe, sondern VT mache. Wenn ihr eurer Versicherung eine Vorlage geben wollt, die Leistung zu verweigern, dann könnt ihr das an dieser Stelle prima tun.
Gebt bitte alles an, was ihr nach eurem gesunden Menschenverstand auch nur ansatzweise für gefahrenrelevant haltet. Das kann den Unterschied ausmachen, zwischen abgesichert und Sozialfall! Die Versicherung lehnt euch deswegen nicht gleich ab und der Tarif wird auch nicht zwangsläufig teurer!
Mit Rechtsschutzversicherungen ist das immer so eine Sache. Die sind ganz sicher gut, wenn man sie braucht, aber wenn jemand nur einen bestimmten Betrag übrig hat, den er in Versicherungen investieren kann, würde ich ihm immer ans Herz legen, zuerst die existentiellen Risiken abzusichern, sprich Haftpflicht, Berufsunfähigkeit, Unfall. Dann kommt der Rest!
Viele Grüße aus dem schönen Hannover,
Lindener