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Freispruch nach SV mit dem Messer


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20 Antworten in diesem Thema

#1 Gastshadow_*

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Geschrieben 23 Januar 2008 - 12:24 Uhr

Die deutsche Justiz hat gezeigt, dass auch die Selbstverteidigung mit einem Messer gegen unbewaffnete Gegner durchaus noch im Rahmen der Notwehr liegen kann:

Fall 1
Fall 2

Hier wurde ein Zeichen gesetzt, wie ich finde.

Viele Grüße
Shadow

Bearbeitet von shadow, 23 Januar 2008 - 12:25 Uhr.


#2 immer_kekomi_rein

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Geschrieben 23 Januar 2008 - 12:32 Uhr

ZITAT(shadow @ 23. Jan 2008 12:24 ) <{POST_SNAPBACK}>
Die deutsche Justiz hat gezeigt, dass auch die Selbstverteidigung mit einem Messer gegen unbewaffnete Gegner durchaus noch im Rahmen der Notwehr liegen kann:

Fall 1
Fall 2

Hier wurde ein Zeichen gesetzt, wie ich finde.

Viele Grüße
Shadow


Findet Ihr, dass das Messer eine Sinnvolle Verteidigungswaffe ist? Immerhin reden wir hier von einer recht gefährlichen Waffe....
Im Kölner Fall ist noch nicht einmal erwiesen, das der Angreifer eine Schusswaffe oder ähnliches bei Sich führte....

I_K_R war´s
有為の奥山 - Das tiefe Gebirge des Entstehens und Vergehens

#3 Kreuzkuemmel

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Geschrieben 23 Januar 2008 - 12:34 Uhr

Wodurch die "die deutsche Justiz steht eh immer auf der Seite der Täter"-Fraktion mal einen Dämpfer erhalten sollte.
Es spielt wohl allerdings auch eine Rolle, dass die Angreifer beide Male zu zweit waren. Damit wärs schon gefährliche Körperverletzung. Wäre interessant, ob es auch Fälle gibt wo es gegen einen Einzelnen so unproblematisch als Notwehr anerkannt wurde.

Bearbeitet von Kreuzkuemmel, 23 Januar 2008 - 12:35 Uhr.


#4 Luggage

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Geschrieben 23 Januar 2008 - 13:10 Uhr

ZITAT(immer_kekomi_rein @ 23. Jan 2008 12:32 ) <{POST_SNAPBACK}>
Findet Ihr, dass das Messer eine Sinnvolle Verteidigungswaffe ist? Immerhin reden wir hier von einer recht gefährlichen Waffe....
Im Kölner Fall ist noch nicht einmal erwiesen, das der Angreifer eine Schusswaffe oder ähnliches bei Sich führte....

Grundsätzlich wird im Notwehrrecht nicht verlangt, dass der Angreifer in irgendeiner Form bewaffnet sein muss, um einen Waffeneinsatz auf seiten des Verteidigers zu rechtfertigen. Dieser muss einfach nur erforderlich und geboten sein. Das waren bei weitem nicht die ersten Fälle, die so entschieden wurden. Das Notwehrrecht ist nunmal so beschaffen, dass man sich verteidigen darf, auch auf Kosten des Angreifers und dessen Lebens (unter Umständen).

#5 Mr.Fister

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Geschrieben 23 Januar 2008 - 14:57 Uhr

liest sich ja alles nicht schlecht, aber im kölner fall sind z.b. noch nicht mal die ermittlungen abgeschlossen, sodass das jubeln etwas verfrüht erscheint ... von justiz, die zeichen setzt, würd ich auch noch nicht reden ...
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#6 ExTunc

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Geschrieben 24 Januar 2008 - 10:45 Uhr

ZITAT
liest sich ja alles nicht schlecht, aber im kölner fall sind z.b. noch nicht mal die ermittlungen abgeschlossen, sodass das jubeln etwas verfrüht erscheint ... von justiz, die zeichen setzt, würd ich auch noch nicht reden ...


Doch, die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt, steht doch in dem Bericht:

ZITAT
Nach Entscheidung der Staatsanwaltschaft Köln hat der 20-Jährige in Notwehr gehandelt, so dass gegen ihn keine Anklage wegen eines Tötungsdeliktes erhoben wird.


#7 Mr.Fister

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Geschrieben 24 Januar 2008 - 13:47 Uhr

tja, der obige artikel ist nicht auf dem neuesten stand:

ZITAT
Oberstaatsanwalt Alf Willwacher betonte gestern noch einmal: „Derzeit spricht alles für Notwehr, aber die Ermittlungen sind nicht abgeschlossen. Es wird noch eine Nachvernehmung geben.“

http://www.ksta.de/html/artikel/1200142225754.shtml


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#8 Honigsammler

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Geschrieben 25 Januar 2008 - 14:28 Uhr

Na und ? Die Ermittlungen werden ergeben das es Notwehr war. Dafür lege ich meine Hand ins Feuer.

Wo leben wir denn das man sich von Räubern zu Tode schlagen lassen muss ?

Bearbeitet von Honigsammler, 25 Januar 2008 - 14:29 Uhr.


#9 Mr.Fister

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Geschrieben 25 Januar 2008 - 18:13 Uhr

ZITAT(Honigsammler @ 25. Jan 2008 14:28 ) <{POST_SNAPBACK}>
Na und ?

nix "na und". es ist erstmal wichtig, dass der sachverhalt für die sta ausermittelt ist und die ermittlingen offiziell abgeschlossen sind.
ist dass der fall, steht es der familie des jungen selbstverständlich offen, gegen dieses ermittlungsergebnis vorzugehen.
selbiges lies mein link nur erahnen, ich hab aber nochwas gefunden:

ZITAT
Salihs Familie wird sich damit nicht abfinden, will klagen. „Mein Bruder war ein ganz normaler Junge, ist nie kriminell aufgefallen“, sagt Abdellah und bezweifelt, dass sich der Vorfall so abspielte, wie von der Polizei geschildert. Seine Familie will für den Ruf des Verstorbenen kämpfen.

http://www.express.de/servlet/Satellite?pa...d=1200128881404

aus diesem grund sind jubelbekundungen noch verfrüht, da die sache eben noch nicht vorbei ist ...


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#10 Honigsammler

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Geschrieben 25 Januar 2008 - 18:42 Uhr

Muss man sich mal vorstellen, wo gibt es sowas eigentlich sonst noch ?


"Polizei und Staatsanwaltschaft ermittelten umsichtig und vorschriftsmäßig – nach offiziellen Angaben gibt es jedoch keine Zweifel an dem versuchten Raubüberfall und der anschließenden Notwehrsituation.

Doch die aufgebrachte Menschenmenge, die seit Montag jeden Abend die Kalker Hauptstaße blockiert, scheint das völlig anders zu sehen. Aus dem Raubopfer soll offenbar ein Täter gemacht werden, vermischt mit unterschwelligen deutschfeindlichen Ressentiments und den gespenstisch anmutenden „Alluh akbar“-Rufen mitten in einer deutschen Großstadt. Dutzende von Polizisten die Straßen abgeriegelt und schauen ansonsten der unangemeldeten Demonstration tatenlos zu."

Die Familie das TÄTERS meint ja das die Polizei aus fremdenfeindlichen Motiven heraus den Fall vertuschen will.
Man kann da nur noch den Kopf schütteln. Es ist aber die übliche Masche.

Bearbeitet von Honigsammler, 25 Januar 2008 - 18:42 Uhr.


#11 Mr.Fister

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Geschrieben 25 Januar 2008 - 18:54 Uhr

ob in diesem fall zu recht oder nicht: die möglichkeit, solche entscheidungen überprüfen zu lassen, hat was mit rechtsstaatlichkeit zu tun und ich persönlich möchte sie nicht missen ...
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#12 Honigsammler

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Geschrieben 25 Januar 2008 - 19:09 Uhr

hier auch noch mal was für dich -
ab minute 4 - was die marokkanische Mutter sagt -

mehrere Söhne sitzen wegen Zuhälterei im Knast, einer davon 14 Jahre mit anschließender Sicherheitsverwahrung -

"Alles nur Propaganda. Mein Sohn tut sowas nicht" u.s.w.

erbärmliche schmierenkömödie - nichts weiter.

schau es dir mal an -
http://de.youtube.com/watch?v=3JG3_NtZmLA

die übliche Masche halt.

Bearbeitet von Honigsammler, 25 Januar 2008 - 19:10 Uhr.


#13 Mr.Fister

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Geschrieben 25 Januar 2008 - 19:17 Uhr

nutzt mir nix, da ich keinen sound hab wink.gif
aber dafür kenn ich den bericht, er ist über die kölner türstehermafia, wenn ich mich recht entsinne...

an meiner aussage halte ich weiterhin fest, kontrolle muss möglich sein, das gebietet eben die rechtsstaatlichkeit.
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#14 Honigsammler

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Geschrieben 25 Januar 2008 - 19:56 Uhr

Och guck mal, meine Freunde die Kommies (Linke und Autonome) haben sich mittlerweile auch mit dem Verbrechen solidarisiert um gegen "Rassismus" zu demonstrieren -

warum ist Deutschland eigentlich so ein Tollhaus geworden ?

Wieso dürfen die ungenehmigt demonstrieren ?

http://www.express.de/servlet/Satellite?pa...;artikeltype=sz

ZITAT
Köln- Brennpunkt Kalk
Wir sitzen auf einem Pulverfass
Von ROBERT BAUMANNS und VOLKER ROTERS
Ein Mann nennt es beim Namen. CDU-Fraktionschef Winrich Granitzka: „Wir sitzen auf einem Pulverfass. Uns drohen Zustände wie in den Vorstädten von Paris.“

Gemeint sind die ungenehmigten, täglichen Straßendemonstrationen junger Muslime auf der Kalker Hauptstraße.

Um Ausschreitungen nach dem Tod des jungen Salih (17) zu vermeiden, ist seit Tagen ein hohes Polizeiaufgebot präsent. Am Mittwoch waren neben eine Einsatzhundertschaft und weitere Beamte mit modernem Gerät vor Ort. Auch OB Schramma ist besorgt.

Vom eigentlichen Anlass der Demonstrationen entfernt sich das Geschehen immer mehr: Der Frage, ob Salih einen 20-Jährigen berauben wollte und dieser dabei in Notwehr gehandelt hat.

Weil der 20-Jährige kein Migrant ist, behaupten Demonstranten in Unkenntnis der Rechtslage, dass die Justiz deutsche Täter schütze und Migranten sofort und wesentlich härter bestrafe.

Bei der Demonstration geht es mehr und mehr um gesellschaftliche Fragen, vor allem das Zusammenleben von Muslimen und Deutschen in Kalk. So erklärte der „Vorsprecher“ Mohamed den Zuhörern am Straßenrand: „Ihr hier seid alt, Euer Leben ist bald zu Ende. Es geht um die Jugend, die hier leben will.“ Darauf skandierten die jungen Muslime: „Wir bleiben hier, wir bleiben hier.“

Später trat eine Studentin vors Mikrophon: „Notwehr oder nicht ist mir egal. Aber wenn ihr hier gegen Rassismus und Ungerechtigkeit demonstrieren wollt, dann sind wir dabei.“ Deshalb wollen Autonome und Linke den Muslimen für die nächste Demo mit Mikrophonen und Flüstertüten aushelfen.

Für Staatsanwaltschaft steht fest, dass „der Druck von der Straße“ keine Auswirkungen auf die Ermittlungen haben könne.

Bearbeitet von Honigsammler, 25 Januar 2008 - 19:57 Uhr.


#15 qfunce

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Geschrieben 30 Januar 2008 - 21:05 Uhr

ZITAT(immer_kekomi_rein @ 23. Jan 2008 12:32 ) <{POST_SNAPBACK}>
Findet Ihr, dass das Messer eine Sinnvolle Verteidigungswaffe ist? Immerhin reden wir hier von einer recht gefährlichen Waffe....


Aber effektiver als eine Packung Q-Tipps!

#16 Pauz

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Geschrieben 02 Februar 2008 - 11:40 Uhr

habe den artikel über köln im spiegel gelesen...wenn der jemanden überfällt, muss er wohl damit rechnen, dass das "opfer" sich verteidigt. das er abgestochen wurde ist unschön, aber sein pech. der deutsche ist ja kein trainierter messerkämpfer, der in so einer situation genau weiß, wohin er sticht und mit welchen folgen. dennoch sollte er wegen notwehr freigesprochen werden, der täter hätte ihn ja nicht überfallen müssen.
Als ich von den negativen Folgen des Alkoholkonsums gelesen habe, habe ich sofort zu Lesen aufgehört.

#17 kampftroll

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Geschrieben 05 Februar 2008 - 00:34 Uhr

ZITAT(Pauz @ 02. Feb 2008 11:40 ) <{POST_SNAPBACK}>
habe den artikel über köln im spiegel gelesen...wenn der jemanden überfällt, muss er wohl damit rechnen, dass das "opfer" sich verteidigt. das er abgestochen wurde ist unschön, aber sein pech. der deutsche ist ja kein trainierter messerkämpfer, der in so einer situation genau weiß, wohin er sticht und mit welchen folgen. dennoch sollte er wegen notwehr freigesprochen werden, der täter hätte ihn ja nicht überfallen müssen.

meine worte!
4 monate verletzungsbedingte trainingspause... :(, im november gehts weiter...

#18 Nin

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Geschrieben 08 Februar 2008 - 16:47 Uhr

das ist für mich ein entscheidender Punkt! Sticht das Opfer mit dem Messer den Angreifer wahllos, um ihn vom Angriff abzubringen bzw. versucht ihn nicht allzu schlimm zu verletzen oder greift er ihn richtiggehend an und sticht absichtlich in Eingeweide und Gesicht?
Die Tatsache, dass das Opfer im 1. Fall offenbar sofort die Sanität benachrichtigte unterstützt die These, das er sich "nur" wehren wollte und in Panik versehentlich einen tödlichen Treffer gelandet hat.
Das ist für mich der entscheidende Unterschied ob in so einem Fall jemand zu bestrafen ist oder nicht.
Ich weiss natürlich, dass dies blauäugig ist und selten genau rekonstruiert werden kann..

#19 Honigsammler

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Geschrieben 08 Februar 2008 - 17:35 Uhr

ZITAT(Nin @ 08. Feb 2008 16:47 ) <{POST_SNAPBACK}>
das ist für mich ein entscheidender Punkt! Sticht das Opfer mit dem Messer den Angreifer wahllos, um ihn vom Angriff abzubringen bzw. versucht ihn nicht allzu schlimm zu verletzen oder greift er ihn richtiggehend an und sticht absichtlich in Eingeweide und Gesicht?
Die Tatsache, dass das Opfer im 1. Fall offenbar sofort die Sanität benachrichtigte unterstützt die These, das er sich "nur" wehren wollte und in Panik versehentlich einen tödlichen Treffer gelandet hat.
Das ist für mich der entscheidende Unterschied ob in so einem Fall jemand zu bestrafen ist oder nicht.
Ich weiss natürlich, dass dies blauäugig ist und selten genau rekonstruiert werden kann..



für mich auch ein entschiedener Punkt:

Schlägt oder tritt das Opfer den Angreifer wahllos, um ihn vom Angriff abzubringen bzw. versucht ihn nicht allzu hart zu treffen, oder greift das Opfer den Angreifer richtiggehend an und schlägt ihm ins Gesicht oder den Unterleib ?


Das muss alles bedacht werden !

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#20 Magnum2

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Geschrieben 11 Februar 2008 - 17:34 Uhr

ZITAT(Nin @ 08. Feb 2008 16:47 ) <{POST_SNAPBACK}>
das ist für mich ein entscheidender Punkt! Sticht das Opfer mit dem Messer den Angreifer wahllos, um ihn vom Angriff abzubringen bzw. versucht ihn nicht allzu schlimm zu verletzen oder greift er ihn richtiggehend an und sticht absichtlich in Eingeweide und Gesicht?
Die Tatsache, dass das Opfer im 1. Fall offenbar sofort die Sanität benachrichtigte unterstützt die These, das er sich "nur" wehren wollte und in Panik versehentlich einen tödlichen Treffer gelandet hat.
Das ist für mich der entscheidende Unterschied ob in so einem Fall jemand zu bestrafen ist oder nicht.
Ich weiss natürlich, dass dies blauäugig ist und selten genau rekonstruiert werden kann..

Mann mann, gut, dass Du kein Richter bist.

Und lass mich raten: Du bist noch nie unverhofft und unprovoziert angegriffen worden, gelle? wall.gif