Zum Inhalt wechseln


- - - - -

Änderungen Waffengesetz


90 Antworten in diesem Thema

#1 Drax

    Stammgast

  • Lehrende und Funktionäre
  • 987 Beiträge
  • Geschlecht:männlich
  • Wohnort:Oberhausen
  • Interests:Kampfkunst, Fitness und Gesundheit, Musik

  • Kampfkunst:
    Taekwon-Do
Online

Geschrieben 22 Februar 2008 - 10:09 Uhr

Hallo

Da ich mit der SuFu nichts dazu gefunden habe, hier meine Frage:

Laut der Änderung im Waffengesetz soll zukünftig unter anderem der Besitz von Messern mit einer Klingenlänge ab 12 cm verboten sein.
Da wir bei uns auch SV gegen Messer trainieren und dies auch mal bei einer Vorführung (öffentliche Veranstaltung) demonstrieren, stellt sich mir die Frage, was ich nun tun soll.
Ich benutze für die Demos ein "Kampfmesser", Klingenlänge circa 15cm. Muss ich mir jetzt einen kleine Waffenschein ausstellen lassen oder muss ich dieses Messer jetzt "entsorgen".
Weiterhin habe ich zuhause als "Ausstellungsstücke" ein scharfes Katana und ein Ausgehbajonett aus dem 2.Weltkrieg (Erbstück).
Mach ich mich mit dem Besitz dieser "waffentauglichen" Gegenstände strafbar?

Vieln Dank im Voraus für Eure Antworten!
smile.gif Drax
Don't dream it, be it!

#2 enraged_Clown

    Stammgast

  • Members
  • 1.937 Beiträge
  • Geschlecht:männlich
  • Wohnort:Rhein Main

  • Kampfkunst:
    boxen
Offline

Geschrieben 22 Februar 2008 - 10:33 Uhr

ZITAT(Drax @ 22. Feb 2008 10:09 ) <{POST_SNAPBACK}>
Laut der Änderung im Waffengesetz soll zukünftig unter anderem der Besitz von Messern mit einer Klingenlänge ab 12 cm verboten sein.

der besitz wird nicht verboten, lediglich das zugriffsbereite führen. was du auf befriedetem besitz machst bleibt deine sache.
You are the Devil we are the "D"!!!

#3 Luggage

    Stammgast

  • Members
  • 2.617 Beiträge
  • Geschlecht:männlich
  • Wohnort:Bei Mannheim, gerade noch Hessen
  • Interests:Mountainbiken, Yoga (Budokon, Ashtanga, Vinyasa, etwas Hatha/Iyengar), trad. Medizin, Ernährung, KK, Fitness, Bücher, Filme, Fernseh-Serien ;)

  • Kampfkunst:
    DJKB Shotokan
Offline

Geschrieben 22 Februar 2008 - 10:55 Uhr

Ob und wie das Gesetz durchkommt, bleibt abzuwarten. Der Clown hat richtig festgestellt, dass der Besitz straflos bleibt. Bei Demos wäre denkbar, dass der Transport dorthin in abgeschlossener Verpackung erfolgen muss, vor Ort aber zum Zwecke der Demo ausgepackt werden darf. Ferner bliebe zu überlegen, ob nicht eine stumpfe Metallwaffe denselben Zweck erfüllen könnte. Bei berechtigtem Interesse wird weiterhin das Führen einschlägiger Gegenstände erlaubt bleiben - wie hier "berechtigtes Interesse" definiert wird, bleibt abzuwarten.

#4 Hazelrah

    Stammgast

  • Lehrende und Funktionäre
  • 4.685 Beiträge
  • Geschlecht:weiblich
  • Wohnort:Wetzlar / Lahn-Dill-Kreis / Hessen
  • Interests:jap. Kultur / jap. Sprache, Natur, meine Tiere, Freunde treffen und natürlich Kampfkunst, Fitnesstraining

  • Kampfkunst:
    Ryu Kyu Kobudo Shotokan, Ryu Kyu Kobudo und Shorin Ryu Karate Tesshinkan, Hanbo-Jitsu
Offline

Geschrieben 22 Februar 2008 - 12:52 Uhr

ZITAT(Drax @ 22. Feb 2008 10:09 ) <{POST_SNAPBACK}>
Hallo

Da ich mit der SuFu nichts dazu gefunden habe, hier meine Frage:

Laut der Änderung im Waffengesetz soll zukünftig unter anderem der Besitz von Messern mit einer Klingenlänge ab 12 cm verboten sein.
Da wir bei uns auch SV gegen Messer trainieren und dies auch mal bei einer Vorführung (öffentliche Veranstaltung) demonstrieren, stellt sich mir die Frage, was ich nun tun soll.
Ich benutze für die Demos ein "Kampfmesser", Klingenlänge circa 15cm. Muss ich mir jetzt einen kleine Waffenschein ausstellen lassen oder muss ich dieses Messer jetzt "entsorgen".
Weiterhin habe ich zuhause als "Ausstellungsstücke" ein scharfes Katana und ein Ausgehbajonett aus dem 2.Weltkrieg (Erbstück).
Mach ich mich mit dem Besitz dieser "waffentauglichen" Gegenstände strafbar?

Vieln Dank im Voraus für Eure Antworten!
smile.gif Drax



Hi,

mache doch einfach ein Bild und frage mal bei dem zuständigen Landeskriminalamt nach. Die sind ja für so was da, um diese Gegenstände zu bestimmen.

Auf Demos und bei irgendwelchen Veranstaltungen ist jeglicher Gegenstand nicht erlaubt, der dazu geeignet ist, Verletzungen zuzuführen.

Hazel


#5 Luggage

    Stammgast

  • Members
  • 2.617 Beiträge
  • Geschlecht:männlich
  • Wohnort:Bei Mannheim, gerade noch Hessen
  • Interests:Mountainbiken, Yoga (Budokon, Ashtanga, Vinyasa, etwas Hatha/Iyengar), trad. Medizin, Ernährung, KK, Fitness, Bücher, Filme, Fernseh-Serien ;)

  • Kampfkunst:
    DJKB Shotokan
Offline

Geschrieben 22 Februar 2008 - 13:09 Uhr

ZITAT(Hazelrah @ 22. Feb 2008 12:52 ) <{POST_SNAPBACK}>
Auf Demos und bei irgendwelchen Veranstaltungen ist jeglicher Gegenstand nicht erlaubt, der dazu geeignet ist, Verletzungen zuzuführen.

Meinst du Demonstrationen im politischen Sinne - dann ist das natürlich richtig. Bei einer öffentlichen KK-Vorführung werden hingegen regelmäßig erlaubte Waffen zu Vorführungszwecken genehmigt sein, sofern entsprechend transportiert und verwahrt.

#6 Hazelrah

    Stammgast

  • Lehrende und Funktionäre
  • 4.685 Beiträge
  • Geschlecht:weiblich
  • Wohnort:Wetzlar / Lahn-Dill-Kreis / Hessen
  • Interests:jap. Kultur / jap. Sprache, Natur, meine Tiere, Freunde treffen und natürlich Kampfkunst, Fitnesstraining

  • Kampfkunst:
    Ryu Kyu Kobudo Shotokan, Ryu Kyu Kobudo und Shorin Ryu Karate Tesshinkan, Hanbo-Jitsu
Offline

Geschrieben 22 Februar 2008 - 16:31 Uhr

ZITAT(Luggage @ 22. Feb 2008 13:09 ) <{POST_SNAPBACK}>
ZITAT(Hazelrah @ 22. Feb 2008 12:52 ) <{POST_SNAPBACK}>
Auf Demos und bei irgendwelchen Veranstaltungen ist jeglicher Gegenstand nicht erlaubt, der dazu geeignet ist, Verletzungen zuzuführen.

Meinst du Demonstrationen im politischen Sinne - dann ist das natürlich richtig. Bei einer öffentlichen KK-Vorführung werden hingegen regelmäßig erlaubte Waffen zu Vorführungszwecken genehmigt sein, sofern entsprechend transportiert und verwahrt.


Hi,

das ist klar, ich meinte normale Demos und Veranstaltungen. Also überall da, wo viele Menschen auf einen Haufen zusammenkommen.

Hazel

Bearbeitet von Hazelrah, 22 Februar 2008 - 16:32 Uhr.


#7 Ronin67

    Neu im Forum

  • Members
  • 9 Beiträge
  • Geschlecht:männlich

  • Kampfkunst:
    Ju Jutsu
Offline

Geschrieben 22 Februar 2008 - 17:00 Uhr

Es ist immer eine Ermessens Frage Ob eine Messer das ein Origenal ist zu eine Vorführung einzusätzen sin macht!
Ok ,es ist ein shwo efeckt .Aber es gibt Übungs-Messer die vorne keine Spitze haben .Ein Leihe wird nur ein Messer sehn!! Hatt aber den Efeckt nicht nachteilhaft bei der Öffenlichkeit unangenehm erger zumachen!
Im Heimischen Training ein Stumfes Bajonett oder Messer ein zusätzen....... ist dir doch über lassen.Sofern der Übungsleiten das zulast.! wacko.gif


#8 KC

    Schon länger dabei

  • Members
  • 155 Beiträge

  • Kampfkunst:
    fma
Offline

Geschrieben 22 Februar 2008 - 19:14 Uhr

ZITAT
Ausnahmen von dem Messerverbot sollen gelten, wenn ein Messer zur Berufsausübung, zum Sport, Brauchtum oder einem allgemein anerkannten Zweck verwendet wird.


daraus entnehme ich das man für eine sportdemo keine probleme bekommt.

interessant ist der teil"allgemein anerkannten zweck".

quelle
http://www.welt.de/welt_print/article17030...b_1._April.html


#9 Luggage

    Stammgast

  • Members
  • 2.617 Beiträge
  • Geschlecht:männlich
  • Wohnort:Bei Mannheim, gerade noch Hessen
  • Interests:Mountainbiken, Yoga (Budokon, Ashtanga, Vinyasa, etwas Hatha/Iyengar), trad. Medizin, Ernährung, KK, Fitness, Bücher, Filme, Fernseh-Serien ;)

  • Kampfkunst:
    DJKB Shotokan
Offline

Geschrieben 22 Februar 2008 - 22:23 Uhr

ZITAT(KC @ 22. Feb 2008 19:14 ) <{POST_SNAPBACK}>
interessant ist der teil"allgemein anerkannten zweck".

Zählt Leute-abstechen? biggrin.gif

#10 KC

    Schon länger dabei

  • Members
  • 155 Beiträge

  • Kampfkunst:
    fma
Offline

Geschrieben 22 Februar 2008 - 23:42 Uhr

in gewissen kreisen unter 18, ja. tongue.gif
aber nur in der nähe von bahnhöfen.

#11 HAI

    Stammgast

  • Members
  • 1.975 Beiträge
  • Geschlecht:männlich
  • Wohnort:Kreis Steinburg
Offline

Geschrieben 23 Februar 2008 - 08:54 Uhr

Moin,
@KC und Luggage,
ihr beide seid böse,so! rolleyes.gif todlach.gif

Im Waffenverbot soll eine Verschärfung bei den Meesern kommen...
ZITAT
...wird jetzt auch das öffentliche Führen von Hieb- und Stosswaffen, von Einhandmessern und von
Messern mit einer feststehenden Klinge von mehr als zwölf Zentimeter Klingenlänge verboten...

Quelle:http://www.n-tv.de/923242.html?220220081831

Weiterhin sollen wohl auch "Anscheinswaffen" verboten werden
Wir werden die endgültige Definition im Gesetzestext abwarten müssen.

gruss Hai
****
DE OPPRESSO LIBER Freiheit den Unterdrückten
Leitspruch der US Army Special Forces
****

#12 KC

    Schon länger dabei

  • Members
  • 155 Beiträge

  • Kampfkunst:
    fma
Offline

Geschrieben 23 Februar 2008 - 16:16 Uhr

im endeffekt wird sich nicht viel ändern, wer jetzt ein messer trägt, wird in zukunft ebenfalls ein messer tragen.
dann halt ein fixed mit einer klingenlänge von unter 12 cm.

das messermagazin hat vor zwei oder drei ausgaben ein report über kurze fixed auf der titelseite gehabt.

ich finde nur gerade das magazin nicht.

#13 Eric1985

    Neu im Forum

  • Members
  • 24 Beiträge
  • Geschlecht:männlich

  • Kampfkunst:
    Kampfsportfan, aber sonst nichts.
Offline

Geschrieben 23 Februar 2008 - 16:29 Uhr

Ja, und im Mittelalter haben ja sie ja Einhand und Zweihandschwerter getragen, die ganz starken ja sogar 2 Meter lange Äxte. Auch die Zivillisten...die hatten immer mindestens einen vergifteten Dolch einstecken! rolleyes.gif wacko.gif

#14 Gastshadow_*

  • Gast
Offline

Geschrieben 23 Februar 2008 - 16:34 Uhr

Na, trag ich bei meinen Deutschlandbesuchen in Zukunft kleine Fixed. Auch egal.

Schade ist nur, dass durch dieses schwachsinnige Trageverbot der Markt an Einhandklappmessern schrumpfen wird.
Dafür werden sie vielleicht billiger... mal sehen.

Beileid an die deutschen Messerfreunde.

#15 Ookami90

    Stammgast

  • Members
  • 564 Beiträge
  • Geschlecht:männlich

  • Kampfkunst:
    Tae Kwon Do
Offline

Geschrieben 24 Februar 2008 - 11:01 Uhr

Ich find die neue Regelung schon wieder puren schwachsinn. Wie oft kommt es vor, dass ein Täter zu ner Waffe mit >12cm Klingenlänge greift. Sowas schleppt man ja nicht einfach auf der Straße rum. Wenn sie was verbieten wollen dann richtig oder gar nicht.
Stark sein bedeutet nicht, nie zu fallen. Stark sein bedeutet immer wieder aufzustehen.

90% des Erfolges kommt von Sturrköpfigkeit und Durchhaltevermögen, nur 10% von Begabung. Nur mit Begabung allein kommt niemand an die Spitze.
Meine Deutschlehrerin

#16 mad

    Stammgast

  • Moderator
  • 758 Beiträge
  • Geschlecht:männlich
  • Wohnort:Saarland
  • Interests:Außer Kampfkunst: Sportschießen und Wandern

  • Kampfkunst:
    ICMAO Chinadi, Kyusho
Offline

Geschrieben 24 Februar 2008 - 18:16 Uhr

Hallo zusammen.

Da die Waffengesetzänderung auch uns KK´ler berühren kann möchte ich hier mal einen Text und einen Petitionsentwurf aus einem anderen Forum Posten.

Wenn sich genug an der Petition beteiligen kann man das Ruder vieleicht noch herum reissen:

Geplante Neufassung des Waffenrecht


Datum: 20.02.2008 heute im Bundestag - 20.02.2008
Breite Zustimmung im Innenausschuss zur Waffenrechtsnovelle


Berlin: (hib/HAU) Der Weg zur Neuregelung des Waffenrechts ist frei. Sämtliche Fraktionen mit Ausnahme der FDP stimmten in der Sitzung des Innenausschusses am Mittwochvormittag dem durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen modifizierten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Waffengesetzes

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/077/1607717.pdf

zu, der am kommenden Freitag vom Bundestag in dritter Lesung behandelt wird. Der Entwurf sieht vor, das Mitführen von so genannten Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit zu verbieten. Als Anscheinswaffen sollen sämtliche Waffen gelten, die in ihrem äußeren Erscheinungsbild mit echten Waffen zu verwechseln sind.

Außerdem ist ein Mitführverbot von Einhandmessern und Messern mit feststehender Klinge ab einer Länge von 12 Zentimetern vorgesehen. Der Verstoß gegen diese Vorschriften soll als Ordnungswidrigkeit gelten und mit einem Bußgeld geahndet werden.

Als einen "guten Kompromiss" sieht die Union die Regelung an. Das Gesetz schaffe ein "Mehr an Sicherheit". Gemeinsam mit dem Koalitionspartner habe man auch in Folge des Erkenntnisgewinns durch die öffentliche Anhörung am 13. Februar den Gesetzentwurf durch ein Verbot gefährlicher Messer erweitert. Einhandmesser, so die Union, hätten seit dem Verbot der Butterfly-Messer diese als Statussymbole bei gewaltbereiten Jugendlichen abgelöst. Nun habe die Polizei eine Handhabe, um Jugendlichen diese Messer zu entziehen. Für die SPD ist der Gesetzentwurf ein Beitrag zur Kriminalitätsbekämpfung und ein auch Beispiel dafür, dass man "mit gutem Willen auch etwas Vernünftiges zustande bringen kann". Das Messerverbot sei nötig, da räumliche Verbote, wie sie eine Hamburger Initiative vorsieht, angesichts der Verlagerung von Kriminalitätszentren "nicht weiterführen". Auch die Linksfraktion stimmte dem Entwurf zu, da er viele sinnvolle Regelungen beinhalte. Es sei gut, dass die Erkenntnisse der Anhörung so schnell in den Entwurf eingeflossen sind. Dennoch bestehe weiterhin die Forderung nach einem zentralen Waffenregister. Zustimmung gab es auch von den Grünen. Da man auf Bundesebene in der Messerfrage umgedacht habe, betrachte man den eigenen Antrag als erledigt. Er habe "seinen Zweck erfüllt". Die FDP hingegen kritisierte den Entwurf. Waffenrechtsänderungen brächten nichts bei der Kriminalitätsbekämpfung, weil damit nicht das Problem der illegalen Waffen entschärft werde. Zweifel am zusätzlichen Sicherheitsgewinn seien daher angebracht. Auch das Messerverbot bringe aus Sicht der Liberalen nichts. Während der Anhörung hätten Experten bestätigt, dass erst durch ein Verbot derartige Messer zu Statussymbolen bei Jugendlichen würden.


Diese Änderung würde auch Jäger, Angler, Rettungskräfte betreffen. Bedeutet ihr dürft dann nicht mal mehr ein Filetiermesser mitführen.

Vielen vieleicht unbekannt ist die Möglichkeit auf gesetzgebende Maßnahmen über den Petitionsausschuß des deutschen Bundestags Einfluss zu nehmen.

Ich habe heute eine Petition gegen die geplante WaffG Änderung eingereicht.

Die Petition habe ich hier hochgeladen.:

http://forum.waffen-online.de/index.php?ac...st&id=14380

Je mehr sich der Petition anschließen um so größer die Erfolgswahrscheinlichkeit.

Also Ausfüllen und absenden Die Zeit drängt!!!!!

Bearbeitet von mad, 24 Februar 2008 - 18:17 Uhr.

www.jacobi-selbstverteidigung.de
www.kyusho-training.de

Musst Du wackeln mit dee Hufte.

Lerne zu kämpfen um nicht kämpfen zu müssen!

#17 Drax

    Stammgast

  • Lehrende und Funktionäre
  • 987 Beiträge
  • Geschlecht:männlich
  • Wohnort:Oberhausen
  • Interests:Kampfkunst, Fitness und Gesundheit, Musik

  • Kampfkunst:
    Taekwon-Do
Online

Geschrieben 25 Februar 2008 - 08:03 Uhr

ZITAT(Luggage @ 22. Feb 2008 13:09 ) <{POST_SNAPBACK}>
Meinst du Demonstrationen im politischen Sinne - dann ist das natürlich richtig. Bei einer öffentlichen KK-Vorführung werden hingegen regelmäßig erlaubte Waffen zu Vorführungszwecken genehmigt sein, sofern entsprechend transportiert und verwahrt.


Natürlich eine KK-Vorführung wacko.gif

@ Hazel: Habe eine Anfrage an das Innenministerium gemacht. Mal sehen was da kommt.

Ich nehme bewusst ein scharfes Messer. Die Konzentration ist einfach höher und verletzt habe ich auch noch niemanden wink.gif

Drax

Bearbeitet von Drax, 25 Februar 2008 - 08:03 Uhr.

Don't dream it, be it!

#18 enraged_Clown

    Stammgast

  • Members
  • 1.937 Beiträge
  • Geschlecht:männlich
  • Wohnort:Rhein Main

  • Kampfkunst:
    boxen
Offline

Geschrieben 25 Februar 2008 - 16:00 Uhr

ZITAT(Drax @ 25. Feb 2008 08:03 ) <{POST_SNAPBACK}>
Ich nehme bewusst ein scharfes Messer. Die Konzentration ist einfach höher und verletzt habe ich auch noch niemanden wink.gif

Drax

in welcher trainingsform (wenn ich fragen darf)
You are the Devil we are the "D"!!!

#19 Budoka

    Stammgast

  • Members
  • 748 Beiträge
  • Geschlecht:männlich
  • Interests:Medizin studieren (bleibt kaum Zeit für anderes), ansonsten PC und Sammelkartenspiele zocken, anderer Kram ^^

  • Kampfkunst:
    Aikido, Bujinkan Budo Taijutsu, Karate, Freikampf, Dian Xue Shu / Kyusho-Jutsu
Offline

Geschrieben 25 Februar 2008 - 16:41 Uhr

ZITAT
Erlaubt ist das Führen derartiger Messer bei der Berufsausübung, der Brauchtumspflege oder beim Sport.


Ob das religiöse Abmetzeln von anderen Familienmitgliedern als Brauchtumspflege gilt?
In manchen Kulturkreisen ist das ja mal nicht sooo ungewöhnlich.


Witzig find ich an dem ganzen ...
ZITAT
GELBE WAFFENBESITZKARTE: Aktive Sportschützen können leichter Waffen erwerben, die aufgrund ihrer Konstruktion für die Nutzung bei Straftaten nicht geeignet sind.


Welche Waffe bitte, die als Sportwaffe genutzt wird, soll für eine Straftat nicht geeignet sein?
Ob nun Gasdruckwaffe oder Armbrust - all diese Sachen sind sehr wohl zum Töten geeignet.

Abgesehen davon wird sich der Jugendliche Schläger und der Kleinkriminelle wohl kaum durch ein Gesetz am Tragen eines Messers hindern lassen.
BUjinkanAikiDOKArate

Wer die Wurzeln nicht kennt, kann das Rascheln der Blätter nicht deuten.

#20 HAI

    Stammgast

  • Members
  • 1.975 Beiträge
  • Geschlecht:männlich
  • Wohnort:Kreis Steinburg
Offline

Geschrieben 26 Februar 2008 - 08:30 Uhr

Moin,
naja,ein Langbogen ist zwar zum töten geeignet.
Dennoch bei einer Straftat,sagen wir mal Überfall,eher ungeeignet.
Auch das verdeckte Führen fällt flach. todlach.gif
Ja ist ja schon gut rolleyes.gif todlach.gif todlach.gif

gruss Hai


****
DE OPPRESSO LIBER Freiheit den Unterdrückten
Leitspruch der US Army Special Forces
****