Da ich mit der SuFu nichts dazu gefunden habe, hier meine Frage:
Laut der Änderung im Waffengesetz soll zukünftig unter anderem der Besitz von Messern mit einer Klingenlänge ab 12 cm verboten sein.
Da wir bei uns auch SV gegen Messer trainieren und dies auch mal bei einer Vorführung (öffentliche Veranstaltung) demonstrieren, stellt sich mir die Frage, was ich nun tun soll.
Ich benutze für die Demos ein "Kampfmesser", Klingenlänge circa 15cm. Muss ich mir jetzt einen kleine Waffenschein ausstellen lassen oder muss ich dieses Messer jetzt "entsorgen".
Weiterhin habe ich zuhause als "Ausstellungsstücke" ein scharfes Katana und ein Ausgehbajonett aus dem 2.Weltkrieg (Erbstück).
Mach ich mich mit dem Besitz dieser "waffentauglichen" Gegenstände strafbar?
Vieln Dank im Voraus für Eure Antworten!



