ZITAT(Voiceless @ 15. Apr 2008 18:03 ) <{POST_SNAPBACK}>
ZITAT(Arashi-Ryu @ 15. Apr 2008 11:52 ) <{POST_SNAPBACK}>
Hat schon seinen Grund weshaln man den §34a haben sollte. Damit man weiß was man darf und was nicht!
Kumpel hat mal bei einer öffendlichen Veranstaltung auf ansage eines der Veranstalter jemanden rausgeworfen und es ist eskaliert, als
Polizei da war wollten die wissen waraum wieso etc...
Der Veranstalter hat gesagt, er habe keinen Security und nix zu Ihm gesagt... ergo... Schwere Körperverletzung!
Kumpel hat mal bei einer öffendlichen Veranstaltung auf ansage eines der Veranstalter jemanden rausgeworfen und es ist eskaliert, als
Polizei da war wollten die wissen waraum wieso etc...
Der Veranstalter hat gesagt, er habe keinen Security und nix zu Ihm gesagt... ergo... Schwere Körperverletzung!
Bei schwerer Körperverletzung wird er möglicherweise tatsächlich übertrieben haben, denn schwere Körperverletzung bedingt für gewöhnlich irreversible Dauerschäden.
Voiceless der Niedliche
In den Medien und von Laien wird oft von "schwerer KV" gesprochen, wenn eigentlich eine "gefährliche KV" gemeint ist.




