Zum Inhalt wechseln


- - - - -

WAFFEN - FAQ


  • Dieses Thema ist geschlossen Dieses Thema ist geschlossen
5 Antworten in diesem Thema

#1 Slow-Fox

    Daniel von Ey (KKF-Sponsor)

  • Foren Mod
  • 2.128 Beiträge
  • Geschlecht:männlich
  • Wohnort:Rheinbach (NRW)

  • Kampfkunst:
    柔術 (Goshin-Ryu), Tonfa-Jutsu, 天真正伝香取神道流 (Hatakeyama-ha), 伯耆流
Offline

Geschrieben 25 März 2004 - 00:44 Uhr

Hallo Zusammen smile.gif

Damit die Übersichtlichkeit des Selbstverteidigung/Allgemeine Rechtsfragen - Forums nicht dadurch leidet,
daß immer die selben Fragen bezüglich der rechtlichen Einstufung, bzw. Zulässigkeit bestimmter Kampfkunst-Typischer Waffen
gestellt werden, haben wir Moderatoren uns entschlossen diese WAFFEN-FAQ in´s Leben zu rufen.

Diese ist nicht abschließend zu sehen und wird nach und nach weiter ausgebaut !

Wenn ihr Anregungen, Verbesserungsvorschläge oder Fragen habt, wendet euch bitte per PM an mich (Slow-Fox) oder Fidibus.


FAQ - 1. Teil


In welchen Gesetzen oder Vorschriften finden sich Regelungen bezüglich des Waffenrechts ?

Regelungen das Waffenrecht betreffend finden sich u.a.:

- im Waffengesetz (WaffG)
- in der Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetzt (WaffVwV)
- im Versammlungsgesetz (VersG)
- im Kriegswaffenkontrollgesetz

Welche Kampfkunst-Typischen Waffen gehören zu den verbotenen Waffen, bzw. verbotenen Gegenständen ?

Hierzu zählen u.a.:

- Nun-Chaku (Verboten gem. Anlage 2, Abschnitt 1, Ziffer 1.3.8 WaffG).
Gem. Feststellungsbescheid des BKA vom 05.02.2004, Az.: KT21 / ZV 5-5164.02-Z-23/2004. betrifft dieses Verbot auch sog. "Soft Nun-Chaku" !!!
ACHTUNG: Dieses gilt nach Einschätzung des Verfassers auch für sogenannte "Flexi-Sticks" !
- Schlagringe (Verboten gem. Anlage 2, Abschnitt 1, Ziffer 1.3.2 WaffG).
Hierunter fallen auch Kletterhilfen, sog. "Ninjakrallen" (Shuko, Tekko, Tekken).
- Wurfsterne (Verboten gem. Anlage 2, Abschnitt 1, Ziffer 1.3.3 WaffG).
Hierunter fallen nur sternförmige Wursterne (Shaken), Bo-Shuriken sind von diesem verbot NICHT betroffen !

Welche Kampfkunst-Typischen Waffen gehören NICHT zu den verbotenen Waffen, bzw. verbotenen Gegenständen ?

Hierzu zählen u.a.:

- Katana, Wakizashi, Tanto, Tonfa, Sai-Gabeln, Kubotan, Bo, Hanbo, etc.

Gehört ein Teleskopschlagstock zu verbotenen Waffen ?

NEIN, ein Teleskopschlagstock ist zwar eine Hieb-, bzw. Stichwaffe, gem. §1(2) Ziffer 2 WaffG,
jedoch gehört er zu den "erlaubnisfreien Waffen", d.h. der Umgang mit dieser Waffe ist NICHT verboten.
Gem. Aussage eines BKA-Sachbearbeiters gilt dieses jedoch nur für TKS, die nicht in der Hand verborgen werden können.
Ein Gutachten des BKA fordert hier angeblich eine Mindestlänge von 16cm.

Worin besteht der Unterschied zwischen einem erlaubten Teleskopschlagstock und einer verbotenen Stahrute ?

Ein Teleskopschlagstock besteht aus mehreren starren Elementen, welche sich ineinander schieben lassen.
Eine Stahlrute besteht zwar ebenfalls aus mehreren Elementen, welche sich ineinanderschieben lassen,
jedoch handelt es sich hier um flexible Teilstücke !
Oft werden hierzu Stahlfedern mit unterschiedlichen Durchmessern verwendet.

Darf ich mit meinem Iaito in der öffentlichkeit trainieren ?

JA, gem. Ziffer 1.9 WaffVwV sind Geräte, die zwar Hieb- oder Stichwaffen nachgebildet sind, jedoch wegen abgestumpfter Spitzen
oder stumpfer Klingen u.a. offensichtlich nur für den Sport geeignet sind, NICHT als Hieb- oder Stichwaffen anzusehen,
so daß keine waffenrechtlichen Einschränkungen vorliegen !

Unter welchen Voraussetzungen darf i.d.R. mit erlaubnisfreien Waffen umgegangen werden ?

- das 18. Lebensjahr muß vollendet sein.
- die grundsätzliche Eignung muß vorliegen.
- der Umgang mit erlaubnisfreien Waffen darf behörlich nicht verboten worden sein.

In welchen Fällen ist das Führen erlaubnisfreier Waffen verboten ?

- bei öffentlichen Versammlungen, sowie auf dem Wege dorthin.

Hierzu zählen u.a.: Demonstrationszug, Sternmarsch, Fackelzug, Schweigemarsch, Kundgebung, Mahnwache, Menschenkette,
Versammlungen im Zusammenhang mit Streik ! u.v.m.

- bei öffentlichen Veranstaltungen.

Hierzu zählen u.a.: Volks-, Straßenfest, Sportverantaltung, Messe, Jahrmarkt, Oktoberfest, o.ä.

Wie sehen die aktuellen Regelungen betreffend Pfefferspray aus ?

Bei Pfefferspray ist zu unterscheiden zu welchem Wesenszweck der Hersteller sein Produkt vertreibt.

Eindeutig als "Tierabwehrspray" gekennzeichnete Geräte, unterliegen NICHT dem Waffengesetz.

Geräte, die zur Abwehr von Menschen bestimmt sind unterliegen jedoch dem Waffengesetz.
Sie dürfen ab einem Alter von 14 Jahren frei erworben und geführt werden, wenn sie:

- als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen sind
- in Reichweite und Sprühdauer begrenzt sind
- um Nachweis der erfolgten Prüfungen über ein amtliches Prüfzeichen verfügen.

Geräte die NICHT eindeutig als Tierabwehrspray gekennzeichnet sind und die NICHT über ein amtliches Prüfzeichen verfügen,
sind verbotene Waffen/Gegenstände gem. WaffG !!!

Handelt es sich bei einem Karambit um eine verbotene Waffe ?

user posted image

NEIN, ein Karambit ist zwar eine Hieb-, bzw. Stichwaffe, gem. §1(2) Ziffer 2 WaffG,
jedoch gehört er zu den "erlaubnisfreien Waffen", d.h. der Umgang mit dieser Waffe ist NICHT verboten.

Bearbeitet von Slow-Fox, 07 August 2006 - 14:10 Uhr.

Wenn Du einen guten Lehrer willst, dann wähle Dir keinen bequemen !
Homepage: www.bsv-rheinbach.de

#2 Slow-Fox

    Daniel von Ey (KKF-Sponsor)

  • Foren Mod
  • 2.128 Beiträge
  • Geschlecht:männlich
  • Wohnort:Rheinbach (NRW)

  • Kampfkunst:
    柔術 (Goshin-Ryu), Tonfa-Jutsu, 天真正伝香取神道流 (Hatakeyama-ha), 伯耆流
Offline

Geschrieben 19 April 2004 - 16:02 Uhr

Hallo Zusammen smile.gif

@all:

Nachfolgend habe ich den Waffenkalender des Innenministeriums NRW als Bilddatei angefügt.
Hier sind die wichtigsten Änderungen der Waffenrechtsrevision, die nötigen Erlaubnisse, sowie die event. Straftaten/OWI aufgeführt.

Gruß,

Slow-Fox

Waffenkalender - Teil 1:

Angehängte Dateien


Bearbeitet von Slow-Fox, 19 April 2004 - 16:07 Uhr.

Wenn Du einen guten Lehrer willst, dann wähle Dir keinen bequemen !
Homepage: www.bsv-rheinbach.de

#3 Slow-Fox

    Daniel von Ey (KKF-Sponsor)

  • Foren Mod
  • 2.128 Beiträge
  • Geschlecht:männlich
  • Wohnort:Rheinbach (NRW)

  • Kampfkunst:
    柔術 (Goshin-Ryu), Tonfa-Jutsu, 天真正伝香取神道流 (Hatakeyama-ha), 伯耆流
Offline

Geschrieben 19 April 2004 - 16:07 Uhr

Waffenkalender - Teil 2:

Angehängte Dateien

  • Angehängte Datei  Blatt2.jpg   272,32K   1595 Heruntergeladen

Wenn Du einen guten Lehrer willst, dann wähle Dir keinen bequemen !
Homepage: www.bsv-rheinbach.de

#4 Slow-Fox

    Daniel von Ey (KKF-Sponsor)

  • Foren Mod
  • 2.128 Beiträge
  • Geschlecht:männlich
  • Wohnort:Rheinbach (NRW)

  • Kampfkunst:
    柔術 (Goshin-Ryu), Tonfa-Jutsu, 天真正伝香取神道流 (Hatakeyama-ha), 伯耆流
Offline

Geschrieben 19 April 2004 - 16:10 Uhr

Waffenkalender - Teil 3:

Angehängte Dateien

  • Angehängte Datei  Blatt3.jpg   229,22K   1546 Heruntergeladen

Wenn Du einen guten Lehrer willst, dann wähle Dir keinen bequemen !
Homepage: www.bsv-rheinbach.de

#5 Slow-Fox

    Daniel von Ey (KKF-Sponsor)

  • Foren Mod
  • 2.128 Beiträge
  • Geschlecht:männlich
  • Wohnort:Rheinbach (NRW)

  • Kampfkunst:
    柔術 (Goshin-Ryu), Tonfa-Jutsu, 天真正伝香取神道流 (Hatakeyama-ha), 伯耆流
Offline

Geschrieben 19 April 2004 - 16:15 Uhr

Waffenkalender - Teil 4:

Angehängte Dateien

  • Angehängte Datei  Blatt4.jpg   232,79K   1510 Heruntergeladen

Wenn Du einen guten Lehrer willst, dann wähle Dir keinen bequemen !
Homepage: www.bsv-rheinbach.de

#6 Slow-Fox

    Daniel von Ey (KKF-Sponsor)

  • Foren Mod
  • 2.128 Beiträge
  • Geschlecht:männlich
  • Wohnort:Rheinbach (NRW)

  • Kampfkunst:
    柔術 (Goshin-Ryu), Tonfa-Jutsu, 天真正伝香取神道流 (Hatakeyama-ha), 伯耆流
Offline

Geschrieben 22 Juli 2006 - 09:53 Uhr

Hallo zusammen user posted image

@all:

UPDATE:

Gemäß Urteil des VerwG Wiesbaden vom 24.04.2006 (AZ 6 E 1621/04) handelt es sich nun auch bei Soft-Nunchaku
um verbotene Waffen gem. Anlage 2, Abschnitt 1, Ziffer 1.3.8 WaffG. !!!

Das entsprechende Urteil mit Begründung ist hier nachzulesen.
(Achtung: Direkter Download-Link !)

Der Umgang mit Soft-Nunchaku ist somit strafbar und kann mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden !

ACHTUNG: Dieses gilt nach Einschätzung des Verfassers auch für sogenannte "Flexi-Sticks" !

Viele Grüße,

Daniel (Slow-Fox)

Bearbeitet von Slow-Fox, 07 August 2006 - 14:09 Uhr.

Wenn Du einen guten Lehrer willst, dann wähle Dir keinen bequemen !
Homepage: www.bsv-rheinbach.de