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Mal was anderes ...> Parkplatzdiebe


23 Antworten in diesem Thema

#1 RealShadow

    Alter Hase

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    Chan Shaolin Si, Dju Su
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Geschrieben 26 September 2008 - 14:27 Uhr

Wir haben seit einiger Zeit das Problem, dass ein junger Mann aus der Nachbarschaft auf dem Parkplatz unseres Dojos parkt. Wir haben nur 5 Stellplätze und die reichen schon bei weitem nicht aus.

Trotz mehrfacher persönlicher Bitte und schriftlicher Aufforderung hört er nicht auf. Den Brief hat er zerrissen und vor unsere Tür auf den Boden geworfen. Gestern habe ich ihn erstmals selber persönlich angetroffen und freundlich darauf angesprochen. Dann ist er frech geworden hat mir den Stinkefinger gezeigt und ist gegangen.

In solchen Situationen wünsche ich mir wirklich mal uneingeschränkte Handlungsfreiheit... ihr wißt, was ich meine. ph34r.gif

Was würdet ihr machen?

#2 HAI

    Stammgast

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Geschrieben 26 September 2008 - 15:04 Uhr


Moin,
sind die Parkplätze als die Eurigen gekennzeichnet?
Ich gehe damal von aus. wink.gif
Einen Brief über einen Anwalt mit der bitte um Unterlassung
des Parkens auf den gekennzeichneten Flächen.
oder..
Anzeige bei der Polizei,wobei ich des Strafdeliktes nicht kenntlich bin.
oder..
...lass das Fahrzeug abschleppen.
Die Kosten wirst Du dann höchstwahrscheinlich einklagen müssen.

gruss Hai


****
DE OPPRESSO LIBER Freiheit den Unterdrückten
Leitspruch der US Army Special Forces
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#3 ExTunc

    Alter Hase

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Geschrieben 26 September 2008 - 17:58 Uhr

Hallo,

strafrechtlich relevant ist das natürlich nicht. Also wird die Polizei da rechtlich nichts machen können. Allerdings hilft vielleicht ein "Bürgergespräch" zwischen Polizei und ihm weiter, einen Versuch wäre es wert.

Mit dem Abschleppen lassen hat Hai Recht, da müsstet ihr die Kosten zunächst tragen und sie bei ihm einklagen. Es besteht natürlich das Risiko, dass er nicht solvent ist.

Am besten ist der Weg zum Anwalt, der dann die Unterlassung durchsetzen wird (nach § 1004 BGB analog, Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch wegen Besitzstörung). Die Anwaltskosten könnt ihr auch wieder bei ihm einklagen.

#4 Zahnfee

    Stammgast

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Geschrieben 26 September 2008 - 19:38 Uhr

rolleyes.gif

Ich könnte jetzt ein paar Tips geben in sachen Car Kosmetik aber das lasse ich mal lieber. biggrin.gif

Wenn jemand eine Private Ausfahrt blockiert sollte man die Grünen rufen, die veranlassen dann die Abschlepperei. Die Kosten trägt der abgeschleppte, die Rechnung bekommt er direkt von den Grünen. Somit spart man sich die Kosten und den Anwalt. wink.gif Wie das jetzt bei Privaten Parkplätzen aussieht weiss ich nicht, vielleicht ist es ja da ähnlich.
Aber hier laufen doch genügend Polizisten rum, vielleicht wissen die was ? dry.gif
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#5 ExTunc

    Alter Hase

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Geschrieben 26 September 2008 - 20:03 Uhr

Bei privaten Parkplätzen darfst du selber zahlen.

#6 Zahnfee

    Stammgast

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Geschrieben 26 September 2008 - 20:06 Uhr

Sicher ? mellow.gif
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#7 RealShadow

    Alter Hase

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Geschrieben 29 September 2008 - 07:49 Uhr

ZITAT
Bei privaten Parkplätzen darfst du selber zahlen.


Denke ich auch. Könnte man aber später einklagen. Nur welcher Vereinsvorstand hat schon Zeit und Lust auf Gerichtsverhandlungen. sad.gif

#8 derrekra

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Geschrieben 29 September 2008 - 09:29 Uhr

Ich denke es kommt auch immer drauf an wessen Eigentum der Stellplatz ist.

Wie ist das eigentlich? Dem Typ wurde doch schon mehrfach untersagt dort zu parken. Es stört ihn aber wenig. Ist das nicht Hausfriedensbruch? Bin da nicht so firm...



#9 derPhysiker

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Geschrieben 29 September 2008 - 12:15 Uhr

anderes mittel wink.gif parke ihn zu, wenn er auf deinem parkplatz steht, er kann dich nicht abschleppen lassen, denke ich wink.gif.

solltest du aber nochmal nachprüfen, meine aussage ist ohne gewährt wink.gif.

Gruß
alex

Bearbeitet von derPhysiker, 29 September 2008 - 12:16 Uhr.


#10 RealShadow

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Geschrieben 29 September 2008 - 12:47 Uhr

ZITAT(derPhysiker @ 29.09.2008 11:15 Uhr ) <{POST_SNAPBACK}>
anderes mittel wink.gif parke ihn zu, wenn er auf deinem parkplatz steht, er kann dich nicht abschleppen lassen, denke ich wink.gif.

solltest du aber nochmal nachprüfen, meine aussage ist ohne gewährt wink.gif.

Gruß
alex



Leider ist das rechtlich gesehen dann Nötigung, da ich an der freien Nutzung seines Fahrzeuges hindere.

Also der Parkplatz ist natürlich Eigentum unseres Vermieters. Da wir aber Miete dafür zahlen, steht er rechtlich uns zu.

#11 Pjotr

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Geschrieben 29 September 2008 - 18:15 Uhr

Besitzstörung. Hat meinen Bruder mal mehr als 300 Euro gekostet.
Schätze mal, diese Parkgebühr dürfte auch eurem Kunden wenig Freude machen.

(Auto auf eurem Parkplatz fotographieren, Kennzeichen notieren, Anwalt kontaktieren, der macht das dann)
Es ist leichter, das Licht in sich selbst zu löschen, als die Finsternis in der Welt zu bekämpfen.

"All that is necessary for evil to succeed is that good men do nothing."
- Edmund Burke

#12 OlliSan

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Geschrieben 30 September 2008 - 08:49 Uhr

Hatte das gleiche Problem. In Hamburg gab (kenne die aktuelle Lage nicht, da ich dort nicht mehr wohne) es Abschleppdienste, mit denen man als Besitzer/Eigentümer einen Vertrag schliessen kann.

Sie bringen Schilder an, die auf das Abschleppen eindeutig hinweisen und holen ggfs. Fremdparker (auf Anzeige und/oder durch eigene Kontrollen) ab und erwerben dafür die Ansprüche auf die Abschlepp- und Verwahrungsgebühren. Hat sehr gut geklappt, gerade mit "Uneinsichtigen". Komplett kostenfrei für den Vertragspartner.

Alle anderen legalen Methoden sind leider zunächst mit Kosten verbunden, deren Einbringung nicht gesichert ist. Allerdings kenne ich auch genügend Leute, die Zahnfee's subtile Andeutungen erfolgreich in die Tat umgesetzt haben. Muss ich als gesetzestreuer Bürger natürlich ablehnen...

Bearbeitet von OlliSan, 30 September 2008 - 08:50 Uhr.

Ziele sind immer nur Punkte auf der Reise des Lebens, dessen Endziel für alle gleich aussieht.

#13 Zahnfee

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Geschrieben 30 September 2008 - 09:06 Uhr

ZITAT(OlliSan @ 30.09.2008 09:49 Uhr ) <{POST_SNAPBACK}>
Allerdings kenne ich auch genügend Leute, die Zahnfee's subtile Andeutungen erfolgreich in die Tat umgesetzt haben. Muss ich als gesetzestreuer Bürger natürlich ablehnen...


Allerdings...Car Kosmetik ist nur bedingt zu empfehlen! Sie hat zwar einige Vorteile aber auch Nachteile.
Der legale Weg ist vorzuziehen. Er würde zwar Wochen oder gar Monate dauern von den Kosten gar nicht zu sprechen und ob dann auch das gewünschte resultat erziehlt wäre bleibt auch die Frage. mellow.gif


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#14 qfunce

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Geschrieben 30 September 2008 - 13:48 Uhr

ZITAT(RealShadow @ 29.09.2008 07:49 Uhr ) <{POST_SNAPBACK}>
ZITAT
Bei privaten Parkplätzen darfst du selber zahlen.


Denke ich auch. Könnte man aber später einklagen. Nur welcher Vereinsvorstand hat schon Zeit und Lust auf Gerichtsverhandlungen. sad.gif


Den einzigen Abschleppservice den der Sheriff sponsort ist eine zugeparkte Feuerwehrzufahrt. Alles andere trittst du in Vorkasse. Mach einfach eine (für dich kostenfreie) Anzeige wg. Notigung. Verwehrt dir den Nutzen deines Parkplatzes.

#15 XChris

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Geschrieben 22 Oktober 2008 - 15:13 Uhr

Wenn das Fahrzeug auf privaten Grund und Boden steht, darf man es sehr wohl festsetzen oder abschleppen lassen. Letzteres muss man natürlich vorfinanzieren und muss gegeben falls das Geld wieder einklagen ...

Schau: http://www.verkehrslexikon.de/Module/Grund...ksParken.htm#04

Ich würde dem Herren eine Rechnung für die Parkdauer senden. Außerdem darauf hinweisen, dass das Fahrzeug in Zukunft festgesetzt werden wird.

Chris
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#16 antifascist

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Geschrieben 26 Oktober 2008 - 23:55 Uhr

Statt gleich "Car Kosmetik", was natuerlich nahe liegt, kann man auch erstmal ganz strafrechtlich unrelevant die Luft aus den Reifen lassen.
Ist keine Sachbeschaedigung, aber einen Haufen Aerger fuer den Autobesitzer. Daneben gibt's doch sicherlich Hundehaufen in der Naehe, der Kreativitaet sind keine Grenzen gesetzt.
Meine Mutter hat ein aehnliches Problem. Sie fuerchtet allerdings "Racheaktionen", das muss man natuerlich auch bedenken.

#17 Indiziert

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Geschrieben 27 Oktober 2008 - 03:55 Uhr

Ja die Sache mit den Parkplätzen,

wenn du ihn abschleppen lässt muss man ohne wenn und aber die Abschleppkosten zahlen, wer bestellt der zahlt auch! Das Einklagen wird allerdings recht schwierig, wenn er einen guten Anwalt halt hat man da schwierigkeiten (und das weis der Mann auch). Wenn du die Polizei rufst, könnte sein das die da nicht kommen, da das eine Zivilrechtliche Sache ist. Und die Polizei lässt bestimmt nicht abschleppen den dan müssen die auch Zahlen. Nur wenn es wie oben erwähnt Feuerwehrzufahrten sind, etc... Auch wenn er dich Zuparkt hast du keine chance es einzuklagen, den du müsstest ihn zuerst bitten wegzufahren (da du ihn ja kennst) oder zumindest mehrmals huppen...

Am besten wäre sowas wie ein Parkpfosten oder eine simple Absperrung mit einer Kette oder Schnur oder sowas (wenn es privat Grund ist). Denn wenn diese Hindernis überwunden wird ist es Hausfriedensbruch!

Wegen dem Stinkefinger hätte ich ihn Angezeigt!!

mfg
"Wo die Wahrheit bekämpft werden muss, da hat sie schon gesiegt."

#18 Miyamoto Musashi

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Geschrieben 27 Oktober 2008 - 15:18 Uhr

ZITAT
Statt gleich "Car Kosmetik", was natuerlich nahe liegt, kann man auch erstmal ganz strafrechtlich unrelevant die Luft aus den Reifen lassen.
Ist keine Sachbeschaedigung, aber einen Haufen Aerger fuer den Autobesitzer.
Das ist falsch, also bitte nicht diesen Rat befolgen. Es IST im Normalfall eine Sachbeschaedigung und kann DIR einen Haufen Aerger einbringen.

Bearbeitet von Miyamoto Musashi, 27 Oktober 2008 - 15:19 Uhr.

Alles voellig ueberbewertet.

#19 Indiziert

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Geschrieben 27 Oktober 2008 - 22:58 Uhr

ZITAT(Miyamoto Musashi @ 27.10.2008 15:18 Uhr ) <{POST_SNAPBACK}>
ZITAT
Statt gleich "Car Kosmetik", was natuerlich nahe liegt, kann man auch erstmal ganz strafrechtlich unrelevant die Luft aus den Reifen lassen.
Ist keine Sachbeschaedigung, aber einen Haufen Aerger fuer den Autobesitzer.
Das ist falsch, also bitte nicht diesen Rat befolgen. Es IST im Normalfall eine Sachbeschaedigung und kann DIR einen Haufen Aerger einbringen.

genau so sehe ich das auch, das ist so wie Graffiti, man beschädigt die Sache zwar nicht, ist aber nach dennoch §303 StGB strafbar.
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#20 Miyamoto Musashi

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Geschrieben 28 Oktober 2008 - 03:04 Uhr

Es geht nicht darum, wie du das siehst, sondern wie es das Gericht sieht wink.gif Um Grafitti eindeutig strafbar zu machen, wurde ja ein neuer Absatz eingefuegt (erst vor wenigen Jahren).

Beim Auto ist es so: Substantiell wird nichts beschaedigt (ausser, die Last drueckt auf die Felgen und verformt diese). Allerdings ist der Bezugspunkt fuer die Sachbeschaedigung nicht der Reifen, sondern das gesamte Auto als zusammengesetzte Sache. Eine Sachbeschaedigung liegt dann schon vor, wenn die betimmungsgemaesse Brauchbarkeit aufgehoben wird. Etwas anderes gilt z.B. nur dann, wenn das zufaellig an einer Tankstelle passiert und Luftpumpen bereit stehen, durch welche das Auto ohne unzumutbaren Aufwand wieder brauchbar gemacht werden kann.
Alles voellig ueberbewertet.