Geschrieben 16 Mai 2011 - 15:48 Uhr
Servus RealShadow,
ist zwar ein paar Jahre her, seit du deine Frage gestellt hast, aber in der letzten Ausgabe von Stiftung Warentest wurde genau dieses Thema behandelt.
ZITAT:
Einem Rechtsanwalt Kennzeichen, Ort und Uhrzeit geben, am besten auch Fotos. Der schickt dann dem Fahrzeughalte eine Unterlassungserklärung, in der er versichern soll, künftig nicht mehr dort zu parken - und falls doch, eine Vertragsstrafe von zum Beispiel 1000 Euro zu zahlen. Der Falschparker muss dann die Anwaltskosten tragen, oft einige hundert Euro.
Zitat Ende.
Pizzolato
Ich liebe Ellenbogen