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Manriki gusari


20 Antworten in diesem Thema

#1 Shinobi

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Geschrieben 10 November 2008 - 21:33 Uhr

Hi!

Zum Geburtstag habe ich von einem Freund beim Sport ein Manriki geschenkt bekommen, allerdings bin ich mir nicht sicher, ob ich es zum Sport so mit mir führen darf bzw es überhaupt besitzen darf ^^
Wenn man es besitzen darf müsste man beim Transport wie beim Schwert bestimmte Dinge beachten?

Schon mal danke für die Antworten.

glg

Shinobi
Der Weg des Budo liegt nicht darin, nach der besten oder effektivsten Technik zu suchen. Er besteht darin, möglichst lange, möglichst gesund zu leben.

#2 ape

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Geschrieben 10 November 2008 - 22:25 Uhr

manriki is absolut ein chaku.

#3 Gr4ve

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Geschrieben 10 November 2008 - 22:27 Uhr

ZITAT(ape @ 10.11.2008 22:25 Uhr ) <{POST_SNAPBACK}>
manriki is absolut ein chaku.


@Threadersteller: Soll soviel heißen wie "Ist absolut verboten" wink.gif
Lasse dich nicht ablenken von deinen momentanen Gedanken und Gefühlen. Prüfe jeden Gedanken und jedes Gefühl im Moment ihres Erscheinens und nutze sie voll aus. Versuche zu begreifen, woher sie kamen und wohin sie dich führen werden, und schreite entsprechend voran!

#4 GastWilf_*

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Geschrieben 11 November 2008 - 11:44 Uhr

Vollkommen richtig, bereits der Besitz eines
Manriki-gusari bzw. Kusari-fundo ist strafbar.

Im Grunde ist das Geschenk also sofort zu vernichten
(z.B. durch Auseinanderbauen) oder bei der nächsten
Polizeidienststelle abzugeben - das Ding muss weg.sad.gif

Man sollte das dem Schenkenden auch nochmal mitteilen,
denn das in Umlauf bringen illegaler Waffen dürfte recht
streng bestraft werden und Unwissenheit schützt selten
vor Strafe - gerade bei Waffen und deren eigtl. Zwecken.

Gruß,
W. Mücke

#5 Shinobi

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Geschrieben 11 November 2008 - 20:16 Uhr

Es wäre also legitim die Gewichte abzubauen und die Kette dann an sich zu benutzen oder beim geschlossenen Training da etwas ranzuhängen?
Der Weg des Budo liegt nicht darin, nach der besten oder effektivsten Technik zu suchen. Er besteht darin, möglichst lange, möglichst gesund zu leben.

#6 ape

    Alter Hase

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Geschrieben 12 November 2008 - 17:20 Uhr

ZITAT(Shinobi @ 11.11.2008 20:16 Uhr ) <{POST_SNAPBACK}>
Es wäre also legitim die Gewichte abzubauen und die Kette dann an sich zu benutzen oder geschlossenen Training da etwas ranzuhängen?
Auch beim geschlossenem Training ist Illegales illegal. Oder würdest du im geschlossenem Training Crack verticken, Babys den Schnuller klau'n oder alte Omas umschubsen?

ZITAT(Shinobi @ 11.11.2008 20:16 Uhr ) <{POST_SNAPBACK}>
Es wäre also legitim
Wie kommst Du zu dem Schluss? Keiner hat hier was legitimiert.

Bearbeitet von ape, 12 November 2008 - 17:22 Uhr.


#7 antifascist

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Geschrieben 15 November 2008 - 04:13 Uhr

Solange du sie nicht rumschleppst wirst du auch keinen Aerger kriegen, ausser du kriegst regelmaessig amtlichen Hausbesuch.
Aber strafbar ist es auf alle Faelle egal ob im Training oder nicht...

#8 Lung fu Mo Shi

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Geschrieben 19 November 2008 - 02:37 Uhr

ZITAT(ape @ 12.11.2008 17:20 Uhr ) <{POST_SNAPBACK}>
Babys den Schnuller klau'n?


Yep, ich würd's machen. flame.gif Is' viel lustiger, danach die sich verziehende Schnutte anzuschauen. Dieses `Hä, überleg, irgendwas fehlt da´. Und kurz, bevor es anfängt zu schreien, würd ich's wieder in den Mund stecken. Und danach des noch öfters wiederholen. Macht Spaß. Wirklich. biggrin.gif Ihr dürft mir auch ruhig eure Kinder zum betreuen anvertrauen. cool.gif

-Das Läbe isch e Emergency Room-



>>Siehst du denn Horizont?
Direkt überm Boden fängt der Himmel an.
Und wär' ich dort,
dann würd' ich wetten,
dass ich ihn erreichen kann.
Doch hier, hat es den Anschein, bin ich dafür zu klein.<<

-Thomas D.-

#9 Thosequa

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Geschrieben 06 Dezember 2008 - 13:06 Uhr

ZITAT(ape @ 12.11.2008 17:20 Uhr ) <{POST_SNAPBACK}>
ZITAT(Shinobi @ 11.11.2008 20:16 Uhr ) <{POST_SNAPBACK}>
Es wäre also legitim die Gewichte abzubauen und die Kette dann an sich zu benutzen oder geschlossenen Training da etwas ranzuhängen?
Auch beim geschlossenem Training ist Illegales illegal. Oder würdest du im geschlossenem Training Crack verticken, Babys den Schnuller klau'n oder alte Omas umschubsen?

ZITAT(Shinobi @ 11.11.2008 20:16 Uhr ) <{POST_SNAPBACK}>
Es wäre also legitim
Wie kommst Du zu dem Schluss? Keiner hat hier was legitimiert.



Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

Er hat nichts legitimiert er hat gefragt ob es legitim wäre.


#10 ape

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Geschrieben 06 Dezember 2008 - 20:57 Uhr

ZITAT(Thosequa @ 06.12.2008 13:06 Uhr ) <{POST_SNAPBACK}>
Er hat nichts legitimiert er hat gefragt ob es legitim wäre.
ja. vollkommen richtig. retrospektiv: da steht ein "?" am schluss. da war ich unaufmerksam und voreilig.


#11 Hazelrah

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Geschrieben 07 Dezember 2008 - 16:05 Uhr

ZITAT(Shinobi @ 10.11.2008 21:33 Uhr ) <{POST_SNAPBACK}>
Hi!

Zum Geburtstag habe ich von einem Freund beim Sport ein Manriki geschenkt bekommen, allerdings bin ich mir nicht sicher, ob ich es zum Sport so mit mir führen darf bzw es überhaupt besitzen darf ^^
Wenn man es besitzen darf müsste man beim Transport wie beim Schwert bestimmte Dinge beachten?

Schon mal danke für die Antworten.

glg

Shinobi



Hi,

grundsätzlich ist waffenrechtlich alles verboten, was mittels Kette oder Seil verbunden ist.
Lass das Ding zu Hause und gehe nicht damit hausieren, daß Du so was hast.

Erwerb, Besitzen, Vertreiben, Herstellen ---- alles verboten nach dem Waffenrecht.

Hazel

#12 ape

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Geschrieben 21 Dezember 2008 - 21:42 Uhr

ZITAT(Hazelrah @ 07.12.2008 16:05 Uhr ) <{POST_SNAPBACK}>
grundsätzlich ist waffenrechtlich alles verboten, was mittels Kette oder Seil verbunden ist.
auch, wenn nur ein Gewicht nur auf nur einer Seite der Kette/Seil ist? Also zB ein Kubotan, welches an einem Strap (diese Schluesselketten, die man neuerdings um'n Hals traegt) befestigt ist.

#13 huibooo

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Geschrieben 22 Dezember 2008 - 12:30 Uhr

ZITAT(ape @ 21.12.2008 21:42 Uhr ) <{POST_SNAPBACK}>
ZITAT(Hazelrah @ 07.12.2008 16:05 Uhr ) <{POST_SNAPBACK}>
grundsätzlich ist waffenrechtlich alles verboten, was mittels Kette oder Seil verbunden ist.
auch, wenn nur ein Gewicht nur auf nur einer Seite der Kette/Seil ist? Also zB ein Kubotan, welches an einem Strap (diese Schluesselketten, die man neuerdings um'n Hals traegt) befestigt ist.



Nö, ist doch nur ein Kubotan am Schlüsselband....

Im WaffG steht ja nicht drinnen "...grundsätzlich ist waffenrechtlich alles verboten, was mittels Kette oder Seil verbunden ist...".
...und ich Danke stillalive, ohne ihn hätte ich nie die Inspiration für meinen Avatar gehabt...


#14 Richard

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Geschrieben 23 Dezember 2008 - 10:35 Uhr

ZITAT(Hazelrah @ 07.12.2008 16:05 Uhr ) <{POST_SNAPBACK}>
grundsätzlich ist waffenrechtlich alles verboten, was mittels Kette oder Seil verbunden ist.

Den entsprechenden Paragraphen würde ich gerne sehen. Meines Wissens sind beispielsweise Ketten-Morgensterne nicht verboten.

#15 Luggage

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Geschrieben 23 Dezember 2008 - 18:19 Uhr

ZITAT(Richard @ 23.12.2008 10:35 Uhr ) <{POST_SNAPBACK}>
ZITAT(Hazelrah @ 07.12.2008 16:05 Uhr ) <{POST_SNAPBACK}>
grundsätzlich ist waffenrechtlich alles verboten, was mittels Kette oder Seil verbunden ist.

Den entsprechenden Paragraphen würde ich gerne sehen. Meines Wissens sind beispielsweise Ketten-Morgensterne nicht verboten.


Anlage 2 WaffG
Abschnitt 1:
Verbotene Waffen
Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
[...]
1.3.8
Gegenstände, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung dazu bestimmt sind, durch Drosseln die Gesundheit zu schädigen (z. B. Nun-Chakus);

#16 ape

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Geschrieben 24 Dezember 2008 - 11:43 Uhr

ZITAT(Luggage @ 23.12.2008 18:19 Uhr ) <{POST_SNAPBACK}>
Gegenstände, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung dazu bestimmt sind, durch Drosseln die Gesundheit zu schädigen (z. B. Nun-Chakus);
heisst es, wenn ich ein "show-geraet", welches aus zwei plexiglas-staebchen mit LEDs und Elektronik bestueckt und mit einem nicht starrem objekt verbinde, ist es kein nunchaku mehr? das wichtige dabei ist die elektronik, die mich davon abhaelt, dieses show-geraet als waffe einzusetzen, da sonst bei auseinandersetzunden die elektronik kaputt gehen kann.

solch ein geraet wuerde ich nicht wie ein schlaggeraet benutzen, sondern eher wie ein Poi.

wuerdet ihr persoenlich diese begruendung akzeptieren? wie wuerden das die beamten und richter sehen?

#17 GastWilf_*

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Geschrieben 24 Dezember 2008 - 11:50 Uhr

Man muss immer ganz genau lesen, willl man Gesetzestexte verstehen.
"....nach....dazu bestimmt" ist hier das wesentlich in diesem Satz
- sonst könnte jeder Hängelampenladen zumachen. biggrin.gif

ZITAT(Luggage)
nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung
dazu bestimmt


#18 HAI

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Geschrieben 24 Dezember 2008 - 11:57 Uhr


Moin,
@Ape,
ganz ehrlich?Manchmal ist es besser keine Fragen zu stellen..
Viele Fragen bedeuten viele Antworten.
Ich will um keinen Preis etwas illegales weitergeben oder
befürworten.
Aber:
Mach Dein Showgerät,mach Deine Vorführung damit und gut.
Wahrscheinlich fällt das überhaupt niemandem auf.
Sollte tatsächlich eine Waffenrechtlichkundige Person
vor Ort sein...Dein Name ist Hase, Du weisst von nichts!

@Mods,sollte das Post Anstoss erregen,please kill it!

gruss Hai
****
DE OPPRESSO LIBER Freiheit den Unterdrückten
Leitspruch der US Army Special Forces
****

#19 ape

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Geschrieben 24 Dezember 2008 - 13:02 Uhr

ZITAT(Wilf @ 24.12.2008 11:50 Uhr ) <{POST_SNAPBACK}>
Man muss immer ganz genau lesen, willl man Gesetzestexte verstehen.
"....nach....dazu bestimmt" ist hier das wesentlich in diesem Satz
- sonst könnte jeder Hängelampenladen zumachen. biggrin.gif

ZITAT(Luggage)
nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung
dazu bestimmt

genau gelesen hab ich das. beschaffenheit hindert mich daran, es als waffe einzusetzen. aber der form nach ist und bleibt es ein nunchaku.
waere das ein kamm in form eines sprungmessers, waere fuer mich die problematik nicht so problematisch.
wink.gif


ZITAT(HAI @ 24.12.2008 11:57 Uhr ) <{POST_SNAPBACK}>
@Mods,sollte das Post Anstoss erregen,please kill it!
@mods, HAI hat mir nur gesagt, dass ich ein show-geraet einsetzen darf. er hat mich nie dazu ermuntert eine illegale waffe herzustellen, zu besitzen oder zu gebrauchen... wenn man genau gelesen hat
wink.gif

so... jetzt warte ich nur noch auf einen oder zwei beamte in gruen&ocker... oh* ich mein neuerdings auch in dunkelblau! wink.gif

#20 GastWilf_*

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Geschrieben 25 Dezember 2008 - 02:25 Uhr

ZITAT(ape)
genau gelesen hab ich das. beschaffenheit hindert mich daran, es als waffe einzusetzen. aber der form nach ist und bleibt es ein nunchaku.
menno.... biggrin.gif
"und" (im Gesetzestext ein ganz wichtiges Wort...hier z.B. "und" statt "oder", was entscheidend ist)
was ist die bestimmung (der Sinn und Zweck) dieses Gerätes? Sagtest Du jetzt "Stets das Erwürgen Anderer.",
gäbe ich Dir natürlich sofort recht - ansonsten wie gesagt nicht nur genau sondern eben ganz genau lesen. rolleyes.gif wink.gif