Manriki gusari
#1
Geschrieben 10 November 2008 - 21:33 Uhr
Zum Geburtstag habe ich von einem Freund beim Sport ein Manriki geschenkt bekommen, allerdings bin ich mir nicht sicher, ob ich es zum Sport so mit mir führen darf bzw es überhaupt besitzen darf ^^
Wenn man es besitzen darf müsste man beim Transport wie beim Schwert bestimmte Dinge beachten?
Schon mal danke für die Antworten.
glg
Shinobi
#3
Geschrieben 10 November 2008 - 22:27 Uhr
@Threadersteller: Soll soviel heißen wie "Ist absolut verboten"
#4 GastWilf_*
Geschrieben 11 November 2008 - 11:44 Uhr
Manriki-gusari bzw. Kusari-fundo ist strafbar.
Im Grunde ist das Geschenk also sofort zu vernichten
(z.B. durch Auseinanderbauen) oder bei der nächsten
Polizeidienststelle abzugeben - das Ding muss weg.
Man sollte das dem Schenkenden auch nochmal mitteilen,
denn das in Umlauf bringen illegaler Waffen dürfte recht
streng bestraft werden und Unwissenheit schützt selten
vor Strafe - gerade bei Waffen und deren eigtl. Zwecken.
Gruß, W. Mücke
#5
Geschrieben 11 November 2008 - 20:16 Uhr
#6
Geschrieben 12 November 2008 - 17:20 Uhr
Bearbeitet von ape, 12 November 2008 - 17:22 Uhr.
#8
Geschrieben 19 November 2008 - 02:37 Uhr
Yep, ich würd's machen.
>>Siehst du denn Horizont?
Direkt überm Boden fängt der Himmel an.
Und wär' ich dort,
dann würd' ich wetten,
dass ich ihn erreichen kann.
Doch hier, hat es den Anschein, bin ich dafür zu klein.<<
-Thomas D.-
#9
Geschrieben 06 Dezember 2008 - 13:06 Uhr
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Er hat nichts legitimiert er hat gefragt ob es legitim wäre.
#10
Geschrieben 06 Dezember 2008 - 20:57 Uhr
#11
Geschrieben 07 Dezember 2008 - 16:05 Uhr
Zum Geburtstag habe ich von einem Freund beim Sport ein Manriki geschenkt bekommen, allerdings bin ich mir nicht sicher, ob ich es zum Sport so mit mir führen darf bzw es überhaupt besitzen darf ^^
Wenn man es besitzen darf müsste man beim Transport wie beim Schwert bestimmte Dinge beachten?
Schon mal danke für die Antworten.
glg
Shinobi
Hi,
grundsätzlich ist waffenrechtlich alles verboten, was mittels Kette oder Seil verbunden ist.
Lass das Ding zu Hause und gehe nicht damit hausieren, daß Du so was hast.
Erwerb, Besitzen, Vertreiben, Herstellen ---- alles verboten nach dem Waffenrecht.
Hazel
#12
Geschrieben 21 Dezember 2008 - 21:42 Uhr
#13
Geschrieben 22 Dezember 2008 - 12:30 Uhr
Nö, ist doch nur ein Kubotan am Schlüsselband....
Im WaffG steht ja nicht drinnen "...grundsätzlich ist waffenrechtlich alles verboten, was mittels Kette oder Seil verbunden ist...".
#14
Geschrieben 23 Dezember 2008 - 10:35 Uhr
Den entsprechenden Paragraphen würde ich gerne sehen. Meines Wissens sind beispielsweise Ketten-Morgensterne nicht verboten.
#15
Geschrieben 23 Dezember 2008 - 18:19 Uhr
Den entsprechenden Paragraphen würde ich gerne sehen. Meines Wissens sind beispielsweise Ketten-Morgensterne nicht verboten.
Anlage 2 WaffG
Abschnitt 1:
Verbotene Waffen
Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
[...]
1.3.8
Gegenstände, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung dazu bestimmt sind, durch Drosseln die Gesundheit zu schädigen (z. B. Nun-Chakus);
#16
Geschrieben 24 Dezember 2008 - 11:43 Uhr
solch ein geraet wuerde ich nicht wie ein schlaggeraet benutzen, sondern eher wie ein Poi.
wuerdet ihr persoenlich diese begruendung akzeptieren? wie wuerden das die beamten und richter sehen?
#17 GastWilf_*
#18
Geschrieben 24 Dezember 2008 - 11:57 Uhr
Moin,
@Ape,
ganz ehrlich?Manchmal ist es besser keine Fragen zu stellen..
Viele Fragen bedeuten viele Antworten.
Ich will um keinen Preis etwas illegales weitergeben oder
befürworten.
Aber:
Mach Dein Showgerät,mach Deine Vorführung damit und gut.
Wahrscheinlich fällt das überhaupt niemandem auf.
Sollte tatsächlich eine Waffenrechtlichkundige Person
vor Ort sein...Dein Name ist Hase, Du weisst von nichts!
@Mods,sollte das Post Anstoss erregen,please kill it!
gruss Hai
DE OPPRESSO LIBER Freiheit den Unterdrückten
Leitspruch der US Army Special Forces
****
#19
Geschrieben 24 Dezember 2008 - 13:02 Uhr
"....nach....dazu bestimmt" ist hier das wesentlich in diesem Satz
- sonst könnte jeder Hängelampenladen zumachen.
dazu bestimmt
waere das ein kamm in form eines sprungmessers, waere fuer mich die problematik nicht so problematisch.
so... jetzt warte ich nur noch auf einen oder zwei beamte in gruen&ocker... oh* ich mein neuerdings auch in dunkelblau!
#20 GastWilf_*
Geschrieben 25 Dezember 2008 - 02:25 Uhr
"und" (im Gesetzestext ein ganz wichtiges Wort...hier z.B. "und" statt "oder", was entscheidend ist)
was ist die bestimmung (der Sinn und Zweck) dieses Gerätes? Sagtest Du jetzt "Stets das Erwürgen Anderer.",
gäbe ich Dir natürlich sofort recht - ansonsten wie gesagt nicht nur genau sondern eben ganz genau lesen.



