Bō
#2
Geschrieben 03 Dezember 2008 - 05:08 Uhr
meine Frage ist ab wievielen Jahren man ein Bō besitzen darf und auf der Straße (zb zum Training) mit sich führen.
LG
Bo? Ist nur ein Holzstab
#4
Geschrieben 03 Dezember 2008 - 13:43 Uhr
meine Frage ist ab wievielen Jahren man ein Bō besitzen darf und auf der Straße (zb zum Training) mit sich führen.
LG
Der Bo fällt in Deutschland in keinster Weise unters Waffengesetz, ist also weder altersbeschränkt noch mit Verboten bezüglich Besitz oder Tragen belegt.
Du solltest nur nicht unbedingt versuchen, mit nem Bo unterm Arm in den Reichstag zu marschieren, aber sonst dürftest du keine Schwierigkeiten kriegen.
#6
Geschrieben 03 Dezember 2008 - 22:32 Uhr
Aber da eher in erster Linie wegen der Länge, oder?
#7
Geschrieben 05 Dezember 2008 - 09:42 Uhr
meine Frage ist ab wievielen Jahren man ein Bō besitzen darf und auf der Straße (zb zum Training) mit sich führen.
LG
Bo? Ist nur ein Holzstab
MAn erkundingt sich halt nur so zur Info
#8
Geschrieben 05 Dezember 2008 - 12:18 Uhr
das waffengesetz wurde anfang des jahres deutlich zu unseren ungunsten verschärft.
ein bo ist vom seinen wesen her eine waffe und fällt daher unter das waffengesetz. im gesetz findet man auch die
entsprechenden ausnahmen, die uns erlauben eine verbotene waffe zu führen.
um auf der sicheren seite zu sein, sollten wir eine abschließbare transportmöglichkeit nutzen, hier
sollte eigentlich ein schloß an der sporttasche / stocktasche reichen.
§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
1.
Anscheinswaffen,
2.
Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3.
Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.
(2) 1Absatz 1 gilt nicht
1.
für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2.
für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3.
für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
2Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
#9
Geschrieben 05 Dezember 2008 - 15:56 Uhr
Wie kommt man auf solche Ideen?
Ein Bô ist in erster Linie ein Holzstock. Eine Waffeneignung wird nur durch den speziellen Gebrauch bedingt, in erster Linie lässt sich aber ein Bô nicht von einem Besenstiel, dessen primäre Bestimmung nicht das kämpfen ist, trennen.
Unter Umständen handelt es sich also um eine rechtliche Grauzone, von deren Klärung ich immer zu Gunsten desjenigen ausgehe, der den Stock mit sich führt, solange er diesen nicht aggressiv gegen andere Fußgänger usw. einsetzt. Ein Transport in einem normalen Stoffbeutel dürfte jeden Polizisten zufriedenstellen.
Leute, macht doch bitte nicht noch dort Probleme, wo eigentlich keine sind!
.
"Allein sind die Menschen noch annehmbar, doch wenn sie Cliquen bilden, fangen sie an, zu verblöden. Sie verfallen dem Gruppenwahn. Sie sind so sehr darauf aus, in Gruppen zu verblöden, dass sie dafür extra Vereine gründen und Mitgliedsbeiträge bezahlen. [...]" (Sawaki Kôdô)
#10
Geschrieben 05 Dezember 2008 - 16:08 Uhr
Anscheinswaffen sind Schusswaffenimitate usw., die nicht offensichtlich von einer echten Waffe zu unterscheiden sind.
Wenn dann ist es eine Hieb- und Stosswaffe. Ich halte das tatsaechlich fuer eine Grauzone.
Nichtmal Kubotans sind Waffen.
#11
Geschrieben 05 Dezember 2008 - 16:54 Uhr
genau wie meine escrimastöcker.
wenn muß das bka einen feststellungsbescheid erstellen um da klarheit zu haben.
aber es heißt ja nicht das wir so teil nicht führen dürfen. die ausnahmeregelung habe ich
ja auch oben aufgeführt.
bis jetzt gibt es meines wissens noch keine gerichtsurteile nach dem start des neuen waffen-
gesetzes, bleibt abzuwarten was passiert.
oder definiere mir mal bitte einen bo bzw. zu was er dient und vergleiche das mit dem
seit anfang des jahres neuen waffengesetz. wo ist der bo bitte keine waffe??
kobutans haben einen feststellungsbescheid und sind das prozedere durchlaufen.
http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/f...170_kubotan.pdf
#12
Geschrieben 05 Dezember 2008 - 17:12 Uhr
"Nicht jeder Gegenstand, der grundsaetzlich geeignet ist, durch Hieb, Stich oder Stoss Verletzungen hervorzurufen, ist gleichzeitig Hieb- und Stosswaffe, vielmehr muss der Gegenstand seinem Wesen nach dazu bestimmt UND von vornherein nach Gestaltung und Bedienung als Waffe im Technischen Sinne erkennbar sein. Der als Kubotan bezeichnete Gegenstand ist zwar nach der oben aufgefuehrten Beschreibung geeignet, als Waffe eingesetzt zu werden, von der einfachen Ausgestaltung her ist jedoch nicht eindeutig von einer Hieb- und Stosswaffe auszugehen."
Legt man diese Subsumtionskriterien zugrunde, kann fuer einen Besenstiel nichts anderes gelten.
#13
Geschrieben 05 Dezember 2008 - 17:23 Uhr
"Nicht jeder Gegenstand, der grundsaetzlich geeignet ist, durch Hieb, Stich oder Stoss Verletzungen hervorzurufen, ist gleichzeitig Hieb- und Stosswaffe, vielmehr muss der Gegenstand seinem Wesen nach dazu bestimmt UND von vornherein nach Gestaltung und Bedienung als Waffe im Technischen Sinne erkennbar sein. Der als Kubotan bezeichnete Gegenstand ist zwar nach der oben aufgefuehrten Beschreibung geeignet, als Waffe eingesetzt zu werden, von der einfachen Ausgestaltung her ist jedoch nicht eindeutig von einer Hieb- und Stosswaffe auszugehen."
Legt man diese Subsumtionskriterien zugrunde, kann fuer einen Besenstiel nichts anderes gelten.
der teil hier stört mich..
"nicht jeder gegenstand, der grundsätzlich geeignet ist..."
der bo ist nicht nur geeignet sondern wird explizit dafür gefertigt um als hiebwaffe genutzt zu werden.
beim besenstiel gebe ich dir recht, der wird erst zu einer waffe, wenn er dafür "zweckentfremdet" wird.
wie ich schon geschrieben habe, kann das bka einen bo von dem wesen als waffe freistellen.
hat es aber noch nicht, also muß ich mich an den text des gesetzes halten.
und die definition sind folgt aus
"Waffen sind tragbare Gegenstände,
die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder
Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen,
insbesondere Hieb- und Stoßwaffen
gehe mal in nen kampfsport laden und frage nach dem sinn eines bo.
ist zwar ein anderes thema aber ich halte die feststellungsbescheide des bka für die arbeit von theoretikern die mit amateur
wissen versuchen entscheidungen zu fällen, von denen sie keine ahnung haben.
#14
Geschrieben 06 Dezember 2008 - 14:26 Uhr
Demnach ließe sich der Bô als Trainings- und somit als Sportgerät einstufen. Hiernach nicht mehr ans Waffengesetz gebunden. Ein Stock kann von vornherein nicht als Waffe konzipiert sein, sofern man ihm keine weiteren Eigenschaften hinzufügt (Nagel vorne durchschlagen etc.), das wäre wahnwitzig, da sonst jedes Rundholz im Baumarkt unters Waffengesetz fiele.
Nur weil man für Stock das japanische Wort benutzt, ändert es nichts daran, dass es sich weiterhin um einen Stock handelt. Für Escrima-Stöcke gilt dasselbe.
Wie gesagt, man kann sich Probleme machen, wo garkeine sind.
.
"Allein sind die Menschen noch annehmbar, doch wenn sie Cliquen bilden, fangen sie an, zu verblöden. Sie verfallen dem Gruppenwahn. Sie sind so sehr darauf aus, in Gruppen zu verblöden, dass sie dafür extra Vereine gründen und Mitgliedsbeiträge bezahlen. [...]" (Sawaki Kôdô)
#15
Geschrieben 06 Dezember 2008 - 15:08 Uhr
ein sportbogen ist genauso ne waffe wie ein kriegsbogen.
und escrima stöcker sind genauso eine hiebwaffe wie nen asp.
genau wie ein sport nunchako ebenfalls komplett verboten ist. da ist es vollkommen egal, ob es ein soft oder ein richtiges teil ist.
probleme gibts damit ja eh nicht, da das führen von waffen zum sport ja erlaubt ist.
es geht um das wesen einer sache, ein escrima stock ist vom wesen her eine waffe. ein besenstiel ist vom wesen her keine waffe.
er kann aber ohne probleme dazu werden und dann wird er ebenfalls wie eine waffe behandelt.
dein einwand mit dem sport, wird doch sogar im gesetz erwähnt.
eine endgültige rechtssicherheit kann eh nur ein bka festellungsbescheid geben.
#16
Geschrieben 06 Dezember 2008 - 17:02 Uhr
er kann aber ohne probleme dazu werden und dann wird er ebenfalls wie eine waffe behandelt.
Nein, der Besenstil ist dann im Sinne des Gesetzes ein gefährliches Werkzeug, wenn er entsprechend verwandt wird, keine Waffe. Ich würde den Bo spontant auch nicht als Waffe subsumieren, diese werden in aller Regel in den Anhängen explizit genannt, oder sind offensichtlich als solche subsumierbar. Der Bo ist ein Sportgerät und ursprünglich Bauernwerkzeug, dient der Kulturpflege und der sportlichen Betätigung. Er wird nur im Einzelfall der konkreten Verwendung nach ein gefährliches Werkzeug, aber keine Waffe iSd Gesetzes. Die Einstufung des Kobutan unterstreicht dies, da dieser kaum als etwas anderes als als Waffe Verwendung finden kann, dennoch nicht perse als solche gilt. Das Nunchaku ist ferner explizit in allen seinen Formen verboten worden (als Reaktion des Gesetzgebers auf die inflationäre Verwendung in Motorrad-Gang-Kreisen) und kann daher nicht als Beispiel in diesem Falle gelten.
Warten wir aber erstmal Rechtsprechung und Lehre zu dem neuen Waffenrecht ab, bevor wir voreilig schießen...
#17
Geschrieben 06 Dezember 2008 - 17:41 Uhr
aber die rechtssprechung ist noch nicht so weit, jedenfalls sind mir keine urteile nach dem inkrafttreten des neuen gesetzes bekannt.
wie ordnest du dann die ganzen kampfsportwaffen den ein, wenn nicht als waffe?
bzw. wo ist die grenze vom sport zu waffe?
die einstufung des kobutans ist von der begründung her nicht nachvollziehbar und ist auch ein einzelfall.
wenn sogar polizisten die aussage treffen, das z.b. escrima stöcker als waffe gesehen werden wo ist da die grenze zum
bo.
leider ist das hier alles nur theorie, da es noch keine rechtssicherheit gibt.
was sagst du denn zu der gesetzlichen definition was eine hiebwaffe ist..
wenn dann der bo auch noch als kampfsportwaffe in diversen shops käuflich zu erwerben ist, kann sein wesen als waffe interpretiert werden.
#18
Geschrieben 06 Dezember 2008 - 20:34 Uhr
http://www.abanico.de/shop/product_info.ph...ffentasche.html
#19
Geschrieben 07 Dezember 2008 - 00:59 Uhr
http://www.abanico.de/shop/product_info.ph...ffentasche.html
Ein Bo passt da leider beim besten Willen nich rein
#20
Geschrieben 07 Dezember 2008 - 10:13 Uhr
http://www.abanico.de/shop/product_info.ph...ffentasche.html
Ein Bo passt da leider beim besten Willen nich rein
es gibt die auch in 110 cm länge..
also einfach den bo durchschneiden und mit einem scharnier versehen.



