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100 Antworten in diesem Thema

#1 Thosequa

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Geschrieben 02 Dezember 2008 - 23:56 Uhr

Hallo,
meine Frage ist ab wievielen Jahren man ein Bō besitzen darf und auf der Straße (zb zum Training) mit sich führen.

LG

#2 Lars

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Geschrieben 03 Dezember 2008 - 05:08 Uhr

ZITAT(Thosequa @ 02.12.2008 23:56 Uhr ) <{POST_SNAPBACK}>
Hallo,
meine Frage ist ab wievielen Jahren man ein Bō besitzen darf und auf der Straße (zb zum Training) mit sich führen.

LG


Bo? Ist nur ein Holzstab wink.gif

#3 tgall

    Alter Hase

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Geschrieben 03 Dezember 2008 - 12:22 Uhr

Hallo,

keiner kann dir verbieten mit eine Besenstil oder Gardinenstange zu transportieren.


MfG

Thomas

#4 Gr4ve

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Geschrieben 03 Dezember 2008 - 13:43 Uhr

ZITAT(Thosequa @ 02.12.2008 23:56 Uhr ) <{POST_SNAPBACK}>
Hallo,
meine Frage ist ab wievielen Jahren man ein Bō besitzen darf und auf der Straße (zb zum Training) mit sich führen.

LG


Der Bo fällt in Deutschland in keinster Weise unters Waffengesetz, ist also weder altersbeschränkt noch mit Verboten bezüglich Besitz oder Tragen belegt.

Du solltest nur nicht unbedingt versuchen, mit nem Bo unterm Arm in den Reichstag zu marschieren, aber sonst dürftest du keine Schwierigkeiten kriegen.
Lasse dich nicht ablenken von deinen momentanen Gedanken und Gefühlen. Prüfe jeden Gedanken und jedes Gefühl im Moment ihres Erscheinens und nutze sie voll aus. Versuche zu begreifen, woher sie kamen und wohin sie dich führen werden, und schreite entsprechend voran!

#5 Miyamoto Musashi

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Geschrieben 03 Dezember 2008 - 14:37 Uhr

... als Handgepaeck im Flugzeug geht der auch nicht durch...
Alles voellig ueberbewertet.

#6 Gr4ve

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Geschrieben 03 Dezember 2008 - 22:32 Uhr

ZITAT(Miyamoto Musashi @ 03.12.2008 14:37 Uhr ) <{POST_SNAPBACK}>
... als Handgepaeck im Flugzeug geht der auch nicht durch...


Aber da eher in erster Linie wegen der Länge, oder? biggrin.gif
Lasse dich nicht ablenken von deinen momentanen Gedanken und Gefühlen. Prüfe jeden Gedanken und jedes Gefühl im Moment ihres Erscheinens und nutze sie voll aus. Versuche zu begreifen, woher sie kamen und wohin sie dich führen werden, und schreite entsprechend voran!

#7 Thosequa

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Geschrieben 05 Dezember 2008 - 09:42 Uhr

ZITAT(Nahkampf @ 03.12.2008 05:08 Uhr ) <{POST_SNAPBACK}>
ZITAT(Thosequa @ 02.12.2008 23:56 Uhr ) <{POST_SNAPBACK}>
Hallo,
meine Frage ist ab wievielen Jahren man ein Bō besitzen darf und auf der Straße (zb zum Training) mit sich führen.

LG


Bo? Ist nur ein Holzstab wink.gif


MAn erkundingt sich halt nur so zur Info engel.gif


#8 KC

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Geschrieben 05 Dezember 2008 - 12:18 Uhr

leider alles falsch in dem thread hier. wink.gif

das waffengesetz wurde anfang des jahres deutlich zu unseren ungunsten verschärft.
ein bo ist vom seinen wesen her eine waffe und fällt daher unter das waffengesetz. im gesetz findet man auch die
entsprechenden ausnahmen, die uns erlauben eine verbotene waffe zu führen.
um auf der sicheren seite zu sein, sollten wir eine abschließbare transportmöglichkeit nutzen, hier
sollte eigentlich ein schloß an der sporttasche / stocktasche reichen.


§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

ZITAT
(1) Es ist verboten

1.
Anscheinswaffen,
2.
Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3.
Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm

zu führen.
(2) 1Absatz 1 gilt nicht

1.
für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2.
für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3.
für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.

2Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.



#9 Shava

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Geschrieben 05 Dezember 2008 - 15:56 Uhr

Nein, völliger Unsinn, ein Bô ist keine Anscheinswaffe und auch keine verbotene Waffe im Sinne des Waffengesetzes.

Wie kommt man auf solche Ideen?

Ein Bô ist in erster Linie ein Holzstock. Eine Waffeneignung wird nur durch den speziellen Gebrauch bedingt, in erster Linie lässt sich aber ein Bô nicht von einem Besenstiel, dessen primäre Bestimmung nicht das kämpfen ist, trennen.

Unter Umständen handelt es sich also um eine rechtliche Grauzone, von deren Klärung ich immer zu Gunsten desjenigen ausgehe, der den Stock mit sich führt, solange er diesen nicht aggressiv gegen andere Fußgänger usw. einsetzt. Ein Transport in einem normalen Stoffbeutel dürfte jeden Polizisten zufriedenstellen.

Leute, macht doch bitte nicht noch dort Probleme, wo eigentlich keine sind!
あら恥かしや我が姿。はや人々に見えけるぞや。あの灯火を消し給へとよ。
.
"Allein sind die Menschen noch annehmbar, doch wenn sie Cliquen bilden, fangen sie an, zu verblöden. Sie verfallen dem Gruppenwahn. Sie sind so sehr darauf aus, in Gruppen zu verblöden, dass sie dafür extra Vereine gründen und Mitgliedsbeiträge bezahlen. [...]" (Sawaki Kôdô)

#10 Miyamoto Musashi

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Geschrieben 05 Dezember 2008 - 16:08 Uhr

... hat sich denn das BKA oder irgend ein Gericht schon dazu geaeussert?


Anscheinswaffen sind Schusswaffenimitate usw., die nicht offensichtlich von einer echten Waffe zu unterscheiden sind.
Wenn dann ist es eine Hieb- und Stosswaffe. Ich halte das tatsaechlich fuer eine Grauzone.

Nichtmal Kubotans sind Waffen.
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#11 KC

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Geschrieben 05 Dezember 2008 - 16:54 Uhr

der bo wird gebaut um als waffe zu dienen, also ist er vom wesen her eine waffe.
genau wie meine escrimastöcker.
wenn muß das bka einen feststellungsbescheid erstellen um da klarheit zu haben.
aber es heißt ja nicht das wir so teil nicht führen dürfen. die ausnahmeregelung habe ich
ja auch oben aufgeführt.

bis jetzt gibt es meines wissens noch keine gerichtsurteile nach dem start des neuen waffen-
gesetzes, bleibt abzuwarten was passiert.

oder definiere mir mal bitte einen bo bzw. zu was er dient und vergleiche das mit dem
seit anfang des jahres neuen waffengesetz. wo ist der bo bitte keine waffe??

kobutans haben einen feststellungsbescheid und sind das prozedere durchlaufen.
http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/f...170_kubotan.pdf

#12 Miyamoto Musashi

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Geschrieben 05 Dezember 2008 - 17:12 Uhr

Genau das brauchen wir noch fuer den Bo, damit es eindeutig ist. Aber schon zum Kuboten heisst es:

"Nicht jeder Gegenstand, der grundsaetzlich geeignet ist, durch Hieb, Stich oder Stoss Verletzungen hervorzurufen, ist gleichzeitig Hieb- und Stosswaffe, vielmehr muss der Gegenstand seinem Wesen nach dazu bestimmt UND von vornherein nach Gestaltung und Bedienung als Waffe im Technischen Sinne erkennbar sein. Der als Kubotan bezeichnete Gegenstand ist zwar nach der oben aufgefuehrten Beschreibung geeignet, als Waffe eingesetzt zu werden, von der einfachen Ausgestaltung her ist jedoch nicht eindeutig von einer Hieb- und Stosswaffe auszugehen."

Legt man diese Subsumtionskriterien zugrunde, kann fuer einen Besenstiel nichts anderes gelten.
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#13 KC

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Geschrieben 05 Dezember 2008 - 17:23 Uhr

ZITAT(Miyamoto Musashi @ 05.12.2008 17:12 Uhr ) <{POST_SNAPBACK}>
Genau das brauchen wir noch fuer den Bo, damit es eindeutig ist. Aber schon zum Kuboten heisst es:

"Nicht jeder Gegenstand, der grundsaetzlich geeignet ist, durch Hieb, Stich oder Stoss Verletzungen hervorzurufen, ist gleichzeitig Hieb- und Stosswaffe, vielmehr muss der Gegenstand seinem Wesen nach dazu bestimmt UND von vornherein nach Gestaltung und Bedienung als Waffe im Technischen Sinne erkennbar sein. Der als Kubotan bezeichnete Gegenstand ist zwar nach der oben aufgefuehrten Beschreibung geeignet, als Waffe eingesetzt zu werden, von der einfachen Ausgestaltung her ist jedoch nicht eindeutig von einer Hieb- und Stosswaffe auszugehen."

Legt man diese Subsumtionskriterien zugrunde, kann fuer einen Besenstiel nichts anderes gelten.



der teil hier stört mich..
"nicht jeder gegenstand, der grundsätzlich geeignet ist..."

der bo ist nicht nur geeignet sondern wird explizit dafür gefertigt um als hiebwaffe genutzt zu werden.

beim besenstiel gebe ich dir recht, der wird erst zu einer waffe, wenn er dafür "zweckentfremdet" wird.
wie ich schon geschrieben habe, kann das bka einen bo von dem wesen als waffe freistellen.
hat es aber noch nicht, also muß ich mich an den text des gesetzes halten.
und die definition sind folgt aus
"Waffen sind tragbare Gegenstände,
die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder
Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen,
insbesondere Hieb- und Stoßwaffen

gehe mal in nen kampfsport laden und frage nach dem sinn eines bo.

ist zwar ein anderes thema aber ich halte die feststellungsbescheide des bka für die arbeit von theoretikern die mit amateur
wissen versuchen entscheidungen zu fällen, von denen sie keine ahnung haben.



#14 Shava

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Geschrieben 06 Dezember 2008 - 14:26 Uhr

Vom historischen Standpunkt aus würde ich nicht sagen, dass ein Bô primär als Waffe geschaffen wurde. Vielmehr diente er als Trainingsgerät für alle möglichen Dinge, die einem Bô nahe kommen, also Speer (mit und ohne Spitze), Naginata ohne Klinge, Pilgerstöcke, Spazierstöcke, Tetsu-Bô usw. usf.

Demnach ließe sich der Bô als Trainings- und somit als Sportgerät einstufen. Hiernach nicht mehr ans Waffengesetz gebunden. Ein Stock kann von vornherein nicht als Waffe konzipiert sein, sofern man ihm keine weiteren Eigenschaften hinzufügt (Nagel vorne durchschlagen etc.), das wäre wahnwitzig, da sonst jedes Rundholz im Baumarkt unters Waffengesetz fiele.

Nur weil man für Stock das japanische Wort benutzt, ändert es nichts daran, dass es sich weiterhin um einen Stock handelt. Für Escrima-Stöcke gilt dasselbe.

Wie gesagt, man kann sich Probleme machen, wo garkeine sind.
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.
"Allein sind die Menschen noch annehmbar, doch wenn sie Cliquen bilden, fangen sie an, zu verblöden. Sie verfallen dem Gruppenwahn. Sie sind so sehr darauf aus, in Gruppen zu verblöden, dass sie dafür extra Vereine gründen und Mitgliedsbeiträge bezahlen. [...]" (Sawaki Kôdô)

#15 KC

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Geschrieben 06 Dezember 2008 - 15:08 Uhr

sportgeräte oder nicht ist doch vollkommen egal.

ein sportbogen ist genauso ne waffe wie ein kriegsbogen.
und escrima stöcker sind genauso eine hiebwaffe wie nen asp.

genau wie ein sport nunchako ebenfalls komplett verboten ist. da ist es vollkommen egal, ob es ein soft oder ein richtiges teil ist.

probleme gibts damit ja eh nicht, da das führen von waffen zum sport ja erlaubt ist.

es geht um das wesen einer sache, ein escrima stock ist vom wesen her eine waffe. ein besenstiel ist vom wesen her keine waffe.
er kann aber ohne probleme dazu werden und dann wird er ebenfalls wie eine waffe behandelt.

dein einwand mit dem sport, wird doch sogar im gesetz erwähnt.
eine endgültige rechtssicherheit kann eh nur ein bka festellungsbescheid geben.

#16 Luggage

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Geschrieben 06 Dezember 2008 - 17:02 Uhr

ZITAT(KC @ 06.12.2008 15:08 Uhr ) <{POST_SNAPBACK}>
in besenstiel ist vom wesen her keine waffe.
er kann aber ohne probleme dazu werden und dann wird er ebenfalls wie eine waffe behandelt.

Nein, der Besenstil ist dann im Sinne des Gesetzes ein gefährliches Werkzeug, wenn er entsprechend verwandt wird, keine Waffe. Ich würde den Bo spontant auch nicht als Waffe subsumieren, diese werden in aller Regel in den Anhängen explizit genannt, oder sind offensichtlich als solche subsumierbar. Der Bo ist ein Sportgerät und ursprünglich Bauernwerkzeug, dient der Kulturpflege und der sportlichen Betätigung. Er wird nur im Einzelfall der konkreten Verwendung nach ein gefährliches Werkzeug, aber keine Waffe iSd Gesetzes. Die Einstufung des Kobutan unterstreicht dies, da dieser kaum als etwas anderes als als Waffe Verwendung finden kann, dennoch nicht perse als solche gilt. Das Nunchaku ist ferner explizit in allen seinen Formen verboten worden (als Reaktion des Gesetzgebers auf die inflationäre Verwendung in Motorrad-Gang-Kreisen) und kann daher nicht als Beispiel in diesem Falle gelten.

Warten wir aber erstmal Rechtsprechung und Lehre zu dem neuen Waffenrecht ab, bevor wir voreilig schießen...

#17 KC

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Geschrieben 06 Dezember 2008 - 17:41 Uhr

ich glaube nicht das im anhang jede einzelne waffe aufgeführt wird.
aber die rechtssprechung ist noch nicht so weit, jedenfalls sind mir keine urteile nach dem inkrafttreten des neuen gesetzes bekannt.

wie ordnest du dann die ganzen kampfsportwaffen den ein, wenn nicht als waffe?
bzw. wo ist die grenze vom sport zu waffe?
die einstufung des kobutans ist von der begründung her nicht nachvollziehbar und ist auch ein einzelfall.

wenn sogar polizisten die aussage treffen, das z.b. escrima stöcker als waffe gesehen werden wo ist da die grenze zum
bo.

leider ist das hier alles nur theorie, da es noch keine rechtssicherheit gibt.

was sagst du denn zu der gesetzlichen definition was eine hiebwaffe ist..

ZITAT
Hieb- und Stoßwaffen = Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen


wenn dann der bo auch noch als kampfsportwaffe in diversen shops käuflich zu erwerben ist, kann sein wesen als waffe interpretiert werden.


#18 KC

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Geschrieben 06 Dezember 2008 - 20:34 Uhr

ich werde mir folgende tasche zulegen, paßt ja zum thema..

http://www.abanico.de/shop/product_info.ph...ffentasche.html

#19 Thosequa

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Geschrieben 07 Dezember 2008 - 00:59 Uhr

ZITAT(KC @ 06.12.2008 20:34 Uhr ) <{POST_SNAPBACK}>
ich werde mir folgende tasche zulegen, paßt ja zum thema..

http://www.abanico.de/shop/product_info.ph...ffentasche.html



Ein Bo passt da leider beim besten Willen nich rein todlach.gif

#20 KC

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Geschrieben 07 Dezember 2008 - 10:13 Uhr

ZITAT(Thosequa @ 07.12.2008 00:59 Uhr ) <{POST_SNAPBACK}>
ZITAT(KC @ 06.12.2008 20:34 Uhr ) <{POST_SNAPBACK}>
ich werde mir folgende tasche zulegen, paßt ja zum thema..

http://www.abanico.de/shop/product_info.ph...ffentasche.html



Ein Bo passt da leider beim besten Willen nich rein todlach.gif



es gibt die auch in 110 cm länge..

also einfach den bo durchschneiden und mit einem scharnier versehen. engel.gif