34a Sachkundeprüfung
#3
Geschrieben 24 Februar 2009 - 23:14 Uhr
Das meiste hab ich schon vergessen, ist eben furchtbar Theoretisch trockenes Zeug, andere Sachen sind richtig wichtig dafür, für einen selber und nicht nur für die Prüfung..
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#5
Geschrieben 25 Februar 2009 - 04:56 Uhr
bei mir hat diesen Kurs vor Jahren die Firma gezahlt.
Vom lernen befreit der Kurs nicht,da sollte man schon
etwas Zeit invesieren.
Viel graue Theorie,Zahnfee schrieb es schon,wenig praxisbezogene
Thematik.
Gab auch schon einige Threads hier im Forum darüber...
http://www.kampfkunstforum.de/index.php?sh...achkundeprüfung
http://www.kampfkunstforum.de/index.php?sh...achkundeprüfung
http://www.kampfkunstforum.de/index.php?sh...achkundeprüfung
gruss Hai
DE OPPRESSO LIBER Freiheit den Unterdrückten
Leitspruch der US Army Special Forces
****
#6
Geschrieben 10 März 2009 - 21:49 Uhr
Da hat man aber ganz schön versucht dich über den Tisch zu ziehen! 300-800 sind so die Regel, wobei bei den an 800 grenzenden schon eine Menge anderes Zeugs dabei ist...
Es gibt ja zwei Unterrichtungen, 60h und 80h glaube ich. Wenn du die 80h machst darfst du von 0 auf 100 gleich ein Bewachungsgewerbe anmelden. Das finde ich das schlimme, so wurde der Preis kaputt gemacht.
#8
Geschrieben 13 März 2009 - 15:06 Uhr
Da hat man aber ganz schön versucht dich über den Tisch zu ziehen! 300-800 sind so die Regel, wobei bei den an 800 grenzenden schon eine Menge anderes Zeugs dabei ist...
Es gibt ja zwei Unterrichtungen, 60h und 80h glaube ich. Wenn du die 80h machst darfst du von 0 auf 100 gleich ein Bewachungsgewerbe anmelden. Das finde ich das schlimme, so wurde der Preis kaputt gemacht.
Ist ja schon etwas länger her. Damals war 1200 Euro das billigste was es gab.Was es jetzt kostet weiss ich nicht..
Aber ich glaube du verwechselst was, es gab keine 60 oder 80 Stunden sondern einfach nur ein einwöchiger vorbereitungskurs. mit 40 Stunden. Aber lernen muß man heute immer noch selber oder ?
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#9
Geschrieben 15 März 2009 - 22:46 Uhr
Aber ich glaube du verwechselst was, es gab keine 60 oder 80 Stunden sondern einfach nur ein einwöchiger vorbereitungskurs. mit 40 Stunden. Aber lernen muß man heute immer noch selber oder ?
Lernen klar, aber mittlerweile gibt es wirklich zwei Unterrichtungen, mit der längeren kannst du ein Gewerbe aufmachen...
#10
Geschrieben 17 März 2009 - 15:56 Uhr
Ok. Das ist dann aber ein Pflicht Lehrgang.
Wenn du nur die Sachkundeprüfung machen willst, gibt es doch keinen Pflichlehrgang oder mittlerweile doch schon ?
Diesen vorbereitungslehrgang kann ja eigentlich jeder geben, und das haben auch ein paar ausgenutzt...
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#11
Geschrieben 17 März 2009 - 22:37 Uhr
Ok. Das ist dann aber ein Pflicht Lehrgang.
Wenn du nur die Sachkundeprüfung machen willst, gibt es doch keinen Pflichlehrgang oder mittlerweile doch schon ?
Diesen vorbereitungslehrgang kann ja eigentlich jeder geben, und das haben auch ein paar ausgenutzt...
Es ist eine Unterrichtung. Du sitzt drin und hörst es dir an. Dann bekommst du den Zettel "Unterrichtet nach 34a GewO". Die Erweiterung dazu ist eine Prüfung darüber zu schreiben, dann hast du die sogenannte Sachkundeprüfung.
Dann kannst du auch an einer Unterrichtung teilnehmen die 20h mehr hat und eine Prüfung schreiben, dann darfst du mit dem 34'er Wisch ein Gewerbe eröffnen.
#12
Geschrieben 02 April 2009 - 11:40 Uhr
Kann nur jedem raten lernt was anständiges...
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#13
Geschrieben 16 Mai 2010 - 15:19 Uhr
Zahnfee sagte am 02 April 2009 - 11:40 Uhr:
Kann nur jedem raten lernt was anständiges... <img src="http://www.kampfkunstforum.de/public/style_emoticons/<#EMO_DIR#>/todlach.gif" style="vertical-align:middle" emoid="
Also ich denke nicht das man sich da zu tote lernen muss. Selbst bei der Ausbildung zur Fachkraft habe ich kein Stück gelernt. Gut hier und da gibt es Ausnahmen, z.B. bei den Gesetzen da sollte man sich schon auskennen da im Sicherheitsbereich eben nur die "Jedermannsrechte" angewandt werden dürfen.
MfG
FaSchuSiJack
#14
Geschrieben 16 Mai 2010 - 18:04 Uhr
Abgesehen von der Langeweile, kommt man mit so einem Job als Wachmann (Werkschutz und co. kein Türsteher in der Disco) eigentlich über die Runden?
Hab gehört da wären 5 Brutto drin, was eigentlich nicht zumutbar ist.
Grüße.
#15
Geschrieben 16 Mai 2010 - 21:34 Uhr
chiefrocker666 sagte am 16 Mai 2010 - 18:04 Uhr:
Abgesehen von der Langeweile, kommt man mit so einem Job als Wachmann (Werkschutz und co. kein Türsteher in der Disco) eigentlich über die Runden?
Hab gehört da wären 5 Brutto drin, was eigentlich nicht zumutbar ist.
Grüße.
kommt drauf an wo du wohnst, geht im Osten bei 4, 20 los glaub, ich aber im westen ( südwesten) kann man schon ettwas mehr bekommen 8, 9 Euro.
Beim Geld/Werttransport glaub sogar um die 12 Euro.
#17
Geschrieben 28 Mai 2010 - 21:51 Uhr
ich habe mal eine schriftliche beispielprüfung auf der seite der DIHK gemacht. da gibt es eine frage unter straf und verfahrensrecht, welche meiner noch bescheidenen kenntnis nach, mit den gegebenen antworten einfach nicht übereinstimmt. selbst mein gesunder menschenverstand schüttelt dabei nur den kopf. ich schilder euch mal die frage und die möglichen antworten:
Notwehr gemäß §32 StGB liegt vor...
A wenn ein Mensch ein Tier angreift.
B wenn ein Tier einen Menschen angreift.
C wenn eine Gefahr für Menschen oder Tiere vorliegt.
Ich sag schonmal vorab, das die richtige Lösung laut der Seite A sein soll
#18
Geschrieben 29 Mai 2010 - 03:53 Uhr
ich bin zwar noch im Halbschlaf,aber..
...die Rechtsgüter Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum werden
vom Notwehrparagraphen abgedeckt.
Geh also davon aus,das der Hund eine Eigentumssache darstellt,die Notwehrfähig
ist.
Sollte so sein.
gruss Hai
DE OPPRESSO LIBER Freiheit den Unterdrückten
Leitspruch der US Army Special Forces
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#19
Geschrieben 29 Mai 2010 - 08:47 Uhr
HAI sagte am 29 Mai 2010 - 03:53 Uhr:
ich bin zwar noch im Halbschlaf,aber..
...die Rechtsgüter Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum werden
vom Notwehrparagraphen abgedeckt.
Geh also davon aus,das der Hund eine Eigentumssache darstellt,die Notwehrfähig
ist.
Sollte so sein.
gruss Hai
moin.
sorry ich blick da aber immernoch nicht durch. für mich ist das eigentlich verteidigender notstand.
der hund soll von mir verteidigt werden, also greife ich ihn an? macht keinen sinn. inwiefern soll da eine notwehr vorliegen?
ich habe zuerst vermutet das ich den §32 StGB Notwehr mit dem §227 BGB Notwehr/Nothilfe verwechselt haben könnte, aber bei näherer betrachtung spielt es; für mich zumindest; keine rolle, welchen da man anwendet.
vielleicht sollte ich nicht unbedingt an so einer aufgabe hängen bleiben, aber gerade vor solchen fallen, oder gar fehler hab ich ein bisschen schiss.
#20
Geschrieben 30 Mai 2010 - 11:50 Uhr
hier sind einige die könnten das anschaulich erklären,aber ich
versuche mich mal....
Als Element der Notwehr ist die Notwehrlage zu sehen,die hier
als gegenwärtiger,rechtwidriger Angriff vorliegt.
Angriff= unmittelbare bevorstehende oder noch nicht abgeschlossene
Verletzung eines Rechtsgutes.
Der Angriff kann nur von einem Menschen erfolgen,Tiere können nicht
rechtswidrig handeln.
Somit scheidet Antwort B in deinem Post vom 28.05 aus.
Bei Antwort C tippe ich persönlich auf den Notstand.
Folglich bleibt nur Antwort A.
gruss Hai
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