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34a Sachkundeprüfung


23 Antworten in diesem Thema

#1 bernauer51

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Geschrieben 24 Februar 2009 - 21:21 Uhr

Hallo zusammen,

wie habt ihr euch auf die Sachkundeprüfung vorbereitet?

-Selbst? wenn ja mit welchem Material
-Vorbereitungkurs von der IHK oder anderen Institutionen
-...


Herzlichen Dank


Bernauer51

#2 rababer

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Geschrieben 24 Februar 2009 - 21:26 Uhr

auf der seite dihk gibt es prüfungsfragen zum üben das reicht aber nicht aus ich würd ein kurs mit machen

#3 Zahnfee

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Geschrieben 24 Februar 2009 - 23:14 Uhr

Der Kurs kostet zwischen 1200 und 1400 Euro. Ich habs ohne gemacht weil A billiger und B lernen muß man immer noch selber das nimmt dir der Kurs auch nicht ab... dry.gif Hab mir das IHK Buch gekauft und gib ihm...immer schön gelernt... wacko.gif

Das meiste hab ich schon vergessen, ist eben furchtbar Theoretisch trockenes Zeug, andere Sachen sind richtig wichtig dafür, für einen selber und nicht nur für die Prüfung..
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#4 rababer

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Geschrieben 24 Februar 2009 - 23:27 Uhr

ups echt teuer hab meinen vom amt gesponsert bekommen , also dann lieber lernen wie sau ( ich dachte der kostet um de 500 e )

#5 HAI

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Geschrieben 25 Februar 2009 - 04:56 Uhr

Moin,
bei mir hat diesen Kurs vor Jahren die Firma gezahlt.
Vom lernen befreit der Kurs nicht,da sollte man schon
etwas Zeit invesieren.
Viel graue Theorie,Zahnfee schrieb es schon,wenig praxisbezogene
Thematik.

Gab auch schon einige Threads hier im Forum darüber...
http://www.kampfkunstforum.de/index.php?sh...achkundeprüfung
http://www.kampfkunstforum.de/index.php?sh...achkundeprüfung
http://www.kampfkunstforum.de/index.php?sh...achkundeprüfung

gruss Hai
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#6 qfunce

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Geschrieben 10 März 2009 - 21:49 Uhr

ZITAT(Zahnfee @ 24.02.2009 23:14 Uhr ) <{POST_SNAPBACK}>
Der Kurs kostet zwischen 1200 und 1400 Euro.


w00t.gif
Da hat man aber ganz schön versucht dich über den Tisch zu ziehen! 300-800€ sind so die Regel, wobei bei den an 800€ grenzenden schon eine Menge anderes Zeugs dabei ist...

Es gibt ja zwei Unterrichtungen, 60h und 80h glaube ich. Wenn du die 80h machst darfst du von 0 auf 100 gleich ein Bewachungsgewerbe anmelden. Das finde ich das schlimme, so wurde der Preis kaputt gemacht.

#7 DanielG

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Geschrieben 13 März 2009 - 14:48 Uhr

Kommt drauf an wie fix du in der Birne bist. Bei mir hats Büchle + bissel Internet locker gereicht. Musst halt was tun wink.gif

#8 Zahnfee

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Geschrieben 13 März 2009 - 15:06 Uhr

ZITAT(qfunce @ 10.03.2009 21:49 Uhr ) <{POST_SNAPBACK}>
ZITAT(Zahnfee @ 24.02.2009 23:14 Uhr ) <{POST_SNAPBACK}>
Der Kurs kostet zwischen 1200 und 1400 Euro.


w00t.gif
Da hat man aber ganz schön versucht dich über den Tisch zu ziehen! 300-800€ sind so die Regel, wobei bei den an 800€ grenzenden schon eine Menge anderes Zeugs dabei ist...

Es gibt ja zwei Unterrichtungen, 60h und 80h glaube ich. Wenn du die 80h machst darfst du von 0 auf 100 gleich ein Bewachungsgewerbe anmelden. Das finde ich das schlimme, so wurde der Preis kaputt gemacht.


Ist ja schon etwas länger her. Damals war 1200 Euro das billigste was es gab.Was es jetzt kostet weiss ich nicht..
Aber ich glaube du verwechselst was, es gab keine 60 oder 80 Stunden sondern einfach nur ein einwöchiger vorbereitungskurs. mit 40 Stunden. Aber lernen muß man heute immer noch selber oder ? w00t.gif
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#9 qfunce

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Geschrieben 15 März 2009 - 22:46 Uhr

ZITAT(Zahnfee @ 13.03.2009 15:06 Uhr ) <{POST_SNAPBACK}>
Ist ja schon etwas länger her. Damals war 1200 Euro das billigste was es gab.Was es jetzt kostet weiss ich nicht..
Aber ich glaube du verwechselst was, es gab keine 60 oder 80 Stunden sondern einfach nur ein einwöchiger vorbereitungskurs. mit 40 Stunden. Aber lernen muß man heute immer noch selber oder ? w00t.gif


Lernen klar, aber mittlerweile gibt es wirklich zwei Unterrichtungen, mit der längeren kannst du ein Gewerbe aufmachen...

#10 Zahnfee

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Geschrieben 17 März 2009 - 15:56 Uhr

ZITAT(qfunce @ 15.03.2009 22:46 Uhr ) <{POST_SNAPBACK}>
Lernen klar, aber mittlerweile gibt es wirklich zwei Unterrichtungen, mit der längeren kannst du ein Gewerbe aufmachen...


Ok. Das ist dann aber ein Pflicht Lehrgang.
Wenn du nur die Sachkundeprüfung machen willst, gibt es doch keinen Pflichlehrgang oder mittlerweile doch schon ? 00000109.gif

Diesen vorbereitungslehrgang kann ja eigentlich jeder geben, und das haben auch ein paar ausgenutzt...
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#11 qfunce

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Geschrieben 17 März 2009 - 22:37 Uhr

ZITAT(Zahnfee @ 17.03.2009 15:56 Uhr ) <{POST_SNAPBACK}>
ZITAT(qfunce @ 15.03.2009 22:46 Uhr ) <{POST_SNAPBACK}>
Lernen klar, aber mittlerweile gibt es wirklich zwei Unterrichtungen, mit der längeren kannst du ein Gewerbe aufmachen...


Ok. Das ist dann aber ein Pflicht Lehrgang.
Wenn du nur die Sachkundeprüfung machen willst, gibt es doch keinen Pflichlehrgang oder mittlerweile doch schon ? 00000109.gif

Diesen vorbereitungslehrgang kann ja eigentlich jeder geben, und das haben auch ein paar ausgenutzt...


Es ist eine Unterrichtung. Du sitzt drin und hörst es dir an. Dann bekommst du den Zettel "Unterrichtet nach 34a GewO". Die Erweiterung dazu ist eine Prüfung darüber zu schreiben, dann hast du die sogenannte Sachkundeprüfung.
Dann kannst du auch an einer Unterrichtung teilnehmen die 20h mehr hat und eine Prüfung schreiben, dann darfst du mit dem 34'er Wisch ein Gewerbe eröffnen.

#12 Zahnfee

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Geschrieben 02 April 2009 - 11:40 Uhr

Den einwöchigen Kurs hab ich auch gemacht obwohl der unnötig ist...habe anschließend die Sachkunde Prüfung gemacht.
Kann nur jedem raten lernt was anständiges... todlach.gif Oder ihr habt im Hinterkopf mächtig gewaltig euch weiterzubilden. Als einfacher Schrankenwärter warten auf euch Alkohol und Bandscheibenschaden durch zu hohe Kalorienaufnahme und Langeweile... dry.gif
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#13 FaSchuSiJack

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Geschrieben 16 Mai 2010 - 15:19 Uhr

Beitrag anzeigenZahnfee sagte am 02 April 2009 - 11:40 Uhr:

Den einwöchigen Kurs hab ich auch gemacht obwohl der unnötig ist...habe anschließend die Sachkunde Prüfung gemacht.
Kann nur jedem raten lernt was anständiges... <img src="http://www.kampfkunstforum.de/public/style_emoticons/<#EMO_DIR#>/todlach.gif" style="vertical-align:middle" emoid=":todlach:" border="0" alt="todlach.gif" /> Oder ihr habt im Hinterkopf mächtig gewaltig euch weiterzubilden. Als einfacher Schrankenwärter warten auf euch Alkohol und Bandscheibenschaden durch zu hohe Kalorienaufnahme und Langeweile... <img src="style_emoticons/<#EMO_DIR#>/dry.gif" style="vertical-align:middle" emoid="<_<" border="0" alt="dry.gif" />



Also ich denke nicht das man sich da zu tote lernen muss. Selbst bei der Ausbildung zur Fachkraft habe ich kein Stück gelernt. Gut hier und da gibt es Ausnahmen, z.B. bei den Gesetzen da sollte man sich schon auskennen da im Sicherheitsbereich eben nur die "Jedermannsrechte" angewandt werden dürfen.

MfG
FaSchuSiJack

#14 chiefrocker666

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Geschrieben 16 Mai 2010 - 18:04 Uhr

Hab auch schon darüber nachgedacht so eine Prüfung zu machen und in das Gewerbe einzusteigen.
Abgesehen von der Langeweile, kommt man mit so einem Job als Wachmann (Werkschutz und co. kein Türsteher in der Disco) eigentlich über die Runden?
Hab gehört da wären 5€ Brutto drin, was eigentlich nicht zumutbar ist.

Grüße.

#15 rababer

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Geschrieben 16 Mai 2010 - 21:34 Uhr

Beitrag anzeigenchiefrocker666 sagte am 16 Mai 2010 - 18:04 Uhr:

Hab auch schon darüber nachgedacht so eine Prüfung zu machen und in das Gewerbe einzusteigen.
Abgesehen von der Langeweile, kommt man mit so einem Job als Wachmann (Werkschutz und co. kein Türsteher in der Disco) eigentlich über die Runden?
Hab gehört da wären 5€ Brutto drin, was eigentlich nicht zumutbar ist.

Grüße.

kommt drauf an wo du wohnst, geht im Osten bei 4, 20 los glaub, ich aber im westen ( südwesten) kann man schon ettwas mehr bekommen 8, 9 Euro.
Beim Geld/Werttransport glaub sogar um die 12 Euro.

#16 walking-girl

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Geschrieben 16 Mai 2010 - 21:35 Uhr

@chiefrocker: So ab 240 Stunden/Monat und möglichst viele Schichten mit Zuschlägen, reicht es für mehr als nur zum Überleben. Aber reich wirst Du da ganz sicher nicht.

#17 Mücke

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Geschrieben 28 Mai 2010 - 21:51 Uhr

ich mach es gerade im selbststudium und habe meine prüfung am 17.06. ist zwar viel stoff, aber ich merke schon die fortschritte und gehe guter dinge in die prüfung. erfahrung im bewachungsgewerbe habe ich noch nicht.

ich habe mal eine schriftliche beispielprüfung auf der seite der DIHK gemacht. da gibt es eine frage unter straf und verfahrensrecht, welche meiner noch bescheidenen kenntnis nach, mit den gegebenen antworten einfach nicht übereinstimmt. selbst mein gesunder menschenverstand schüttelt dabei nur den kopf. ich schilder euch mal die frage und die möglichen antworten:

Notwehr gemäß §32 StGB liegt vor...

A wenn ein Mensch ein Tier angreift.
B wenn ein Tier einen Menschen angreift.
C wenn eine Gefahr für Menschen oder Tiere vorliegt.

Ich sag schonmal vorab, das die richtige Lösung laut der Seite A sein soll :blink: . nun, für mich passt keine der antwortmöglichkeiten und ich kann mir auch absolut nicht zusammenreimen wieso in fall A eine Notwehr vorliegen soll. hab ich da irgendwas nicht beachtet und diese antwortmöglichkeit ist wirklich korrekt und dabei super fies? vielleicht liegt ein fehler vor?

#18 HAI

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Geschrieben 29 Mai 2010 - 03:53 Uhr

Moin,
ich bin zwar noch im Halbschlaf,aber..
...die Rechtsgüter Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum werden
vom Notwehrparagraphen abgedeckt.
Geh also davon aus,das der Hund eine Eigentumssache darstellt,die Notwehrfähig
ist.
Sollte so sein.

gruss Hai
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#19 Mücke

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Geschrieben 29 Mai 2010 - 08:47 Uhr

Beitrag anzeigenHAI sagte am 29 Mai 2010 - 03:53 Uhr:

Moin,
ich bin zwar noch im Halbschlaf,aber..
...die Rechtsgüter Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum werden
vom Notwehrparagraphen abgedeckt.
Geh also davon aus,das der Hund eine Eigentumssache darstellt,die Notwehrfähig
ist.
Sollte so sein.

gruss Hai

moin.
sorry ich blick da aber immernoch nicht durch. für mich ist das eigentlich verteidigender notstand.

der hund soll von mir verteidigt werden, also greife ich ihn an? macht keinen sinn. inwiefern soll da eine notwehr vorliegen?

ich habe zuerst vermutet das ich den §32 StGB Notwehr mit dem §227 BGB Notwehr/Nothilfe verwechselt haben könnte, aber bei näherer betrachtung spielt es; für mich zumindest; keine rolle, welchen da man anwendet.

vielleicht sollte ich nicht unbedingt an so einer aufgabe hängen bleiben, aber gerade vor solchen fallen, oder gar fehler hab ich ein bisschen schiss.

#20 HAI

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Geschrieben 30 Mai 2010 - 11:50 Uhr

Moin,
hier sind einige die könnten das anschaulich erklären,aber ich
versuche mich mal....

Als Element der Notwehr ist die Notwehrlage zu sehen,die hier
als gegenwärtiger,rechtwidriger Angriff vorliegt.
Angriff= unmittelbare bevorstehende oder noch nicht abgeschlossene
Verletzung eines Rechtsgutes.
Der Angriff kann nur von einem Menschen erfolgen,Tiere können nicht
rechtswidrig handeln.
Somit scheidet Antwort B in deinem Post vom 28.05 aus.

Bei Antwort C tippe ich persönlich auf den Notstand.
Folglich bleibt nur Antwort A.

gruss Hai
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