Fächer aus Metall
#2
Geschrieben 06 August 2009 - 21:11 Uhr
Ich bin zwar nicht die Frau jemand,
aber ein Fächer mit Blechstreifchen taugt sicher nur bedingt als Waffe. Da braucht es schon einen echten "Profi" und der würde ihn vermutlich auch nur im geschlossenen Zustand als Stichwaffe/Schlagwaffe einsetzen.
Gruß
Alfons.
#3
Geschrieben 07 August 2009 - 00:12 Uhr
Du kannst zwar Metallfächer kaufen, aber das sind Originalwaffen. Also die Rippen sind nicht oben rasiermesserscharf geschliffen. Da du mit diesem Gegenstand also allenfalls jemanden schlagen kannst (nicht aber köpfen wie mit dem Original) hat er in etwa die Waffeneigenschaften einer mittelgroßen Buddhastatue aus Holz. Die darfst du auch spazierentragen, obwohl du sie jemandem auf den Kopf hauen könntest.
Bearbeitet von shenmen, 07 August 2009 - 00:13 Uhr.
#4 Gastshiremono_*
Geschrieben 08 August 2009 - 11:52 Uhr
Mein Teleskopschlagstock hat auch ungefähr die Waffeneigenschaften eines Stahlrohrs, und trotzdem darf ich ihn nicht mehr tragen.
Es geht nicht um die Waffeneigenschaft an sich. Verboten sind z.B. Waffen die speziell zum verdeckten Tragen, zum Würgen oder getarnt als Alltagsgegenstände sind.
Ein Fächer der aussieht wie ein Fächer, im Endeffekt aber eine Ansammlung von Klingen ist, könnte durchaus als Letzteres gewertet werden.
Wenn es sich um einen sehr robusten Fächer ohne Klingen oder Schneiden handelt kann man wohl darüber streiten.
Mir persönlich wäre es für den europäischen/deutschen Kulturkreis ja etwas zu tuntig mit einem Fächer durch die Gegend zu tigern falls mich böse Buben angreifen, aber das bleibt jedem selbst überlassen.
#5
Geschrieben 08 August 2009 - 12:48 Uhr
Und das
#6
Geschrieben 08 August 2009 - 14:01 Uhr
Muss ja keine ganze Matte sein,
vielleicht eher so ein kleines bündel Halme...
...son chunjie Besen vielleicht.
Mal ganz im Ernst, um jemanden die Kehle durch zu schneiden, muss ja nicht immer gleich der ganze Hals samt Wirbelsäule durchtrennt werden, ein 2-3 cm tiefer Schnitt von vorne, horizontal, reicht ja vollkommen...
Da hätten wir dann auch mal wieder ein schönes Beispiel dafür, wie die Kungfu Legenden aus wat möglichem / denkbarem im laufe der Zeit übertriebene surreale Gespenster und Magie Geschichten machen, die jeglicher Vernunft entbehren.
Aber der wahre Kern bleibt..
...dafür reichen ja selbst diese niedlichen Fingermesser...
9 von 10 Stimmen in meinem Kopf sagen: "Du bist nicht verrückt", und die 10te summt unaufhörlich die Tetris Melodie
I`m dreaming of a world, without walls and fences, without windows and gates...
#7
Geschrieben 09 August 2009 - 09:05 Uhr
Es gibt in der Fächerform ein Stelle, wo man erst in Halshöhe horizontal schneidet und dann mit vertikal aufgespanntem Fächer "den Kopf seitlich herunterschlägt"
Es gibt keine Schnitttests mit Metallfächern, weil die selbstverständlich heutzutage nicht mehr mit rasiermesserscharf geschliffenen Rippen hergestellt werden.
#8
Geschrieben 09 August 2009 - 14:07 Uhr
Gerade deshalb sind es derartige Gedankengänge:
Die TaiChi Fächerformen ad absurdum führen!
(und nicht nur die! Das gilt für alle "Attentats-Waffen-Formen")
Zumindest wenn sich irgendwelche Leute einbilden das es tatsächlich "Kampfbewegungen" sind / wären!!!
(und nicht nur Wushu hübsch / oder TaiChi gesundFormen.)
Wenn überhaupt, ist ein angeschliffener Fächer eben eine Waffe für Attentäter.
Und muss daher nur ein Kriterium erfüllen; das der Attentäter (hier wohl vornehmlich eine Geisha) mit einer Waffe dicht genug an das Opfer heran kommt.
Kein Attentäter braucht kämpfen können!
Er muss nur unerkannt bleiben bis zum Meuchelmord!
Attentate sind seit jeher Himmelfahrtskommandos!
-Heute (Palästina) wie damals (Palastwachen).
Nachtrag:
Und so gesehen fallen gerade sie dann ja doch unter das neue WaffG.
Aber da dieses Gesetz ja von materiefremden Bürokraten zusammen gedichtet wird, ist ein stumpfer Metallfächer sicherlich ein reines Sportgerät.
Und damit auch in der Öffentlichkeit legal!
Bearbeitet von Capsaicin II, 09 August 2009 - 14:16 Uhr.
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#9 GastWilf_*
Geschrieben 20 August 2009 - 13:14 Uhr
Da gentatsu irgenwie japanisch klingt, würde es mich zunächst
einmal interessieren, welche Fächert er sie es überhaupt meint.
Sensu (Faltfächer, einfach Form) / Ogi als normaler Fächer,
Tessen (Metallfächer) in Form eines geschlossenen Fächers als solider Metallschlagstock
aus einem einzigen Stück Metall (Formen: Sensu-gata, Mai-ogi Gata, Gunsen-gata),
(Tanto/Messer in fächermontierung),
Gunbei-uchiwa (Kriegsfächer) als starres Objekt,
Gunsen (faltbarer Kriegsfächer)
und und und.
#10
Geschrieben 22 August 2009 - 22:23 Uhr
Was ist eine Waffe?
Vielleicht sollten wir erst mal Fahrradhelme zur Pflicht machen, bevor wir Taschenmesser (Fächer aus Metall?) verbieten.
Nix für ungut
opposite
#11
Geschrieben 28 August 2009 - 03:12 Uhr
Aber da dieses Gesetz ja von materiefremden Bürokraten zusammen gedichtet wird, ist ein stumpfer Metallfächer sicherlich ein reines Sportgerät.
Und damit auch in der Öffentlichkeit legal!
Wenn eine Waffe den Anschein eines alltäglichen, ungefährlichen Gegenstandes macht war er im alten WaffG auch schon verboten wie z.B. der schöne Stockdegen oder Schiesskugelschreiber. Ob es eine "getarnte" Waffe ist wird im Zweifelsfall ein Richter festlegen.
#12
Geschrieben 08 September 2009 - 17:57 Uhr
Hier ist dann die Frage schon berechtigt, wenn man z.B. mit öffentlichen Verkehrsmitteln fährt und ggfs. auch mal eine Kontrolle befürchten kann.
Das gleiche gilt bei einer allgemeinen Fahrzeugkontrolle. Was erkläre ich den Grünen bzw. (in einigen Bundesländern) den Blauen, wenn gleichzeitig irgendwo eine Demo stattfindet.
Abgesehen davon ist mir z.B. das tuntige Aussehen eines Fächers egal, wen bei gefühlten 45 Grad im Schatten kein Windchen geht und mir eine echte Männerzeitung zum Luftwedeln fehlt....
"Wenn ich die Brücke erreicht habe, überquere ich sie!"
#13
Geschrieben 10 September 2009 - 17:18 Uhr
Vielleicht sollten wir erst mal Fahrradhelme zur Pflicht machen[...]
So eine verbotene Schutzwaffe solltest Du bei der Gelegenheit auch besser zu Hause lassen
#14
Geschrieben 11 September 2009 - 22:36 Uhr
Völlig Hupe, ein verbotener Gegenstand ist ein verbotener Gegenstand. ABer um wirklich sicher zu gehen frag beim BKA nach, da kann man auch Ausnahmebescheide beantragen.
#15
Geschrieben 13 September 2009 - 00:40 Uhr
Unabhängig davon ob ich eine Männerzeitung (was ist das eigentlich? N Playboy? Also ne FHM oder GQ ganz sicher nicht) habe, oder nicht, bei 45 Grad im Schatten transpiriere ich ganz maskulin vor mich hin!
Und wenn es gar nicht mehr geht, genieße ich extrem viril ein Kühles blondes.
Aber fächern ist nicht!!
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#17
Geschrieben 25 September 2009 - 13:45 Uhr
ganz nebenbei. Ich mag dafür nun keinen extra Thread eröffnen, aber:
Sind Teleskopschlagstöcke per se verboten? Also in der Öffentlichkeit. Man bekommt die Dinger ja momentan überall hinterher geworfen und ich spiele mit dem Gedanken, mir einen 30cm Schlagstock als SChlüssenanhänger anzuschaffen. Momentan hängt da ein Kubotan und der 30cm Schlagstock hat zusammengeklappt die Länge des Kubotans und sit nur unwesentlich breiter. Und es ist halt normal als Kubotan verwendbar und wenn jemand z.B. mit einem Messer angreift, ist sone 30cm Velängerung schon was sinnvolles.
Also: Darf ich einen 30cm langen Teleskopschlagstock an meinem Schlüssel hängen und damit herumlaufen, wo ich will? Also natürlich nicht in Discos usw. Bekomme ich ärger, wenn die Polizei mal eine Stichprobenkontrolle macht und das bei mir findet, während ich durch die Innenstadt watschel?
-Veto
#18
Geschrieben 25 September 2009 - 15:14 Uhr
Ja, per se !
aber (ich schätze) du kannst auf deinen Grund und Boden damit machen was du willst.
Deshalb sind sie wohl auch allerwirgens käuflich zu erwerben
(mMn aber nicht "hinterher geworfener" als ohnehin schon seit Jahren...*)
*und ich schätze einfach mal, das du dich erst seit Zeitpunkt -X mit derartigem intensiv beschäftigst, und sie dir deshalb erst jetzt allerwirgens unternommen.
(kleiner Selbstversuch: achte mal drauf, das es mehr rote als blaue Autos gibt..
uind in 4 wochen gibst du mir recht (obwohl es vermutlich etwa gleichviele sind )
so tickt die menschliche Wahrnehmung einfach.
Bearbeitet von Capsaicin II, 25 September 2009 - 15:22 Uhr.
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#19
Geschrieben 30 September 2009 - 13:23 Uhr
Capsaicin, einfach reizend wie recht du hast!
Achja, um Zweifel auszuräumen:
§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
(1) Es ist verboten
1. Anscheinswaffen,
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.
(2) Absatz 1 gilt nicht
1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
Übrigens ist die Selbstverteidigung KEIN berechtigtes Interesse!



