ZITAT(Miyamoto Musashi @ 20.09.2009 12:47 Uhr ) <{POST_SNAPBACK}>
Uebrigens... eine Kleinigkeit zu der angestrebten "Anzeige": Eine Strafbarkeit nach § 202 oder § 206 kommt fuer Amtstraeger, bestimmte Berufe und Postunternehmen in Betracht, nicht aber fuer Privatpersonen. Die Muehe kannst du dir also getrost sparen.
Gehören zu diesen Berufsgruppen Ärztinnen nicht dazu..


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