Vereinsrecht in Bezug auf die Aufnahme von Neumitgliedern
#1
Geschrieben 25 Oktober 2009 - 18:15 Uhr
habe für mich eine sehr bandaktuelle Frage. Und zwar bin ich als Lehrerin in meinem früheren Ju-Jutsu-Verein im Bereich Kobudo tätig. Wir sind in der Stadt DER Verein, der Kobudo anbietet. Sonst gibt es keinen.
Ich weiß aus vergangenen Zeiten, daß es zwischen Trainern und Vorständen Ärger gab, die bis zur Spaltung der Gruppen führte. Heute gibt es drei Vereine, die JJ anbieten. Und jeder wurschtelt für sich.
Ich weiß, daß es mal einige derbe Probleme gab, die mit Ausweisung von Leuten aus dem jeweiligen Fachverband münden sollten, was letztlich nicht passiert ist.
Nun habe ich aktuell zwei neue Leute in meiner Gruppe, die bei uns im Kobudo mitmachen wollen.
Die kommen aber aus dem Konkurrenzverein und der eine von denen ist wohl auf unschöne Art und Weise vor einigen Jahren aus unserem Verein ausgeschieden.
Persönlich kenne ich den nicht. Nur von dem einen Mal Training. Den anderen Schüler kenne ich schon seit vielen Jahren, da wir zusammen im JJ 1986 angefangen haben.
So, nun wollen die bei uns mitmachen. Der Verein bzw. der Ehrenvorsitzende sagte, daß er damit Probleme hat, diese Leute aufzunehmen, besonders den einen, der unschön weggegangen ist.
Nun wollte der Vorsitzende die Problematik auf mich abwälzen und ich solle ihnen sagen, daß es bei der Aufnahme Probleme gibt und das erst besprochen werden muß.
Soweit ich weiß, sind die beiden Leute nicht ausgeschlossen worden und so einen Schriftsatz kenne ich auch nicht, also einen offiziellen Ausschluß.
Meine Frage wäre jetzt, ob ich diese Leute ablehnen muß, bzw. ob der Vorstand diese Leute ablehnen kann, wenn es sich um einen gemeinnützigen Verein handelt.
Wie ist da die Rechtslage. Soweit ich weiß, darf ein Verein nicht einfach Leute ablehnen.
Vllt. könntet Ihr mir da eine verbindliche Auskunft geben.
Danke
Hazelrah
#2
Geschrieben 25 Oktober 2009 - 18:31 Uhr
Soweit ich weiß, sind die beiden Leute nicht ausgeschlossen worden und so einen Schriftsatz kenne ich auch nicht, also einen offiziellen Ausschluß.
[quote]
Das muß aber der Vorstand wissen, also wenn, dann doch belegen können. Wit hatten schon "offizielle" Ausschlüsse.
Zum Anderen bin ich zu wenig juristisch bewandert. Mißliche Lage. Viel Erfolg!
v.
#3
Geschrieben 25 Oktober 2009 - 18:56 Uhr
Frage ist, was sagt die Vereinssatzung zum Thema aufnahme von Mitgliedern.
Es gibt z.B den Passus
Über die Aufnahme oder Ablehnung von Mitgliedern entscheidet der Vorstand
Schau mal in der Satzung nach
Lupin der III
Die Homepage des DJK Waldenrath
Man darf in der Demokratie eine Meinung haben, man muss nicht !!!
#5
Geschrieben 25 Oktober 2009 - 19:25 Uhr
Frage ist, was sagt die Vereinssatzung zum Thema aufnahme von Mitgliedern.
Es gibt z.B den Passus
Über die Aufnahme oder Ablehnung von Mitgliedern entscheidet der Vorstand
Schau mal in der Satzung nach
Lupin der III
HI,
gut, da muß ich mal nachlesen.
Wenn dieser Passus so drinstehen würde, dann könnten sie über die Aufnahme der Mitglieder entscheiden und somit ablehnen, egal ob es ein gemeinnütziger Verein ist oder nicht.
Soweit ich weiß, erfolgte damals kein Ausschluß aus dem Verein und ich bin der Meinung, daß jeder eine zweite oder auch dritte Chance verdient hat.
Ich denke nachhaltig auch daran, daß sich sowas in einer Kleinstadt rumspricht, wenn Leute abgelehnt werden.
Hazel
#6
Geschrieben 25 Oktober 2009 - 19:46 Uhr
Aber: Soweit ich weiss spricht eine Gemeinnuetzigkeit einer Organisation nicht dagegen, nur bestimmte Mitglieder aufzunehmen oder Antraege abzulehnen. Es geht bei dieser Form der Organisation ja um rein steuerrechtliche Vorteile, und Voraussetzung dafuer ist die Zielsetzung der Organisation. Gemeinnuetzig koennen zudem auch sonstige juristische Personen sein, die gar keine Mitglieder haben (Stiftungen) oder praktisch keine neuen Mitglieder aufnehmen koennen (manche Personengesellschaften etwa).
Also: Ob gemeinnuetzig oder nicht, es ist und bleibt ein Verein (sofern als Verein organisiert, aber das ist ja meist der Fall), fuer den dadurch keine Sonderregeln bezueglich der Mitglieder gelten.
... so meine Einschaetzung, wobei Gesellschaftsrecht nicht unbedingt mein Spezialgebiet ist!
Bearbeitet von Miyamoto Musashi, 25 Oktober 2009 - 19:54 Uhr.
#7 GastWilf_*
Geschrieben 25 Oktober 2009 - 21:30 Uhr
aber das ist ja meist der Fall), fuer den dadurch keine Sonderregeln bezueglich der Mitglieder gelten
wird man natürlich auch ggf. nachweisen müssen, dass man gemeinnützig arbeitet.
Eine Gemeinnützigkeit darf zunächst einmal Niemanden ausschließen,
nur weil er die angeblich falsche Hautfarbe, das falsche Geschlecht
oder meinetwegen auch nur falsche Zähne in seinem Mund hat.
Es ist sogar schon geregelt, wieviel ein Mitglied höchstens im Jahr zu bezahlen hat
(sonst könnte man z.B. unauffällig durch Traumbeiträge gewisse Leute ausschließen).
Besagter Verein wird also steuerlich entlastet, weil der dem Wohl der Allgemeinheit dient,
wobei der Verein/Verband stets nicht die Allgemeinheit darstellt, sondern nur einen Teil.
Sicherlich wird ein gemeinnütziger KK-Verein einen mehrfach vorbestraften Kneipenschläger
als Mitglied ablehnen können, nur könnte das jeder andere KK-Verein auch. Ich sage es einfach mal so:
"Aus großer Kraft (gegeben mittels steuerlicher Entlastung) folgt große Verantwortung (dem Volk gegenüber).
Bearbeitet von Wilf, 25 Oktober 2009 - 22:57 Uhr.
#8
Geschrieben 26 Oktober 2009 - 18:47 Uhr
soweit ich weiß ging es um die eine Person, die gegen die bestehende Sportordnung verstoßen hatte und von sich aus vor einigen Jahren gekündigt hatte. Abe auf sehr unschöne Weise..
Aber die genauen Hintergründe kenne ich nicht genau. Es ging alles mündlich, bis auf seine schriftliche Kündigung.
Mehr weiß ich darüber auch nicht und ich denke, jeder hat eine zweite Chance verdient. Schließlich werde ich bei Aufnahme die Übungsleiterin von den beiden Herrschaften sein.
Hazel
#10
Geschrieben 26 Oktober 2009 - 19:15 Uhr
So ganz verstehe ich Dein Anliegen nicht.
Du möchtest, egal was früher war, Beide als Mitglieder aufnehmen, trainieren? Auch gegen den Willen des Vorstandes. Oder verstehe ich mal wieder was falsch?
v.
Hi,
die Satzung besagt, daß die Aufnahme von Mitglieder der Vorstand beschließt.
Ich möchte gegen den Willen des Vorstandes gar nichts machen. Im Gegenteil. Ich möchte nicht in vergangene Querelen mit reingezogen werden. Ich möchte da rausgehalten werden und möchte nicht als
Kanonenfutter oder als Überbringer von unangenehmen Nachrichten fungieren. Und zwar schon gar nicht über Nachrichten, die ich selber nicht kenne bzw. deren Problematik ich nicht kenne.
Das kann so der eine Vorstand überhaupt nicht verstehen, daß ich neutral bleiben will. Ich kenne die alten Geschichten nicht und kann dazu nix sagen.
Ich will nur die Gruppe aufbauen und die KK fördern, mehr nicht und nicht weniger. Und wenn ich jeden ablehnen wollte, mit denen die mal einen Furz querstecken hatten, würde ich nie Leute kriegen. So was spricht sich wie gesagt, um.
Hazel
#11
Geschrieben 26 Oktober 2009 - 19:28 Uhr
Wo ist jetzt dein Problem ?
Sollen die Leute gegen den Willen des Vorstands aufgenommen oder abgelehnt werden, oder willst du die Leute nicht in deiner Gruppe?
Du solltest mal dazu Stellung beziehen. Wenn es schon mal Querelen gegeben hat, warst du darin involviert. Da du Infos hast, die den Vereinfrieden belasten können, solltest du dir das nicht so leicht nehmen.
Frei nach dem Motto,.. Wasch mich, aber mach mich nicht nass...
Wenn der Vorstand schon probleme im Vorfeld sieht, solltest du auch mit der Entscheidung leben, wenn sie die Leute nicht aufnehmen wollen.
Lupin der III
Die Homepage des DJK Waldenrath
Man darf in der Demokratie eine Meinung haben, man muss nicht !!!
#12
Geschrieben 26 Oktober 2009 - 20:06 Uhr
Eine vernünftige Aussprache sollte doch manches regeln, klären können.
Wenn Du Dich allerdings in diesen Gesprächen so windest wie hier geschrieben wird es noch schwieriger werden.
Sorry. Beneide Dich nicht. Aber selbst mir wird im www Deine Position nicht deutlich.
Möchtest Du die Beiden aufnehmen, dann kämpfe dafür. Mußt Du dem Vorstand zustimmen, dann teile ihnen das zu Deinem Bedauern genauso mit.
v.
v.
Bearbeitet von Volker, 26 Oktober 2009 - 20:11 Uhr.
#13
Geschrieben 27 Oktober 2009 - 03:03 Uhr
es gelingt mir iwie nicht so recht dein Problem zu verstehen...
Könnte man das so zusammenfassen?!:
Situ 1:
Du bist auf Seiten der 2, - speziell des Einen (welcher sich dem Verein/ der Führung - /einem anderen Trainer (deinem Kollegen sozusagen) gegenüber unvernünftig respektlos etc. pp. - wie auch immer - verhalten hat, derart massiv, das man ihn nicht wieder haben will!)
Dann hast du bereits Partei /Stellung bezogen, und musst- entweder deinem Gewissen entsprechen, oder deinem (?Verpflichtungsgefühl?) gegenüber deinen Kollegen /dem Verein..
..oder eben dem Opportunismus (deinem Interesse) und dem Wunsch ungestört deinem Hobby weiter nachgehen zu können etc etc.
-> dann steckst du in einem gewissen Dilemma.
Situ 2:
Oder aber du willst einfach nur nicht in olle Kamellen herein gezogen werden, dann sag es beiden Seiten genau so.
Wenn der Vorstand dann (mMn zu recht) verlangt das du (in deiner Funktion als Trainerin) die Sache klärst (die Grenzen ziehst) dann sag dem Einen, das es nicht geht, weil dein Leitung das nicht will. Ende aus. (da kannst du ja nichts für!) Und es dir egal ist, aber eben letztlich nicht deine Entscheidung (Vereinssatzung).
(Und der Unvorbelastete von den Beiden braucht (wenn ich das nun richtig verstanden habe) nur mal ein persönliches Gespräch mit dem Vorstand zu führen, der dann über die Aufnahme entscheidet.. wo also ist dein Problem?)
PS:
Lass mich raten: Du bist ein wenig harmonielastig und machst es gerne allen recht, bzw. fühlst dich nicht wohl dabei klar und deutlich (wird zuweilen auch als hart bezeichnet) mit Menschen umzugehen..
Bearbeitet von Capsaicin II, 27 Oktober 2009 - 03:13 Uhr.
9 von 10 Stimmen in meinem Kopf sagen: "Du bist nicht verrückt", und die 10te summt unaufhörlich die Tetris Melodie
I`m dreaming of a world, without walls and fences, without windows and gates...
#14 GastCryingFreeman_*
Geschrieben 27 Oktober 2009 - 10:02 Uhr
Das kann so der eine Vorstand überhaupt nicht verstehen, daß ich neutral bleiben will. Ich kenne die alten Geschichten nicht und kann dazu nix sagen.
Ich will nur die Gruppe aufbauen und die KK fördern, mehr nicht und nicht weniger. Und wenn ich jeden ablehnen wollte, mit denen die mal einen Furz querstecken hatten, würde ich nie Leute kriegen. So was spricht sich wie gesagt, um.
Das "Im Gegenteil" passt da oben nicht rein. Denn Du steckst schon mitten drin im Interessenkonflikt. Sich auf die Vereinssatzung zu beziehen, ist zwar klug, aber es löst das Problem nur vordergründig.
Wenn ich Dein Dilemma richtig verstehe, möchtest Du raus gehalten werden. Einer der beiden Vorstände WILL Dich da aber reinziehen. Warum auch immer. Um Deine Loyaltät zu prüfen, um Dich vor seinen Karren zu spannen, weil er gerne intrigiert (... nur Vermutungen).
Hast Du das dem Vorstand unmissverständlich so klar gemacht?
Niemand kann das von Dir verlangen.
Falls es doch verlangt wird, sagt es viel aus über den Menschen, mit dem Du da zu tun hast.
Meine Erfahrung ist:
Meistens akzeptieren solche Leute eine klare Ansage (vordergründig), oft sind sie zu feige für eine offene Konfrontation. Sie merken sich das aber und werden bei nächster Gelegenheit versuchen, sich zu rächen. Indem sie Deine Kompetenz in Frage stellen oder Dir Steine in den Weg legen.
Oder aber:
Es kommt zum offenen Konflikt, was zwar unangenehm ist, aber dann besteht immerhin die Chance, Dinge bereinigen und Du kannst Deinen Standpunkt klarmachen, auch für zukünftige Konflikte.
Mein Tipp:
Frag ihn einfach mal geradezu, weshalb er als Vorstand diese Botschaft dem Bewerber nicht selbst überbringt. Weil sein Wort als Vorstand hat doch so viel mehr Gewicht als das einer kleinen, unbedeutenden Trainerin ohne Entscheidungsbefugnis ...
Viel Glück in der Sache.
CryingFreeman
Bearbeitet von CryingFreeman, 27 Oktober 2009 - 10:06 Uhr.
#15 GastWilf_*
Geschrieben 27 Oktober 2009 - 11:48 Uhr
auf unschöne Art und Weise vor einigen Jahren aus unserem Verein ausgeschieden.
Man müsste sich zunächst einmal anhören, was diese unschönen Umstände gewesen sein sollen - von beiden Seiten anhören.
daß es bei der Aufnahme Probleme gibt und das erst besprochen werden muß.
gerne weiterleite, jedoch nicht einfach lügen werde, damit der vorstand besser dasteht
- wer weiß, vielleicht weiß der vorstand ja, dass er selbst im Unrecht ist?
Das aber auch nur, wenn mir diese Ablehnung nach Anhörung
beider Seiten immer noch gerechtfertig erscheint.
und so einen Schriftsatz kenne ich auch nicht, also einen offiziellen Ausschluß.
Schon, um nicht selbst nachher der Buhmann zu sein (Klageverfahren?), würde ich mir ein umfassenderes Bild machen wollen.
und somit ablehnen, egal ob es ein gemeinnütziger Verein ist oder nicht.
Der Vorstand entscheidet ja auf der grundlage von irgendwelchen Regelungen und diese dürfen nicht der Gemeinnützigkeit widersprechen,
wenn der Verein auch weiterhin sicher sein will, als gemeinnützig anerkannt zu werden (eben für Alle da und nicht nur Auserwählte).
Es ist sicherlich auch nicht hilfreich, dass ein Ex-Mitglied mal selbst gekündigt hatte und der Rest nur mündlich ablief.
Wäre ich dieses Exmitglied, hättet Ihr (je nach Sachlage natürlich) u.U. sicherlich viel "Spaß" mit mir.
#16 GastEmsdetten_*
Geschrieben 01 November 2009 - 20:32 Uhr
Wäre es eigentlich nicht besser, wenn du dem Typen einfach die Nummer des Vorstands gibst. Meistens steht die so oder so irgendwo auf der HP und ihm sagst, dass du dich da völlig raushälst und er das mit dem Vorstand klären sollst. Vielleicht kann er den Vorstand überzeugen, ihn wieder aufzunehmen.
Du bist nicht der Vorstand und brauchst dich nicht zu engagieren, da du von der alten Geschichte nichts mitbekommen hast.
Lass das mal die unter sich klären.
Und normalerweise lernen beide Seiten aus solch einer Geschichte.
Wenn der Typ wirklich Interesse an dem Training hat, dann kann er vielleicht den Vorstand überzeugen. Er wird sicher Argumente haben und die Sache von damals etwas klären.
Der Vorstand wird gezwungen sich direkt mit der Person auseinander zusetzen und können sich dann auch ein Bild von den Absichten des Typen machen.
Immer sollte man eine zweite Chance bekommen oder eine dritte, vierte. Aber man sollte sich für die Chance selber einsetzen müssen.
Der Gang nach Kanossa hätte nichts gebracht, wen ein anderer ihn beschritten hätte.
#17 GastWilf_*
#18 GastEmsdetten_*
Geschrieben 02 November 2009 - 17:50 Uhr
Das ist keine Verhandlung eines Gerichtes.
Der Typ dringt in den Machtbereich des Vorstand ein, obwohl er sich bereits einmal dagegen entschieden hatte.
Er will etwas vom Vorstand, also muß er die Leute überzeugen von seinem guten Willen.
Er hatte doch auch mal gute Gründe aus dem Verein auszuscheiden.
Warum auch immer er ausgeschiedenen ist, dass können wir nicht beurteilen.
Aber wenn er sich jetzt ernsthaft für ein Training interessiert, dann will er etwas vom Verein und er sollte den Verein überzeugen ihm das zu geben, was er möchte.
Du bekommst ja auch nicht den tollen Farrari, nur weil du ihn unbedingt möchtest, sondern nur im Tausch von Geld.
Es ist von deinem Veranhandlungsgeschick abhängig, wieviel du zahlen muß und wieviel du bereit bist zu geben.
#20 GastWilf_*
Geschrieben 02 November 2009 - 19:56 Uhr
Zumal könnte der alte Vorstand in Teilen verändert worden sein etc. etc. - wie Volker schreibt: zuviel Unklares.
sofern dem nicht nachweisbar bestimmte Gegebenheiten (außer mal Antipathie) entgegen stehen.
Es ist von deinem Veranhandlungsgeschick abhängig, wieviel du zahlen muß und wieviel du bereit bist zu geben.
Nicht der Verein, sondern das dt. Recht entscheidet darüber, was die Gemeinnützigkeit ausmacht.



