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Vorstand absetzen ?!


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12 Antworten in diesem Thema

#1 stillalive

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Geschrieben 13 Januar 2010 - 12:03 Uhr

Hallo erstmal.

Hat irgendjemand hier Erfahrung damit, einen Vereinsvorstand abzusetzen ???

Konkreter:
Der erste Vorstand unseres Vereins macht nun schon seit Monaten nichts, aber auch gar nichts mehr.
Keinerlei Initiative mehr.
Der Kassier, der 2te Vorstand, meine Wenigkeit schmeissen im Moment alles alleine.
Es sind sogar klar destruktive Tendenzen zu erkennen, was seine (nicht)Handlungen dem Verein gegenüber betrifft.

- Mails über Kündigungen werden nicht weitergeleitet
- Kontakt - und Kontodaten werden dem Kassier nicht weitergegeben (Da gehts um Geld, welches wir dringend benötigen)
- Mit dem Hallenvermieter redet er gar nicht mehr (Trainingszeiten usw...)
Liste lässt sich beliebig fortsetzen.

Nun ist der gute Mann aber letzten Sommer (als soweit noch alles i.O. war) von uns wieder gewählt worden. RIESENFEHLER!!!

Der 2te Vorstand, der Kassier, Beisitzer, Trainer und die Mehrheit der Mitglieder haben die Schnauze voll.

Wer kennt sich den im Vereinsrecht gut genug aus, um hier einen Tip zu geben.
- Abwählen auf außerordentlicher Sitzung ??
- Mißtrauensvotum ??

was gibts da so an Möglichkeiten ?

L.G.
und Danke schonmal im voraus

Bearbeitet von stillalive, 13 Januar 2010 - 12:06 Uhr.

Erinnerungen, Prophezeiungen und Wünsche. Vergangenheit, Zukunft und der Augenblick des Traums dazwischen - Sie alle schaffen ein Land, das einen einzigen, unsterblichen Tag lang existiert.

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#2 Kibon

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Geschrieben 13 Januar 2010 - 13:08 Uhr

Hallo Überlebender :-)

Das ist zum einen Abhängig, was Ihr in der Vereinssatzung habt. Wenn dort der Punkt Abwahl nicht explicit gehandhabt wird, ist eine Mitgliederversammlung zur Abwahl und Neuwahl des Vorsitzenden einzuberufen.( Hierfür gibt es Fristen, die ich aber nicht genau kenne)

Die Abwahl muss in der Versammlung als Antrag gestellt werden, die Gründe sachlich benannt werden. ( Ey, du bist doof reicht nicht :-) )


Über Fristen werden Dir hier sicherlich auch die Juristen im KKF auskunft geben können, ebenso wie zu verfahren ist, wenn der bisherige Vorstand notariell als vertretungsberechtigt eingetragen ist.

Gruß

Kibon

Nachtrag : § 27 BGB regelt das meiner Meinung nach.......

Bearbeitet von Kibon, 13 Januar 2010 - 13:16 Uhr.

Als Gott den Menschen erschuf, war er bereits müde.[Mark Twain]


Nehmt mich blos nicht ernst, ich tu's ja auch nicht!

#3 Volker

    Stammgast

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Geschrieben 13 Januar 2010 - 19:46 Uhr

Keine eigene Erfahrung.

Nur soviel: Wenn der Vorstand letzten Sommer gewählt wurde, wird die nächste ordentliche Mitgliederversammlung mit Möglichkeit der Abwahl in nur wenigen Monaten stattfinden.

Viell. wäre das eine einfache, saubere Lösung? 

Viel Glück!

v.

P.S.: Habe bisher nur einmal erlebt, daß eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen wurde und wo die Fetzen flogen. Sollte man sich gut überlegen.  


Bearbeitet von Volker, 13 Januar 2010 - 19:58 Uhr.


#4 GastPhönix77_*

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Geschrieben 13 Januar 2010 - 21:10 Uhr

Also wenn du ein Problem hast, was nur in großer Runde mit Ziel des Absetzen hast.

Dann ausserordentliche Vereinssitzung einberufen. Diese hat mindestens eine Vorlaufzeit von 5 Tagen (steht in fast allen Vereinsatzungen mittlerweile) Das heißt muß 5 Tage vorher angekündigt werden.

Wir hatten schon einmal das Problem, dass unser 1 Vorsitzender Gelder des Vereins für sich nutzte...und der Verein dadurch zahlungsunfähig wurde.

In der ausserordentlichen Sitzung müssen die Gründe klar dargelegt werden und dann wird wie in einer normalen Situng der Vorstand abgesetzt, allerdings hatten wir dann nur die Möglichkeit einen vorläufigen Vorstand zuwählen, der für die Zeit bis zur nächsten Jahressitzung den Vereinskram klärte.



#5 kanou1965m

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Geschrieben 15 Januar 2010 - 13:24 Uhr

Sollte man nicht erstmal das Gespräch suchen?
mit freundlichen Grüßen

kanou1965m
Flensburger Budo Club e.V.

#6 big X

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Geschrieben 15 Januar 2010 - 17:58 Uhr

wir würden eine "jahreshauptversammlung" ausserhalb des üblichen intervalls einberufen. 2 wochen vorher müssten alle vereinsmitglieder schriftlich informiert sein.
während der JHV würde ein neuer vorstand gewählt. fertig.
evtl. den alten vorstand nicht entlasten, damit er für fehler, welche er machte, noch zur rechenschaft gezogen werden kann.
sollte der alte vorstand nicht erscheinen - kein problem smile.gif. geht auch alles ohne ihn oder sogar gegen seinen willen - schliesslich ist er nur 1. vorsitzender, nicht gottkönig wink.gif.

#7 Hazelrah

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Geschrieben 17 Januar 2010 - 13:39 Uhr

Hi,

zunächst mal das Gespräch suchen und an die Mitarbeit appellieren.

Wenn es um Gelder geht, dann sollten die Leute wissen, wenn was schief geht, sie mit ihrem Privatvermögen haften.

Demnach sollten die Abrechnungen und Mails, sowie Kündigungen ordentlich bearbeitet werden.

Wenn nicht, dann muß man die Leute absetzen. Das geht, wenn der Job nicht erledigt wird.

Schau aber in die Satzung und Geschäftsordnung rein, wie das geregelt ist.

Hazel

#8 Volker

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Geschrieben 25 Januar 2010 - 17:10 Uhr

Darf man mal dezent nachfragen, wie der aktuelle Fall gehandhabt wurde / werden wird?

v. 



#9 stillalive

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Geschrieben 31 Januar 2010 - 11:31 Uhr

Im Moment siehts so aus, als würden wir das ganze demokratisch lösen.
Im ersten Quartal gibts noch ne Versammlung dazu.

Allerdings wäre das zwar eine saubere(weil politisch korrekte), aber u.U. keine zufriedenstellende Lösung.
Nicht zufriedenstellend dann, wenn der Herr sich nämlich nicht zurückhalten kann/will und wieder Einfluss aufs Training nehmen möchte (das eine Mal im Monat das er (vielleicht!!!!!) da ist.)
Man kennt das ja. Eitelkeiten, Profililierungsgeschichten usw. ....

Satzung hat er übrigens zu Hause.
Wir reden seit 2 Wochen an ihn hin, aber er gibts nicht raus sleep.gif

Bleibt schwierig



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#10 GastShōkiu_*

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Geschrieben 31 Januar 2010 - 11:44 Uhr

Hi,

ZITAT(stillalive @ 31.01.2010 11:31 Uhr ) <{POST_SNAPBACK}>
Satzung hat er übrigens zu Hause.
Wir reden seit 2 Wochen an ihn hin, aber er gibts nicht raus sleep.gif

und da redet ihr noch von "demokratisch"?
Da scheint aber wirklich so einiges im Argen zu liegen :-/
Klingt nach absolut untragbaren Zuständen.

lG und viel Erfolg,
Shōkiu

Bearbeitet von Shōkiu, 31 Januar 2010 - 11:45 Uhr.


#11 Volker

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Geschrieben 31 Januar 2010 - 21:22 Uhr

Rein formal ein unmöglicher Zustand.

v.



#12 RealShadow

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Geschrieben 04 Februar 2010 - 13:05 Uhr

Hallo,

Ich habe gerade die nahezu identische Situation hinter mich (unseren Verein) gebracht.

Was die Abwahl angeht, musst du auf jeden Fall die Regelungen in der Satzung wahren, sonst kann es einfach angefochten werden. Wichtig ist auch die Frage "wer beruft die Mitgliederversammlung ein?" Ist dafür der 1. Vorsitzende zuständig, darf auch nur er das tun. Ist der Vorstand dafür zuständig (wie bei uns), muss es vorab eine Vorstandssitzung geben. Zur Einberufung der Vorstandssitzung war bei uns ebenfalls der 1. Vorsitzende zuständig. Natürlich hat er weder die MV noch die Vorstandssitzung einberufen.

Steht dir die Satzung nicht zur Verfügung, kannst du einen Auszug beim zuständigen Vereinsregister beantragen. Das kostet zwar ein paar Euro (glaub so ungefähr 25), aber dann hast du die aktuell gültige Version.

Hast du die gleichen Probleme wie wir, dass der 1. Vorsitzende alles einberufen muss, er tut es aber einfach nicht, bleibt nur nur noch ein Minderheitsverlangen gemäß §37 BGB bzw. der entsprechenden Regelung aus der Satzung. Dafür solltest du dir im Internet einen rechtssicheren Vorduck suchen. Das kann sich aber über Wochen ziehen, weil das erst mit Fristsetzung an den 1. Vorsitzenden und falls es nicht fruchtet ans Amtsgericht gehen muss, welches dann auch wieder eine Frist setzt usw....

Unser 1. Vorsitzender ist letztendlich von seinem Posten zurückgetreten, weil er nach mehreren gerichtlichen Schreiben zu sehr unter Druck stand.

Ich würde dir empfehlen, ihr bittet hochoffiziell euren Vorsitzenden um den Rücktritt. Persönlich anfragen und eine vorgefertigte Rücktrittserklärung mitbringen, so dass er keine Arbeit selbst machen muss. Um Nachdruck zu verleihen, könntest du vorher eine Unterschriftenliste machen, wer alles für den Rücktritt ist. Vielleicht wird er einsichtig. Wenn nicht, kann ich dir nur empfehlen, das Gericht um Hilfe zu bitten. Denn der 1. Vorsitzende hat Pflichten und wenn die nicht eingehalten werden, kann das Gericht ein Zwangsgeld auferlegen. Die Dame vom Vereinsregister war bei mir sehr freundlich und hat mich gut beraten. Und das Ganze zum Nulltarif.

Ich wünsche viel Erfolg!

Nachtrag:
Und immer wenn ihr etwas verlangt... unter diesen Umständen schriftlich und vor allem mit Fristsetzung. Sonst hat euer Verlangen wenig Bedeutung.

Bearbeitet von RealShadow, 04 Februar 2010 - 13:13 Uhr.


#13 Pizzolato

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Geschrieben 04 Februar 2010 - 13:41 Uhr

Servus RealShadow,

ein sehr guter Beitrag, dafür ein Dankeschön! smile.gif

Pizzolato
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