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MMA und Menschenwuerde


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11 Antworten in diesem Thema

#1 Miyamoto Musashi

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Geschrieben 12 Juni 2010 - 09:46 Uhr

Hier ein sehr guter Aufsatz zum Thema Menschenwuerde, Art. 1 I GG, und die Verbote von UFC-Veranstaltungen, aus Sicht der juristischen Fakultaet der HU Berlin:


http://www.humboldt-...10/beitrag.html


Respekt, auch aus rechtswissenschaftlicher Sicht ein astreiner Aufsatz! Sehr empfehlenswert.
Alles voellig ueberbewertet.

#2 GastWilf_*

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Geschrieben 12 Juni 2010 - 12:01 Uhr

Für mich ist das einfach ein Artikel, in welchem der Autor
recht offen ausdrückt, welche Position er selbst einnimmt
und er versucht, seinen Standpunkt zu erklären, das war`s.

Schon der nächste Schreiber könnte unter Berufung auf mehr oder
weniger die gleichen Dinge für sich zum Ergebnis kommen, dass
er dann ganz bewusst eine dem gegenteilige Position einnimmt.

Es handelt sich zumindest nicht um eine rein wissenschaftliche
Arbeit, in welcher die Punkte ausgiebigst untersucht werden,
sondern m.A.n. eher um einen Artikel, der mittels einiger
(u.U. je nach Leser/Schreiber verschieden auslegbaren)
Argumente und Gesetze eine individuelle Einstellung
wiedergibt und diese dem Leser nahezubringen sucht.



Was war jetzt aber überhaupt die Fragestellung
bzw. Diskussionsanlass? Das reine Einstellen
von Links ist ja eigentlich nicht erwünscht.

Bearbeitet von Wilf, 12 Juni 2010 - 12:02 Uhr.


#3 Miyamoto Musashi

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Geschrieben 12 Juni 2010 - 14:55 Uhr

Keine Fragestellung, kein Diskussionsanlass. Ich wollte auf einen interessanten Beitrag zum Thema MMA-Verbot hinweisen, den vielleicht der ein oder andere noch nicht gesehen hat. Wenn es unerwuenscht ist, loesch es halt. Das MMA-Board hier scheint ja ueberzuquellen vor lauter neuen Diskussionen...


Dass man eine Position einnimmt, gehoert auch bei wissenschaftlichen Arbeiten gerade im Verfassungsrecht dazu. Ohne geht es fast nicht. Jura lebt von den widerstreitenden Positionen.

Bearbeitet von Miyamoto Musashi, 12 Juni 2010 - 15:03 Uhr.

Alles voellig ueberbewertet.

#4 GastWilf_*

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Geschrieben 12 Juni 2010 - 18:35 Uhr

Zitat

Keine Fragestellung, kein Diskussionsanlass.
Das ist natürlich etwas ungünstig. :rolleyes:

Zitat

Dass man eine Position einnimmt, gehoert auch bei
wissenschaftlichen Arbeiten gerade im Verfassungsrecht dazu.
Das mag durchaus so sein - auch in den Kulturwissenschaften nimmt man gerne mal Standpunkte ein.
M.A.n. macht das Einnehmen eines Standpunktes allein aber noch keine Wissenschaftlichkeit aus.
Woran machst Du persönlich nun bezüglich besagten Artikels die Wiseenschaftlichkeit fest ?


#5 Rio

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Geschrieben 12 Juni 2010 - 19:19 Uhr

Beitrag anzeigenWilf sagte am 12 Juni 2010 - 18:35 Uhr:

Das mag durchaus so sein - auch in den Kulturwissenschaften nimmt man gerne mal Standpunkte ein.
M.A.n. macht das Einnehmen eines Standpunktes allein aber noch keine Wissenschaftlichkeit aus


Hab gerade den Aufsatz gelesen:
"Wissenschaftlichkeit" kann ich in diesem Zusammenhang nicht unbedingt beurteilen, weil ich keine Juristin bin,
aber was die Textsorte angeht: Es ist eine ausgezeichnet gemachte Erörterung...
Alles, was lediglich wahrscheinlich ist, ist wahrscheinlich falsch. (Descartes)

übrigens: ich bearbeite meine Beiträge grundsätzlich solange das möglich ist ...

#6 Den

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Geschrieben 13 Juni 2010 - 08:29 Uhr

Beitrag anzeigenWilf sagte am 12 Juni 2010 - 12:01 Uhr:

Für mich ist das einfach ein Artikel, in welchem der Autor
recht offen ausdrückt, welche Position er selbst einnimmt
und er versucht, seinen Standpunkt zu erklären, das war`s.

Schon der nächste Schreiber könnte unter Berufung auf mehr oder
weniger die gleichen Dinge für sich zum Ergebnis kommen, dass
er dann ganz bewusst eine dem gegenteilige Position einnimmt.

Es handelt sich zumindest nicht um eine rein wissenschaftliche
Arbeit, in welcher die Punkte ausgiebigst untersucht werden,
sondern m.A.n. eher um einen Artikel, der mittels einiger
(u.U. je nach Leser/Schreiber verschieden auslegbaren)
Argumente und Gesetze eine individuelle Einstellung
wiedergibt und diese dem Leser nahezubringen sucht.

Das bringt das Fachgebiet so mit sich. ;)

und ist den Schreibern im Kern auch bekannt:

Zitat

Die Betrachtung der Kasuistik hat gezeigt, dass moralische Wertungen und gesellschaftliche Veränderungen die Konkretisierung des Schutzbereichs beeinflussen.
Nur einsehen wollen sie es nicht, sondern unterstellen ihrem Fachbereich eine Objektivität:

Zitat

Sittlichkeit als Ausdruck allgemeiner Moralüberzeugungen der Gesellschaft muss weiter verstanden werden als die verfassungsrechtlich verbürgte Menschenwürde, die allein Verstöße gegen die Subjektstellung des Menschen erfassen will.
Praktisch formuliert sich das dann beispielsweise so, nicht grundlos im Konjunktiv:

Zitat

Durch die Austragung des Wettstreits in einem Käfig würden die Teilnehmer dem Publikum nicht als individuelle Sportler, sondern animalische Kämpfer präsentiert. Nach den Feststellungen des Peep-Show Urteils begründet die Zurschaustellung und unwürdige Kommerzialisierung des Menschen eine Verletzung seiner Subjektqualität.42 Vergleichbar einer Peep- oder Live Sex- Show könnte die Vermarktung des Ultimate Fightings als moderner Gladiatorenkampf den Teilnehmer zum Objekt der Publikumsunterhaltung degradieren.
Was allerdings an Schauspiel und Profifußball grundsätzlich anders sein soll, erschließt sich mir nicht...

Fazit: Ich glaube nicht, dass MMA in Deutschland verboten werden, solange weder die öffentliche Ordnung noch die Volksgesundheit gefährdet sind... solange die Leute also keinen Aufruhr veranstalten und Montags wieder brav zur Arbeit gehen (können), keine toten oder verkrüppelten Staatssubjekte anfallen... und auch nicht von interessierter Seite befürchtet wird, dass MMA-Wettkämpfe systematisch von kriminellen Kreisen instrumentalisiert würden (Wettgeschäft) oder die Verbreitung der Kunst in der Bevölkerung ein nennenswertes Risiko der Gefährdung der täglichen Polizeiarbeit in sich berge (Widerstand gegen Staatsgewalt).

Bearbeitet von Den, 13 Juni 2010 - 08:43 Uhr.

Augen auf!

#7 GastWilf_*

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Geschrieben 13 Juni 2010 - 11:48 Uhr

Auch wenn ich selbst eher gegen (öffentlich dargebotene) Kämpfe bin,
habe ich gegen den Artikel als solchen zunächst einmal ja nichts
groß einzuwenden, nur weil er nicht meiner Meinug entspricht.

"Miyamoto Musashi" (der soweit ich weiß die Vorführungen befürwortet) hat diesen,
an sich wie gesagt interessanten Artikel, hier eingestellt, ihn hochgelobt
und dessen Wissenschaftlichkeit mehr als unterstrichen.

Ich möchte (und kann es teils auch nicht ohne weiteres)
mich jetzt nicht in jedes Urteil, Gesetz usw. einlesen,
bin mir aber sicher, dass eine Wissenschaftlichkeit
fachgebietsübergreifend aufgezeigt werden kann.


#8 GastPhönix77_*

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Geschrieben 13 Juni 2010 - 13:49 Uhr

Der Artikel ist interessant, aber ich finde ebenfalls keinen wissenschaftlichen Ansatz.

Der Autor versucht das mögliche MMA -Verbot durch die Gesetzgebung und deren derzeitig Auslegung zu beleuchten.

Problem ist aber bei Jura, dass es immer um die Anwendung unterschiedlicher Gesetze und deren Auslegung geht. Daher kommt ja der bekannte Spruch " Aur hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand".
Der Richter entscheidet nach der Gesetzes und Aktenlage... aber er legt auch die Gesetze aus. Also gibt es immer Überraschungen.
Ob sich also der Richter dieser Auslegungen, wie im Artikel beschrieben, bedienen wird, ist fraglich.

War das MMA -Verbot nicht bereits in einem Bundesland in Kraft getreten?

#9 Den

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Geschrieben 13 Juni 2010 - 14:15 Uhr

Naja... wissenschaftlich ist der Aufsatz insofern, dass er die rechtlichen Grundlagen für und wider ein mögliches Verbot von bestimmten Wettkampfveranstaltungen (objektiv) darlegt [...] und zeigen im Kern des Aufatzes völlig korrekt einen inneren Widerspruch auf, den ein solches Recht auf Menschenwürde birgt:

Einerseits soll es qua definitionem gerade Kernbestandteil der Menschenwürde sein, dass ein Mensch handelndes Subjekt und nicht etwa Objekt (fremder Interessen) ist und somit eben auch über seine eigene (wie auch immer definierte) Menschenwürde disponieren kann

<->


andererseits erhebt der Staat Anspruch auf eine objektive Geltung dieses Rechts... was im Klartext bedeutet, dass er nicht weniger beansprucht, als es nach seinen Kriterien zu definieren und durchzusetzen, d.h. auch gegen den Willen der betroffenen Subjekte.



Die Autoren plädieren für eine eine (Selbst)beschränkung des Staates seiner (sich selbst auferlegten) 'Schutzpflicht'...

Zitat

Die Problematik des Ultimate Fighting verdeutlicht die Grenzen staatlicher Schutzpflichten. Aufgabe der Behörden darf allein eine wirksame Durchsetzung der Menschenwürde im Verwaltungsrecht, nicht jedoch die moralische Bevormundung von Teilnehmern und Zuschauern sein.
Der benannte innere Widerspruch würde so zwar nicht aufgehoben - aber (immerhin) ein praktischer Umgang mit diesem gefunden.

Bearbeitet von Den, 13 Juni 2010 - 14:30 Uhr.

Augen auf!

#10 GastWilf_*

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Geschrieben 13 Juni 2010 - 16:41 Uhr

Den sagte:

Naja... wissenschaftlich ist der Aufsatz insofern, dass er die rechtlichen Grundlagen
für und wider ein mögliches Verbot von bestimmten Wettkampfveranstaltungen (objektiv) darlegt
Für eine objektive Darstellung stört mich persönlich z.B. dies zu sehr,
zumal dort nicht (wie oft aber dringend notewendig) differenziert wird:

]So sind neben Tritt- und Schlagtechniken auch Ring- und Bodenkampf zugelassen, um einen Sieg nach Punktenoder durch vorzeitige Aufgabe zu erreichen. In der öffentlichen Diskussion wird hierdurchder Anschein erweckt, das Ultimate Fighting sei ein "Sport ohne Regeln" sagte:

Das etwa ist meiner Ansicht nach viel zu grob verallgemeinert und ist in etwa so, als schriebe ich,
dass diese Art von Veranstaltungen von den Kriminellen des jeweiligen Veranstaltungsortes besucht werden
- diese Aussage wäre sicherlich an ein paar Beispielen zu "belegen", wäre aber doch (bewusst?) sehr missverständlich.
Wenigstens der Einschub des Worts "oft" (also "oft wird hierdurch der Anschein erweckt", wobei im Zitat m.A.n.
sowieso ein grammatikalischer bzw. logischer Fehler steckt - der die eigentlich gewollte Aussage
aber trotzdem noch erkennen lässt) wäre meinem Empfinden nach notwendig gewesen.
Das macht den Artikel nun nicht automatisch schlecht, fällt aber zumindest auf.



Den sagte:

Der benannte innere Widerspruch würde so (mit einer Selbstbeschränkung des Staates)
zwar nicht aufgehoben - aber (immerhin) ein praktischer Umgang mit diesem gefunden.
Stimmt wohl, sowie ein entgegengestztes Auslegen ebenfalls ein Umgang damit sein könnte.:D



Ich wollte aber eigentlich gar nicht die alte Diskussion Pro/Contra Veranstaltung neu beleben,
sondern von Musashi wissen, warum er (er studiert ja wohl noch in der Richtung)
diesen Artikel als ganz besonders wissenschaftlich feilbietet.
Ansonsten ist mir eh klar, dass da z.T. schlichtweg
völlig verschiedene Welten aufeinanderprallen
- da habe ich momentan zuwenig Zeit für.


#11 Den

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Geschrieben 13 Juni 2010 - 17:06 Uhr

Zitat

Stimmt wohl, sowie ein entgegengestztes Auslegen ebenfalls ein Umgang damit sein könnte :D
So ist es. :cool:

Was Deine Einwände bzgl der Wissenschafltichkeit betrifft:
Das sind ja auch keine Experten in Sachen MMA - sondern eben nur Juristen, berufen über ALLES ein Urteil fällen (zu dürfen, sollen oder müssen?!)... unabhängig von ihrem Verständnis für die Sache an sich. Das braucht es aber auch bestenfalls rudimentär. Objektivität des wie auch immer gefällten Urteils gewährleistet alleine der positive Bezug auf das Gesetz... und zwar ausnahmslos - selbst wenn es paradox erscheint. :lol:

Bearbeitet von Den, 13 Juni 2010 - 17:13 Uhr.

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#12 Yogi *

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Geschrieben 17 Februar 2011 - 13:28 Uhr

hi musashi,

wie siehst du die sache denn? welche meinung hast du zu mma-kämpfen?

viele grüße
"express yourself"