MMA und Menschenwuerde
#1
Geschrieben 12 Juni 2010 - 09:46 Uhr
http://www.humboldt-...10/beitrag.html
Respekt, auch aus rechtswissenschaftlicher Sicht ein astreiner Aufsatz! Sehr empfehlenswert.
#2 GastWilf_*
Geschrieben 12 Juni 2010 - 12:01 Uhr
recht offen ausdrückt, welche Position er selbst einnimmt
und er versucht, seinen Standpunkt zu erklären, das war`s.
Schon der nächste Schreiber könnte unter Berufung auf mehr oder
weniger die gleichen Dinge für sich zum Ergebnis kommen, dass
er dann ganz bewusst eine dem gegenteilige Position einnimmt.
Es handelt sich zumindest nicht um eine rein wissenschaftliche
Arbeit, in welcher die Punkte ausgiebigst untersucht werden,
sondern m.A.n. eher um einen Artikel, der mittels einiger
(u.U. je nach Leser/Schreiber verschieden auslegbaren)
Argumente und Gesetze eine individuelle Einstellung
wiedergibt und diese dem Leser nahezubringen sucht.
Was war jetzt aber überhaupt die Fragestellung
bzw. Diskussionsanlass? Das reine Einstellen
von Links ist ja eigentlich nicht erwünscht.
Bearbeitet von Wilf, 12 Juni 2010 - 12:02 Uhr.
#3
Geschrieben 12 Juni 2010 - 14:55 Uhr
Dass man eine Position einnimmt, gehoert auch bei wissenschaftlichen Arbeiten gerade im Verfassungsrecht dazu. Ohne geht es fast nicht. Jura lebt von den widerstreitenden Positionen.
Bearbeitet von Miyamoto Musashi, 12 Juni 2010 - 15:03 Uhr.
#4 GastWilf_*
Geschrieben 12 Juni 2010 - 18:35 Uhr
Zitat
Zitat
wissenschaftlichen Arbeiten gerade im Verfassungsrecht dazu.
M.A.n. macht das Einnehmen eines Standpunktes allein aber noch keine Wissenschaftlichkeit aus.
Woran machst Du persönlich nun bezüglich besagten Artikels die Wiseenschaftlichkeit fest ?
#5
Geschrieben 12 Juni 2010 - 19:19 Uhr
Wilf sagte am 12 Juni 2010 - 18:35 Uhr:
M.A.n. macht das Einnehmen eines Standpunktes allein aber noch keine Wissenschaftlichkeit aus
Hab gerade den Aufsatz gelesen:
"Wissenschaftlichkeit" kann ich in diesem Zusammenhang nicht unbedingt beurteilen, weil ich keine Juristin bin,
aber was die Textsorte angeht: Es ist eine ausgezeichnet gemachte Erörterung...
übrigens: ich bearbeite meine Beiträge grundsätzlich solange das möglich ist ...
#6
Geschrieben 13 Juni 2010 - 08:29 Uhr
Wilf sagte am 12 Juni 2010 - 12:01 Uhr:
recht offen ausdrückt, welche Position er selbst einnimmt
und er versucht, seinen Standpunkt zu erklären, das war`s.
Schon der nächste Schreiber könnte unter Berufung auf mehr oder
weniger die gleichen Dinge für sich zum Ergebnis kommen, dass
er dann ganz bewusst eine dem gegenteilige Position einnimmt.
Es handelt sich zumindest nicht um eine rein wissenschaftliche
Arbeit, in welcher die Punkte ausgiebigst untersucht werden,
sondern m.A.n. eher um einen Artikel, der mittels einiger
(u.U. je nach Leser/Schreiber verschieden auslegbaren)
Argumente und Gesetze eine individuelle Einstellung
wiedergibt und diese dem Leser nahezubringen sucht.
Das bringt das Fachgebiet so mit sich.
und ist den Schreibern im Kern auch bekannt:
Zitat
Zitat
Zitat
Fazit: Ich glaube nicht, dass MMA in Deutschland verboten werden, solange weder die öffentliche Ordnung noch die Volksgesundheit gefährdet sind... solange die Leute also keinen Aufruhr veranstalten und Montags wieder brav zur Arbeit gehen (können), keine toten oder verkrüppelten Staatssubjekte anfallen... und auch nicht von interessierter Seite befürchtet wird, dass MMA-Wettkämpfe systematisch von kriminellen Kreisen instrumentalisiert würden (Wettgeschäft) oder die Verbreitung der Kunst in der Bevölkerung ein nennenswertes Risiko der Gefährdung der täglichen Polizeiarbeit in sich berge (Widerstand gegen Staatsgewalt).
Bearbeitet von Den, 13 Juni 2010 - 08:43 Uhr.
#7 GastWilf_*
Geschrieben 13 Juni 2010 - 11:48 Uhr
habe ich gegen den Artikel als solchen zunächst einmal ja nichts
groß einzuwenden, nur weil er nicht meiner Meinug entspricht.
"Miyamoto Musashi" (der soweit ich weiß die Vorführungen befürwortet) hat diesen,
an sich wie gesagt interessanten Artikel, hier eingestellt, ihn hochgelobt
und dessen Wissenschaftlichkeit mehr als unterstrichen.
Ich möchte (und kann es teils auch nicht ohne weiteres)
mich jetzt nicht in jedes Urteil, Gesetz usw. einlesen,
bin mir aber sicher, dass eine Wissenschaftlichkeit
fachgebietsübergreifend aufgezeigt werden kann.
#8 GastPhönix77_*
Geschrieben 13 Juni 2010 - 13:49 Uhr
Der Autor versucht das mögliche MMA -Verbot durch die Gesetzgebung und deren derzeitig Auslegung zu beleuchten.
Problem ist aber bei Jura, dass es immer um die Anwendung unterschiedlicher Gesetze und deren Auslegung geht. Daher kommt ja der bekannte Spruch " Aur hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand".
Der Richter entscheidet nach der Gesetzes und Aktenlage... aber er legt auch die Gesetze aus. Also gibt es immer Überraschungen.
Ob sich also der Richter dieser Auslegungen, wie im Artikel beschrieben, bedienen wird, ist fraglich.
War das MMA -Verbot nicht bereits in einem Bundesland in Kraft getreten?
#9
Geschrieben 13 Juni 2010 - 14:15 Uhr
Einerseits soll es qua definitionem gerade Kernbestandteil der Menschenwürde sein, dass ein Mensch handelndes Subjekt und nicht etwa Objekt (fremder Interessen) ist und somit eben auch über seine eigene (wie auch immer definierte) Menschenwürde disponieren kann
<->
andererseits erhebt der Staat Anspruch auf eine objektive Geltung dieses Rechts... was im Klartext bedeutet, dass er nicht weniger beansprucht, als es nach seinen Kriterien zu definieren und durchzusetzen, d.h. auch gegen den Willen der betroffenen Subjekte.
Die Autoren plädieren für eine eine (Selbst)beschränkung des Staates seiner (sich selbst auferlegten) 'Schutzpflicht'...
Zitat
Bearbeitet von Den, 13 Juni 2010 - 14:30 Uhr.
#10 GastWilf_*
Geschrieben 13 Juni 2010 - 16:41 Uhr
Den sagte:
für und wider ein mögliches Verbot von bestimmten Wettkampfveranstaltungen (objektiv) darlegt
zumal dort nicht (wie oft aber dringend notewendig) differenziert wird:
]So sind neben Tritt- und Schlagtechniken auch Ring- und Bodenkampf zugelassen, um einen Sieg nach Punktenoder durch vorzeitige Aufgabe zu erreichen. In der öffentlichen Diskussion wird hierdurchder Anschein erweckt, das Ultimate Fighting sei ein "Sport ohne Regeln" sagte:
dass diese Art von Veranstaltungen von den Kriminellen des jeweiligen Veranstaltungsortes besucht werden
- diese Aussage wäre sicherlich an ein paar Beispielen zu "belegen", wäre aber doch (bewusst?) sehr missverständlich.
Wenigstens der Einschub des Worts "oft" (also "oft wird hierdurch der Anschein erweckt", wobei im Zitat m.A.n.
sowieso ein grammatikalischer bzw. logischer Fehler steckt - der die eigentlich gewollte Aussage
aber trotzdem noch erkennen lässt) wäre meinem Empfinden nach notwendig gewesen.
Das macht den Artikel nun nicht automatisch schlecht, fällt aber zumindest auf.
Den sagte:
zwar nicht aufgehoben - aber (immerhin) ein praktischer Umgang mit diesem gefunden.
Ich wollte aber eigentlich gar nicht die alte Diskussion Pro/Contra Veranstaltung neu beleben,
sondern von Musashi wissen, warum er (er studiert ja wohl noch in der Richtung)
diesen Artikel als ganz besonders wissenschaftlich feilbietet.
Ansonsten ist mir eh klar, dass da z.T. schlichtweg
völlig verschiedene Welten aufeinanderprallen
- da habe ich momentan zuwenig Zeit für.
#11
Geschrieben 13 Juni 2010 - 17:06 Uhr
Zitat
Was Deine Einwände bzgl der Wissenschafltichkeit betrifft:
Das sind ja auch keine Experten in Sachen MMA - sondern eben nur Juristen, berufen über ALLES ein Urteil fällen (zu dürfen, sollen oder müssen?!)... unabhängig von ihrem Verständnis für die Sache an sich. Das braucht es aber auch bestenfalls rudimentär. Objektivität des wie auch immer gefällten Urteils gewährleistet alleine der positive Bezug auf das Gesetz... und zwar ausnahmslos - selbst wenn es paradox erscheint.
Bearbeitet von Den, 13 Juni 2010 - 17:13 Uhr.



