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Interview zur Notwehr mit dem LKA


9 Antworten in diesem Thema

#1 m3a

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Geschrieben 29 November 2010 - 17:21 Uhr

Zur Gestaltung eines Interviews mit dem Landeskriminalamt (Fachkommissariat Prävention und Opferschutz) interessieren mich Eure Fragen zum Thema Notwehr.

Die Antworten werden dann auf www.taekwondo-training.info im Beitrag "Notwehr" veröffentlicht.

Welche Fragen zu Notwehrsituationen habt ihr?

#2 Miyamoto Musashi

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Geschrieben 30 November 2010 - 19:20 Uhr

Gar keine, auf die ich selber keine mindestens genauso qualifizierte Antwort geben könnte :P

Wer beantwortet denn die Fragen? Ein Jurist oder irgendein Soziologe / Sozialpädagoge?
Alles voellig ueberbewertet.

#3 Rio

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Geschrieben 17 Dezember 2010 - 14:19 Uhr

ok,
Du willst also wirklich meine Frage zum Thema hören...

Wie geht man bei Euch im LKA mit provozierten Notwehrsituationen um?

Grüße von Rio,
die, wenn sie in Not is, sich keinen großen Kopp drum macht, ob und wie sie sich wehren darf, sondern sich einfach mit allen Mitteln wehrt, die ihr zur Verfügung stehen, und sich hinterher 'nen wirklich guten Rechtsanwalt sucht ;)

Edit:
ok, wenn ich noch genügend Zeit zum Nachdenken hab, überdenke ich die Wahl der Mittel noch mal...

Bearbeitet von Rio, 17 Dezember 2010 - 14:24 Uhr.

Alles, was lediglich wahrscheinlich ist, ist wahrscheinlich falsch. (Descartes)

übrigens: ich bearbeite meine Beiträge grundsätzlich solange das möglich ist ...

#4 Defcon_Fighting

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Geschrieben 18 Dezember 2010 - 19:52 Uhr

Beitrag anzeigenRio sagte am 17 Dezember 2010 - 14:19 Uhr:

ok,
Du willst also wirklich meine Frage zum Thema hören...

Wie geht man bei Euch im LKA mit provozierten Notwehrsituationen um?

Grüße von Rio,
die, wenn sie in Not is, sich keinen großen Kopp drum macht, ob und wie sie sich wehren darf, sondern sich einfach mit allen Mitteln wehrt, die ihr zur Verfügung stehen, und sich hinterher 'nen wirklich guten Rechtsanwalt sucht ;)

Edit:
ok, wenn ich noch genügend Zeit zum Nachdenken hab, überdenke ich die Wahl der Mittel noch mal...

Die Frage kann ich dir auch ohne LKA beantworten.

Provozierte Angriffe, sind nicht Notwehrfähig

#5 Rio

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Geschrieben 19 Dezember 2010 - 14:19 Uhr

Beitrag anzeigenDefcon_Fighting sagte am 18 Dezember 2010 - 19:52 Uhr:


Die Frage kann ich dir auch ohne LKA beantworten.

Provozierte Angriffe, sind nicht Notwehrfähig

Das mag ja sein, aber "Provokation" ist nur sehr schwer dingfest zu machen;
und da fängt's an, interessant zu werden...

Bearbeitet von Rio, 19 Dezember 2010 - 14:20 Uhr.

Alles, was lediglich wahrscheinlich ist, ist wahrscheinlich falsch. (Descartes)

übrigens: ich bearbeite meine Beiträge grundsätzlich solange das möglich ist ...

#6 Miyamoto Musashi

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Geschrieben 19 Dezember 2010 - 21:01 Uhr

"Provokation" wird definiert als rechtswidriges oder zumindest sozialethisch missbilligtes Verhalten, durch das adäquat kausal der Angriff herbeigeführt wird. Notwendig sind: 1. Subjektiver Provokationszusammenhang: Eine Tangierung der Rechtssphäre des Angreifers und 2. Objektiver Provokationszusammenhang: Räumlich-zeitliche Nähe zum Angriff.

Näheres im Notwehr-Thread..
Alles voellig ueberbewertet.

#7 Rio

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Geschrieben 20 Dezember 2010 - 13:51 Uhr

Na ja, den Sachverhalt als solchen kann man sicher ganz gut definieren;
aber mir geht's eher darum, wie eine solche Lage angemessen von Außenstehenden beurteilt werden kann.

Scheinbar ganz einfaches Beispiel:

Schulhofprügelei, der aufsichtsführende Lehrer (Pausenaufsicht) wird herbeigerufen...
Wer hat nun wen warum geschlagen; wer hat wie provoziert; wer hat seine Freunde dabei gehabt, die alles bezeugen können...?
Und dann jibt et da noch die kleinen Stinkstiebel, die Spaß dran haben, ihre Mitschüler aufzustacheln, und dat Janze jenüsslich von die Seite beobachten...


War vielleicht nich unbedingt "Notwehr", aber die Mechanismen sind wohl sehr bekannt, oder?
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#8 Miyamoto Musashi

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Geschrieben 21 Dezember 2010 - 21:14 Uhr

Und was willst du jetzt wissen? Welcher der beiden Schüler die Eintragung ins Hausaufgabenheft zu Recht bekommt?
Alles voellig ueberbewertet.

#9 m3a

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Geschrieben 06 Januar 2011 - 10:15 Uhr

Die Interviews zum Thema Notwehr (mit einem RA) und der Notwehrprävention (mit dem BKA) sind ab sofort veröffentlicht und zu lesen unter:

http://www.taekwondo...theorie/notwehr

#10 Luggage

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Geschrieben 06 Januar 2011 - 11:52 Uhr

Beitrag anzeigenm3a sagte am 06 Januar 2011 - 10:15 Uhr:

Die Interviews zum Thema Notwehr (mit einem RA) und der Notwehrprävention (mit dem BKA) sind ab sofort veröffentlicht und zu lesen unter:

http://www.taekwondo...theorie/notwehr
Ich finde das gut, dass ihr euch da um professionelle Aussagen bemüht. Die Interviews sind sicher für viele sehr hilfreich, wobei das mit dem Anwalt zwar mehr Substanz hat, aber viele sicher auch verwirren wird, da er ständig zwischen "einer gewissen Verhältnismäßigkeit" und dem fehlen jeder Verhältnismäßigkeitsprüfung hin und her springt, ohne es dogmatisch zu begründen.

Im Interview mit dem Polizisten hat sich ein Fehler eingeschlichen: Das Jedermansrecht zur Festnahme auf frischer Tat angetroffener findet sich in der StPO, nicht im StGB.
("Gemäß § 127(1) StGB ist jedermann befugt, Jemanden, der auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wird und der Flucht verdächtig ist oder dessen Identität nicht sofort festgestellt werden kann, vorläufig festzunehmen.")