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Sonderkündigungsrecht


3 Antworten in diesem Thema

#1 aresralph

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Geschrieben 21 März 2011 - 07:28 Uhr

Hallo,

ich bin in einem Fitness-Center angemeldet. Jetzt habe ich am Samstag in der Zeitung gelesen, dass das Studio Insolvenz ist. Diese Nachricht stand in den Amtlichen Bekanntmachungen des Amtsgerichtes. Als ich am Sonntag im Training war, lief alles wie gewohnt. Wer jetzt Inhaber ist, weiss ich nicht. Kann ich jetzt kündigen, da es mir in dem Studio nicht besonders gefällt?

gruss und schöne woche

#2 Lars

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Geschrieben 21 März 2011 - 11:07 Uhr

Solange das Studio seinen vertraglichen Pflichten nachkommt, sehe ich keine Chancen auf Sonderkündigung.

#3 Rio

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Geschrieben 21 März 2011 - 21:01 Uhr

Beitrag anzeigenaresralph sagte am 21 März 2011 - 07:28 Uhr:

Kann ich jetzt kündigen, da es mir in dem Studio nicht besonders gefällt?


Klar kannst Du kündigen, und zwar nicht nur jetzt, sondern jederzeit (auch vor der Insolvenz...):

ordentliche Kündigung:
geht zum Quartalsende oder so (musst Du halt in Deinen Vertrag schauen...)

außerordentliche Kündigung:
Wurde der Vertrag vom Anbieter nicht erfüllt, oder ist es Dir aus irgendeinem anderen Grunde nicht zumutbar, den Vertrag weiterhin einzuhalten, so sprich die Kündigung mitsamt einer ordentlichen Begründung einfach aus und lege sie schriftlich nieder; zahle daraufhin Deine Beiträge nicht mehr und wart's ab, was passiert...
Alles, was lediglich wahrscheinlich ist, ist wahrscheinlich falsch. (Descartes)

übrigens: ich bearbeite meine Beiträge grundsätzlich solange das möglich ist ...

#4 HAI

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Geschrieben 22 März 2011 - 10:51 Uhr

Moin,

Zitat

Kann ich jetzt kündigen, da es mir in dem Studio nicht besonders gefällt?

Nö!
Du wirst schon deine Vertraglichen Bedingungen einhalten müssen und
in denen werden auch Deine Kündigungsbedingungen festgehalten sein.
Läuft dein Vertrag, wie oft gesehen 24 Monate,bist du auf Gutwill des Betreibers angewiesen.
Vertragsverletzungen,zb durch nichteinhalten von Trainingsstunden oder
fehlende Sanitäre Einrichtungen, wenn vertraglich zugesichert!können
nach mehrmaligem Anmahnen zur sofortigen,fristlosen, Kündigung führen.

So sehe ich das,das muss nicht richtig sein,aber so in etwa habe ich es schon erlebt.

gruss Hai
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DE OPPRESSO LIBER Freiheit den Unterdrückten
Leitspruch der US Army Special Forces
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