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Rechtlich Grauzonen im privaten Sicherheitsbereich


6 Antworten in diesem Thema

#1 pugilism

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Geschrieben 28 Juli 2011 - 14:21 Uhr

Also hier ist es das Grauzonenthema:

- Kommen sie doch bitte in mein Büro.
- Dürfte ich Ihren Ausweis haben?

Leute die nicht im Bereich arbeiten, sind bei diesen Fragen garantiert nicht sicher ob sie den Ausweis zeigen oder ins Büro mitmüssen. Aus Erfahrung zeigen und kommen die Leute mit...

Am Schluss heisst es man hätte das Ganze erzwungen.


- Darf ich in Ihre Tasche sehen? Wenn man ziemlich sicher ist das die Person geklaut hat und sie sagt nein, dann muss ich davon ausgehen dass diese geklaut hat. Berechtigt dass schon zur Anhaltung/vorübergehende Festnahme?

- Fesselung, er hat sich gewehrt wie ein Schwein und niemand hat es gesehen..

Bearbeitet von pugilism, 28 Juli 2011 - 14:24 Uhr.

- Seinen Kampfstil gegen einen unkooperativen Gegner in einem freundlichen Sparring mal zu testen ist wohl das Mindeste bevor man grosse Reden über dessen Tauglichkeit schwingt.....
- Klassische KK-Attacken:

Stop and freeze Attack: Aus zwei Meter Entfernung wird ein Faustschlag gestartet und die Technik wird durchgezogen komme was wolle, abrupt wird die Bewegung mit ausgestrecktem Arm gestoppt und der grosse Sifu/Sensei kann eine im Minimum, 10 Fachcombofaustattacke demonstrieren. Zweitangriffe sind nicht möglich weil das Chi des Meisters dies verhindert.

Rhino Attack: Aus zwei Meter Entfernung, vielleicht sogar noch mehr, Ausgangsposition im besten Fall noch kniend am Boden, rennt der Angreifer auf sein Ziel los. Der Faustarm bleibt während der ganzen Bewegung gestreckt und man rennt unbeirrt weiter. Sollte sich das Ziel zur Seite bewegen, so rennt man weiter am Ziel vorbei. Sollte das Ziel Kontakt mit dem Angriffsarm aufnehmen so lässt man sich willenlos in ein Wurf oder Hebeltechnik führen. Zweitangriffe sind auch während dieser Bewegung unmöglich wegen einer KI-Blockade welche sich durch das eigene Momentum ergiebt.

Die Wichtigste Regel überhaupt in den klassischen KK's: Wenn wir alle gaaaaaaanz fest daran glauben, dann funktioniert es auch......

#2 HAI

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Geschrieben 31 Juli 2011 - 17:47 Uhr

Moin,
ich weiss nicht auf was Du hinaus möchtest,kannst
Du das bitte etwas genauer erklären? :unsure:


gruss Hai
****
DE OPPRESSO LIBER Freiheit den Unterdrückten
Leitspruch der US Army Special Forces
****

#3 pugilism

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Geschrieben 03 August 2011 - 11:06 Uhr

Nunja, dass es Bereiche gibt, wo halt viel mal in dem Sinne ein Bisschen getrixt wird oder welche einfach sehr heikel sind und wo man rechtlich wahrscheinlich den kürzeren ziehen wird wenn es hart auf hart kommt.

Zum Beispiel die Fesselung von Personen ohne Zeugen. Stichwort Freiheitsberaubung.
Oder wie steht es mit einer Anhaltung auf Vermutung? Wenn ich zu hundert Prozent sicher bin dass jemand etwas in seine Tasche hat wandern lassen, die Person sich weigert die Taschen zu lehren, ich die Person vorläufig festnehme gegen ihren Willen und am Schluss hat die Person gar nichts geklaut ist also unschuldig.

Es gibt sicher noch mehr solche Beispiele, welche rechtlich heikel sind. Wo man sich in einer Grauzone bewegt und wo man sich selber strafbar machen kann.
- Seinen Kampfstil gegen einen unkooperativen Gegner in einem freundlichen Sparring mal zu testen ist wohl das Mindeste bevor man grosse Reden über dessen Tauglichkeit schwingt.....
- Klassische KK-Attacken:

Stop and freeze Attack: Aus zwei Meter Entfernung wird ein Faustschlag gestartet und die Technik wird durchgezogen komme was wolle, abrupt wird die Bewegung mit ausgestrecktem Arm gestoppt und der grosse Sifu/Sensei kann eine im Minimum, 10 Fachcombofaustattacke demonstrieren. Zweitangriffe sind nicht möglich weil das Chi des Meisters dies verhindert.

Rhino Attack: Aus zwei Meter Entfernung, vielleicht sogar noch mehr, Ausgangsposition im besten Fall noch kniend am Boden, rennt der Angreifer auf sein Ziel los. Der Faustarm bleibt während der ganzen Bewegung gestreckt und man rennt unbeirrt weiter. Sollte sich das Ziel zur Seite bewegen, so rennt man weiter am Ziel vorbei. Sollte das Ziel Kontakt mit dem Angriffsarm aufnehmen so lässt man sich willenlos in ein Wurf oder Hebeltechnik führen. Zweitangriffe sind auch während dieser Bewegung unmöglich wegen einer KI-Blockade welche sich durch das eigene Momentum ergiebt.

Die Wichtigste Regel überhaupt in den klassischen KK's: Wenn wir alle gaaaaaaanz fest daran glauben, dann funktioniert es auch......

#4 qfunce

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Geschrieben 05 August 2011 - 10:18 Uhr

Beitrag anzeigenpugilism sagte am 03 August 2011 - 11:06 Uhr:

Oder wie steht es mit einer Anhaltung auf Vermutung? Wenn ich zu hundert Prozent sicher bin dass jemand etwas in seine Tasche hat wandern lassen, die Person sich weigert die Taschen zu lehren, ich die Person vorläufig festnehme gegen ihren Willen und am Schluss hat die Person gar nichts geklaut ist also unschuldig.

Ist doch keine Grauzone. Entweder du hast gesehen das die was eingesteckt hat oder nicht. Vermutest du nur oder schätzt - Finger weg von der Situation. Weisst du es - wirst du auch was finden.

Bei der Fesselung ist mir zuviel "was-wäre-wenn" dabei. Kameras, Kollegen, Passanten...zuviel Spielraum.


Zitat

Es gibt sicher noch mehr solche Beispiele, welche rechtlich heikel sind. Wo man sich in einer Grauzone bewegt und wo man sich selber strafbar machen kann.

Tut mir leid, in dem Bereich (Grauzone) arbeite ich nicht. Niemals. Halte ich jemand auf habe ich den Anspruch einer Kontrolle. Kann oder will sich der Delinquent nicht ausweisen aber ich habe einen einklagbaren Anspruch bzw. eine begangene Straftat, warten wir auf die Polizei. Ich biete einen Raum zum warten an, wird der abgelehnt wird an Ort und Stelle gewartet. Greif er mich oder Kollegen an, wird beruhigend auf ihn eingewirkt. Zu Boden bringen und/oder Handfesseln anlegen sind nur einige Optionen. Und ich bin immer im grünen Bereich.
Grauzonenarbeit mag ich nicht, dafür ist mir mein sauberes Führungszeugnis zuviel wert und es hängt bei mir auch ein bisschen mehr dran was ich zu verlieren habe.

Bearbeitet von qfunce, 05 August 2011 - 10:23 Uhr.


#5 qfunce

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Geschrieben 05 August 2011 - 10:31 Uhr

Beitrag anzeigenpugilism sagte am 03 August 2011 - 11:06 Uhr:

die Person sich weigert die Taschen zu lehren,

Hier in D erfüllt das den Straftatbestand der Nötigung und Amtsanmaßung wenn ich sie zwinge die Taschen zu leeren. Weigert sich die Person - endet es hier. Basta. Es wird auf die Polizei gewartet, die die person dann durchsuchen darf.

PS: Ich hasse schlecht ausgebildetes Sicherheitspersonal das nicht weiß was es wann zu tun und zu unterlassen hat.

Bearbeitet von qfunce, 05 August 2011 - 10:31 Uhr.


#6 pyriander

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Geschrieben 16 August 2011 - 21:57 Uhr

Beitrag anzeigenqfunce sagte am 05 August 2011 - 10:31 Uhr:

Beitrag anzeigenpugilism sagte am 03 August 2011 - 11:06 Uhr:

die Person sich weigert die Taschen zu lehren,

Hier in D erfüllt das den Straftatbestand der Nötigung und Amtsanmaßung wenn ich sie zwinge die Taschen zu leeren. Weigert sich die Person - endet es hier. Basta. Es wird auf die Polizei gewartet, die die person dann durchsuchen darf.

PS: Ich hasse schlecht ausgebildetes Sicherheitspersonal das nicht weiß was es wann zu tun und zu unterlassen hat.

Aber das hat er auch gar nicht gesagt; eigentlich meinte er doch: Person will Tasche nicht öffnen ->Sec darf nicht zwingen -> Polizei wird gerufen -> Kunde will nicht auf Polizei warten und was DANN?
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#7 qfunce

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Geschrieben 24 August 2011 - 15:00 Uhr

Beitrag anzeigenpyriander sagte am 16 August 2011 - 21:57 Uhr:

Aber das hat er auch gar nicht gesagt; eigentlich meinte er doch: Person will Tasche nicht öffnen ->Sec darf nicht zwingen -> Polizei wird gerufen -> Kunde will nicht auf Polizei warten und was DANN?

Hab ich doch schon geantwortet:

Zitat

Entweder du hast gesehen das die was eingesteckt hat oder nicht. Vermutest du nur oder schätzt - Finger weg von der Situation. Weisst du es - wirst du auch was finden.

Soll heissen: Bist du dir nicht sicher - Lass die Person gehen.
Bist du dir sicher - Hast du alles Recht die Person festzuhalten.

Wo ist das Problem?