pugilism sagte am 03 August 2011 - 11:06 Uhr:
Oder wie steht es mit einer Anhaltung auf Vermutung? Wenn ich zu hundert Prozent sicher bin dass jemand etwas in seine Tasche hat wandern lassen, die Person sich weigert die Taschen zu lehren, ich die Person vorläufig festnehme gegen ihren Willen und am Schluss hat die Person gar nichts geklaut ist also unschuldig.
Ist doch keine Grauzone. Entweder du hast gesehen das die was eingesteckt hat oder nicht. Vermutest du nur oder schätzt - Finger weg von der Situation. Weisst du es - wirst du auch was finden.
Bei der Fesselung ist mir zuviel "was-wäre-wenn" dabei. Kameras, Kollegen, Passanten...zuviel Spielraum.
Zitat
Es gibt sicher noch mehr solche Beispiele, welche rechtlich heikel sind. Wo man sich in einer Grauzone bewegt und wo man sich selber strafbar machen kann.
Tut mir leid, in dem Bereich (Grauzone) arbeite ich nicht. Niemals. Halte ich jemand auf habe ich den Anspruch einer Kontrolle. Kann oder will sich der Delinquent nicht ausweisen aber ich habe einen einklagbaren Anspruch bzw. eine begangene Straftat, warten wir auf die Polizei. Ich biete einen Raum zum warten an, wird der abgelehnt wird an Ort und Stelle gewartet. Greif er mich oder Kollegen an, wird beruhigend auf ihn eingewirkt. Zu Boden bringen und/oder Handfesseln anlegen sind nur einige Optionen. Und ich bin immer im grünen Bereich.
Grauzonenarbeit mag ich nicht, dafür ist mir mein sauberes Führungszeugnis zuviel wert und es hängt bei mir auch ein bisschen mehr dran was ich zu verlieren habe.
Bearbeitet von qfunce, 05 August 2011 - 10:23 Uhr.