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Gruppenzwang in der KK/KS


80 Antworten in diesem Thema

#81 keumgang

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Geschrieben 03 September 2011 - 14:09 Uhr

Beitrag anzeigenten-chi sagte am 02 September 2011 - 11:08 Uhr:

Beitrag anzeigenTerao sagte am 02 September 2011 - 10:34 Uhr:

Und zu den Körperbehinderten: Wenn sie ihre Möglichkeiten, soweit das eben physiologisch möglich ist, ausreizen, ist das natürlich aller Ehren wert. Ich halte aber nix davon, sie irgendwann trotzdem mit Dangraden zu schmücken, wenn die Leistung eben schlicht nicht erbracht werden kann. Ist doch auch nichts Wildes. Man kann auch ohne Meistertum Spaß haben und sich entwickeln.

Beim "Do" gehet es um Entwicklung im Rahmen des Möglichen, und dies ist individuell. Es geht nicht darum eine messbare Leistung zu erbringen. Es geht allerdings in sofern schon um Leistung, als es darum geht im Rahmen seiner Möglichkeiten über sich hinauszuwachsen und sich maximal zu entwickeln.
Jeder Mensch hat einen anderen Körper und andere Möglichkeiten. Wer einen gesunden Körper hat und die Grundlagen nicht lernt, der hat im Rahmen seiner Möglichkeiten nichts draus gemacht. Wer behindert ist und dennoch alles was möglich ist aus sich rausholt, der hat meiner Meinung das Recht, dies in Form einer Graduierung honoriert zu bekommen. Wie lange es dauert, sei erst mal dahin gestellt. Die Aufnahme des Trainings kann natürlich nur im Rahmen dessen stattfinden, was man noch als Bewegungstauglichkeit akzeptieren kann.
Es ist eine Gradwanderung, da gibt es kein richtig oder falsch.

bin vollkommen deiner meinung