Moin,
so,das dauerte etwas,aber ich bin doch noch fündig geworden.
Unter folgendem Link findet sich das portugiesische Waffenrecht:
http://dre.pt/pdf1sd.../0255902604.pdf
Ähnlich wie im deutschen Recht liegt auch hier der Teufel im Detail
und der geneigte Leser kommt nicht umhin zu übersetzen.
In Kurzform:
So sind Messer
mit automatischem Öffnungsmechanismus sowie Butterflymesser verboten.
Besonderes Augenmerk wird auf so genannte Fantasymesser gelegt, also auf
Messer mit besonders aggressivem Aussehen.
Markenzeichen dieser Messer sind beispielsweise Klingendurchbrüche
und geschärfte Klingenrücken.
Diese Messertypen sind alle verboten.
Ebenfalls verboten sind Karambits, also Messer mit einer Halteöffnung am Griff,
Stoßdolche und Messer, die einen anderen Gegenstand vortäuschen, wie zum
Beispiel Stockdegen, Messer in Kugelschreibern und Ähnliches. Für Dolche
gilt ein Verbot, sofern die Klinge kürzer als sieben Zentimeter ist.
Klappmesser (auch mit Feststellmechanismus)
sind legal, sofern die Klingenlänge kürzer als zehn Zentimetern ist.
Auch der Besitz von Einhandmessern
ist erlaubt.
Das Tragen und der Besitz von feststehenden
Messern sind grundsätzlich erlaubt. Sie müssen lediglich während
des Transports so verwahrt werden, dass sie nicht direkt zugänglich sind.
Hoffe etwas geholfen zu haben.
gruss Hai