Bearbeitet von weltraumkarate, 27 Oktober 2011 - 15:21 Uhr.
JKA-DKV Stilunterschied oder nur Verbandsunterschied?
#1
Geschrieben 27 Oktober 2011 - 15:18 Uhr
#2
Geschrieben 27 Oktober 2011 - 16:28 Uhr
soweit ich es beurteilen kann: beide Verbände erkennen die Gürtel des anderen an, d.h. man absolviert i.d.R. die nächste Prüfung nach der Prüfungsordnung des jeweiligen Verbandes und erhält dann auch diese Graduierung. Technisch gesehen habe ich bislang kleinere Unterschiede in der Ausführung mancher Techniken in Kata ausgemacht....wie gesagt aber nur Kleinigkeiten. Unterschiede im technischen Niveau würde ich eher den jeweiligen Dojo zuschreiben und nicht der Verbandszugehörigkeit. Unterschiede im Wettkampfreglement kann ich nicht beurteilen, weil ich mich damit kauk auskenne.
Viele Grüße,
gatsby
Wir sehen was wir sehen und sehen nicht, was wir nicht sehen. Und wir sehen nicht, dass wir nicht sehen, was wir nicht sehen. (Heinz v. Foerster)
#3
Geschrieben 27 Oktober 2011 - 16:33 Uhr
gatsby sagte am 27 Oktober 2011 - 16:28 Uhr:
Hallo Gatsby,
das ist leider falsch. Der DKV erkennt die Dan-Graduierungen des DJKB nicht an. Wie das mit Kyu-Graden ist weiß ich allerdings selbst nicht. Der DJKB erkennt wiederum alle Gürtel des DKV vorbehaltlos an.
Das Wettkampfsystem ist auch unterschiedlich. Beim DJKB wird Shobu-Ippon (Ein ganzer Punkt = Sieg) gekämpft. Im DKV geht es bis 6 Punkte.
Sonst liegt es ganz klar am Dojo, wobei ich sagen würde das die Grundschule im DJKB noch mehr Gewicht hat als im DKV. Aber das ist nur meine subjektive Einschätzung aufgrund von LG's.
Viele Grüße!
Mathias
Fehler sind nicht der Ausdruck von Mangel, sondern der Schatten des Könnens! - Unbekannt
Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir nur gingen. - Kurt Marti
#5
Geschrieben 27 Oktober 2011 - 17:58 Uhr
Ich weiß übrigens aus Erfahrung, dass auch Kyu-Grade im DKV nicht anerkannt werden, andersrum ist der DJKB weniger zickig.
Technische Unterschiede gibts einige, kleinere Schnörkel in Kihon und Kata, etwas andere Übungen, abgehobene Ferse beim Gyakutsuki usw....
#6
Geschrieben 27 Oktober 2011 - 19:21 Uhr
Gruß,
Matthias
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#7
Geschrieben 27 Oktober 2011 - 20:06 Uhr
gatsby sagte am 27 Oktober 2011 - 19:21 Uhr:
Gruß,
Matthias
Na ja, diese nun offizielle Regelung gibt es noch nicht so lange. Kann sein das das damals noch nicht so war als es dich betroffen hat. Außerdem hat nicht der Dojo-Leiter das Recht über Anerkennung zu entscheiden. Zumindest bei Dan-Graden auf keinen Fall. Das läuft auf Verbandsebene und wird dort entschieden. Bei Kyu-Graden ist es mittlerweile glaube ich auch so.
Das gleiche Spiel gilt ja auch mittlerweile für die Mitgliedschaft in anderen Organisationen (wie z. B. dem DJKB). Das ist ja mittlerweile satzungsgemäß auch verboten.
Viele Grüße!
Mathias
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#8
Geschrieben 27 Oktober 2011 - 21:38 Uhr
Gruß, gatsby
Wir sehen was wir sehen und sehen nicht, was wir nicht sehen. Und wir sehen nicht, dass wir nicht sehen, was wir nicht sehen. (Heinz v. Foerster)
#9
Geschrieben 27 Oktober 2011 - 21:40 Uhr
Gruß,
gatsby
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#10 GastChrisDz_*
Geschrieben 28 Oktober 2011 - 10:24 Uhr
Zweitens gibt es immer wieder Diskussionen über die Mitgliedschaft des SV1880, da der Verband sehr wohl mit kritischen Augen die Doppelmitgliedschaft und insbes. Teilnahme an "Konkurrenzveranstaltungen" (Heißt: Meisterschaften u.ä.) sieht - aber das interessiert mich persönlich überhaupt nicht.
Nicht richtig ist definitiv, daß der DKV Graduierungen aus anderen Verbänden (wurscht, ob DJKB oder S.K.I. oder sonstwas) nicht anerkennen würde. Es gibt (für die Kyu-Grade) eine eindeutig im Regelwerk beschriebene Vorgehensweise:
Der (beispielweise!) Grüngurt aus dem anderen Verband macht eine sogn. Anerkennungsprüfung, dabei wird sein Wissen und Können auf der jeweiligen Stufe (hier im Beispiel Grüngurt) im Vergleich zum verbandseigenen Regelwerk überprüft. Anschl. erfolgt im (neuen) DKV-Pass die Eintragung des Grüngurtes mit Prüfungsmarke (ok, die muss er jetzt ein 2. Mal zahlen), die vorherigen Prüfungen werden quer durchgestrichen und es erfolgt vom Prüfer der Vermerk: Übertrag von XY-Verband.
Habe ich selbst (B-Prüfer im DKV) bereits mehrfach so vorgenommen.
Für Dangrade gilt das ebenso sinngemäß, allerdings müssen die sich mit dem zust. Landes-Stilrichtungsreferenten in Verbindung setzen. Da in unserem Dojo auch Dan-Prüfungen stattfinden (und ich dabei vorher das Organisatorische erledige, Passkontrolle usw.), habe ich auch hier mehrfach die entsprechneden neuen Pässe von soeben aus dem XY-Verband in den DKV übergetretenen Danträgern gesehen.
Wer beispielsweise bei Meister Ochi eine Danprüfung gemacht hat, sollte keinerlei Probleme bei der Umschreibung dieser Prüfung in den DKV haben (da gab es aber auch Anfang diesen Jahren, wenn ich mich recht erinnere, einen entsprechenden Artikel im DKV-Magazin).
Also:
Seid umschlungen, Millionen,
dieses Gruss der ganzen (Karate)Welt
- der DKV nimmt jeden!
#11
Geschrieben 28 Oktober 2011 - 10:35 Uhr
ChrisDz sagte am 28 Oktober 2011 - 10:24 Uhr:
...
#12 GastChrisDz_*
Geschrieben 28 Oktober 2011 - 11:11 Uhr
Es sollte klar sein, daß es sich um einen Wechsel innerhalb der Ryu-ha handelt und nicht stilübergreifend. Ich würde mir als Shotokanprüfer auch nicht anmaßen wollen, einen Wado-, Gojo- und sonstwas-Ryu-Menschen beurteilen zu wollen (anhand eines Regelwerkes, anhand gesunden Menschenverstandes vielleicht, der ist hier aber nicht unbedingt gefargt, wenn es um Bürokratismen geht).
#13
Geschrieben 28 Oktober 2011 - 12:29 Uhr
Bearbeitet von Lanariel, 28 Oktober 2011 - 12:30 Uhr.
#14
Geschrieben 28 Oktober 2011 - 15:09 Uhr
#15
Geschrieben 28 Oktober 2011 - 16:03 Uhr
Luggage sagte am 28 Oktober 2011 - 15:09 Uhr:
Was aber trotzdem nichts an der Tatsache ändert, dass man sich nicht anmaßen sollte, Prüflinge - noch gleich recht Dan-Prüflinge - anderer Stilrichtungen zu beurteilen ... egal, was der DKV bzw. die entsprechenden Prüfer so alles macht/machen.
#16
Geschrieben 29 Oktober 2011 - 21:40 Uhr
Luggage sagte am 28 Oktober 2011 - 15:09 Uhr:
Man sollte beachten dass stiloffen im DKV nicht immer bedeutet da kann man machen was man will. Auch kleinere Stile die keine eigene Prüfungsordnung haben fallen darunter. Den anderen Teil bilden Wettkampfdojos die sich spezialisiert haben und sich so nen ganzen Teil der normalen Prüfungsordnung schenken können.
#17
Geschrieben 30 Oktober 2011 - 00:33 Uhr
Gruß,
gatsby
Wir sehen was wir sehen und sehen nicht, was wir nicht sehen. Und wir sehen nicht, dass wir nicht sehen, was wir nicht sehen. (Heinz v. Foerster)
#18
Geschrieben 30 Oktober 2011 - 09:38 Uhr
gatsby sagte am 30 Oktober 2011 - 00:33 Uhr:
#19
Geschrieben 31 Oktober 2011 - 00:15 Uhr
das weiss ich nicht, ich glaube er kam bereits als Danträger. Ich habe zumindest nie mitbekommen, dass Kyu-Grade aus anderen Stilrichtungen anerkannt worden wären.
Gruß,
gatsby
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#20
Geschrieben 31 Oktober 2011 - 12:03 Uhr
gatsby sagte am 30 Oktober 2011 - 00:33 Uhr:
Gruß,
gatsby
Eine Dan Prüfung ist ja nichts dojointernes ;-). Wann Dein damaliger Trainer das so gemacht hat ehrt ihn das und viele sehen das genauso. Aber im DKV ist es nun einmal so, dass ich als Bsp. meinen ersten Dan im Shotokan, den zweiten im AKS, den dritten im SOK und z.B. vierten im Wado Ryu ablegen kann. Ob ich die jeweilige Prüfung dann bestehe ist ein ganz anderes Thema. Die entsprechenden Prüfungen müssen jedoch immer vor A-Prüfern der entsprechenden Stilrichtung absolviert werden.



