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JKA-DKV Stilunterschied oder nur Verbandsunterschied?


26 Antworten in diesem Thema

#1 weltraumkarate

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Geschrieben 27 Oktober 2011 - 15:18 Uhr

Wahrscheinlich gab es das Thema schon mal. Aber mich würde es mal interessieren ob es nur ein Verbandsunterschied oder gibt es da auch weitere Unterschiede im Karate beim JKA und DKV gibt? Beide machen Shotokan soweit ich weiß, aber gibt es da in den Katas oder anderem Unterschiede? Wenn man beim DKV einen bestimmten Gürtel hat wird er dann beim JKA auch anerkannt und umgekehrt? Falls es im Forum schon in einem Thread vorkam, bitte ich um den Namen des Thread, würde mich mal interessieren.

Bearbeitet von weltraumkarate, 27 Oktober 2011 - 15:21 Uhr.


#2 gatsby

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Geschrieben 27 Oktober 2011 - 16:28 Uhr

Hallo,

soweit ich es beurteilen kann: beide Verbände erkennen die Gürtel des anderen an, d.h. man absolviert i.d.R. die nächste Prüfung nach der Prüfungsordnung des jeweiligen Verbandes und erhält dann auch diese Graduierung. Technisch gesehen habe ich bislang kleinere Unterschiede in der Ausführung mancher Techniken in Kata ausgemacht....wie gesagt aber nur Kleinigkeiten. Unterschiede im technischen Niveau würde ich eher den jeweiligen Dojo zuschreiben und nicht der Verbandszugehörigkeit. Unterschiede im Wettkampfreglement kann ich nicht beurteilen, weil ich mich damit kauk auskenne.

Viele Grüße,

gatsby
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#3 DerSchleifer aus Fulda

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Geschrieben 27 Oktober 2011 - 16:33 Uhr

Beitrag anzeigengatsby sagte am 27 Oktober 2011 - 16:28 Uhr:

beide Verbände erkennen die Gürtel des anderen an, d.h. man absolviert i.d.R. die nächste Prüfung nach der Prüfungsordnung des jeweiligen Verbandes und erhält dann auch diese Graduierung.

Hallo Gatsby,

das ist leider falsch. Der DKV erkennt die Dan-Graduierungen des DJKB nicht an. Wie das mit Kyu-Graden ist weiß ich allerdings selbst nicht. Der DJKB erkennt wiederum alle Gürtel des DKV vorbehaltlos an.

Das Wettkampfsystem ist auch unterschiedlich. Beim DJKB wird Shobu-Ippon (Ein ganzer Punkt = Sieg) gekämpft. Im DKV geht es bis 6 Punkte.

Sonst liegt es ganz klar am Dojo, wobei ich sagen würde das die Grundschule im DJKB noch mehr Gewicht hat als im DKV. Aber das ist nur meine subjektive Einschätzung aufgrund von LG's.

Viele Grüße!

Mathias
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#4 Volker

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Geschrieben 27 Oktober 2011 - 16:46 Uhr

Mal einfach in der hiesigen Suchfunktion "DKV DJKB" eingeben. Da kommt schon was zusammen ... Z. B. auch, daß der DKV nicht nur das Shotokan "beherbergt" ...

v.

#5 Luggage

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Geschrieben 27 Oktober 2011 - 17:58 Uhr

... und komische stilübergreifende Prüfungen abnimmt, wie auch immer das gehen soll.

Ich weiß übrigens aus Erfahrung, dass auch Kyu-Grade im DKV nicht anerkannt werden, andersrum ist der DJKB weniger zickig.

Technische Unterschiede gibts einige, kleinere Schnörkel in Kihon und Kata, etwas andere Übungen, abgehobene Ferse beim Gyakutsuki usw....

#6 gatsby

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Geschrieben 27 Oktober 2011 - 19:21 Uhr

Aha, also in meinem alten DKV-Dojo (heute bin ich SKVD-Mitglied) war das kein Problem und die Graduierungen des DJKB wurden dort problemlos anerkannt. Möglicherweise hängt jedoch auch das vom jeweiligen Dojoleiter ab...der damalige pfiff schlichtweg auf dieses Verbandsgedöns und das war gut so.

Gruß,
Matthias
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#7 DerSchleifer aus Fulda

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Geschrieben 27 Oktober 2011 - 20:06 Uhr

Beitrag anzeigengatsby sagte am 27 Oktober 2011 - 19:21 Uhr:

Aha, also in meinem alten DKV-Dojo (heute bin ich SKVD-Mitglied) war das kein Problem und die Graduierungen des DJKB wurden dort problemlos anerkannt. Möglicherweise hängt jedoch auch das vom jeweiligen Dojoleiter ab...der damalige pfiff schlichtweg auf dieses Verbandsgedöns und das war gut so.

Gruß,
Matthias

Na ja, diese nun offizielle Regelung gibt es noch nicht so lange. Kann sein das das damals noch nicht so war als es dich betroffen hat. Außerdem hat nicht der Dojo-Leiter das Recht über Anerkennung zu entscheiden. Zumindest bei Dan-Graden auf keinen Fall. Das läuft auf Verbandsebene und wird dort entschieden. Bei Kyu-Graden ist es mittlerweile glaube ich auch so.

Das gleiche Spiel gilt ja auch mittlerweile für die Mitgliedschaft in anderen Organisationen (wie z. B. dem DJKB). Das ist ja mittlerweile satzungsgemäß auch verboten.

Viele Grüße!

Mathias
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#8 gatsby

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Geschrieben 27 Oktober 2011 - 21:38 Uhr

Stimmt, das mit der Doppelmitgliedschaft war schon damals so...hat aber auch nie jemanden interessiert und ich kannte einige Doppelmitglieder. Es kann aber natürlich sein, dass die Regelungen zur Anerkennung von Graduierungen tatsächlich noch andere waren. Ich bin, glaube ich, so ca. 2007 aus dem DKV ausgetreten.

Gruß, gatsby
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#9 gatsby

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Geschrieben 27 Oktober 2011 - 21:40 Uhr

Interessanterweise ist das Dojo von Sepp Kröhl in München sowohl ein DKV- als auch ein DJKB-Dojo, bzw. prüft Stiloffenes Karate nach dem einen und Shotokan nach dem anderen Verband.

Gruß,
gatsby
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#10 GastChrisDz_*

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Geschrieben 28 Oktober 2011 - 10:24 Uhr

Erstens heißt der liebe Sepp "Kröll" mit zwei "l".

Zweitens gibt es immer wieder Diskussionen über die Mitgliedschaft des SV1880, da der Verband sehr wohl mit kritischen Augen die Doppelmitgliedschaft und insbes. Teilnahme an "Konkurrenzveranstaltungen" (Heißt: Meisterschaften u.ä.) sieht - aber das interessiert mich persönlich überhaupt nicht.

Nicht richtig ist definitiv, daß der DKV Graduierungen aus anderen Verbänden (wurscht, ob DJKB oder S.K.I. oder sonstwas) nicht anerkennen würde. Es gibt (für die Kyu-Grade) eine eindeutig im Regelwerk beschriebene Vorgehensweise:

Der (beispielweise!) Grüngurt aus dem anderen Verband macht eine sogn. Anerkennungsprüfung, dabei wird sein Wissen und Können auf der jeweiligen Stufe (hier im Beispiel Grüngurt) im Vergleich zum verbandseigenen Regelwerk überprüft. Anschl. erfolgt im (neuen) DKV-Pass die Eintragung des Grüngurtes mit Prüfungsmarke (ok, die muss er jetzt ein 2. Mal zahlen), die vorherigen Prüfungen werden quer durchgestrichen und es erfolgt vom Prüfer der Vermerk: Übertrag von XY-Verband.

Habe ich selbst (B-Prüfer im DKV) bereits mehrfach so vorgenommen.

Für Dangrade gilt das ebenso sinngemäß, allerdings müssen die sich mit dem zust. Landes-Stilrichtungsreferenten in Verbindung setzen. Da in unserem Dojo auch Dan-Prüfungen stattfinden (und ich dabei vorher das Organisatorische erledige, Passkontrolle usw.), habe ich auch hier mehrfach die entsprechneden neuen Pässe von soeben aus dem XY-Verband in den DKV übergetretenen Danträgern gesehen.

Wer beispielsweise bei Meister Ochi eine Danprüfung gemacht hat, sollte keinerlei Probleme bei der Umschreibung dieser Prüfung in den DKV haben (da gab es aber auch Anfang diesen Jahren, wenn ich mich recht erinnere, einen entsprechenden Artikel im DKV-Magazin).

Also:

Seid umschlungen, Millionen,
dieses Gruss der ganzen (Karate)Welt

- der DKV nimmt jeden!

#11 Luggage

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Geschrieben 28 Oktober 2011 - 10:35 Uhr

Beitrag anzeigenChrisDz sagte am 28 Oktober 2011 - 10:24 Uhr:

Nicht richtig ist definitiv, daß der DKV Graduierungen aus anderen Verbänden (wurscht, ob DJKB oder S.K.I. oder sonstwas) nicht anerkennen würde. Es gibt (für die Kyu-Grade) eine eindeutig im Regelwerk beschriebene Vorgehensweise:
...
Ich kann nur wiederholen, was mir damals in einem größeren Wado-Dojo gesagt wurde (so vor 5 Jahren ca.): Grade aus DJKB werden nicht anerkannt und fertig. Ob das von offizieller Seite gedeckt ist, habe ich nicht hinterfragt. War mir allerdings letztlich auch egal, weil mir Graduierungen egal sind...

#12 GastChrisDz_*

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Geschrieben 28 Oktober 2011 - 11:11 Uhr

Ich wußte nicht, daß der DJKB auch Wado-Ryu anbietet.
Es sollte klar sein, daß es sich um einen Wechsel innerhalb der Ryu-ha handelt und nicht stilübergreifend. Ich würde mir als Shotokanprüfer auch nicht anmaßen wollen, einen Wado-, Gojo- und sonstwas-Ryu-Menschen beurteilen zu wollen (anhand eines Regelwerkes, anhand gesunden Menschenverstandes vielleicht, der ist hier aber nicht unbedingt gefargt, wenn es um Bürokratismen geht).

#13 Lanariel

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Geschrieben 28 Oktober 2011 - 12:29 Uhr

Es ist doch auch logisch, dass bei einem Stilwechsel derjenige nicht einfach die Prüfungen aus den vorigen Stilen übernommen werden können. Man macht ja schließlich wieder etwas Neues, ähnlich aber nicht gleich. Du kannst auch nicht ins Judo oder Kickboxen gehen und dort deinen Karategürtel tragen das ist genau dasselbe. Wenn Trainer und Prüfer aber fair sind kommst du evt. im neuen Stil schneller voran, weil du schon gewissen KK Vorkenntnisse hast oder wirst vielleicht eingestuft nach ein paar Monaten Training.

Bearbeitet von Lanariel, 28 Oktober 2011 - 12:30 Uhr.


#14 Luggage

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Geschrieben 28 Oktober 2011 - 15:09 Uhr

Jaja, haltet mich doch bitte nicht für dumm oder einen Anfänger. Mein Shotokankyu wäre im Wado anerkannt worden, hätte ich ihn vom DKV gehabt. Und wenn man sich nicht anmaßen sollte, Stilisten anderer Systeme zu beurteilen als Prüfer - wie funktionieren dann die Stilübergreifenden Dangrade im DKV?

#15 versuch

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Geschrieben 28 Oktober 2011 - 16:03 Uhr

Beitrag anzeigenLuggage sagte am 28 Oktober 2011 - 15:09 Uhr:

... Und wenn man sich nicht anmaßen sollte, Stilisten anderer Systeme zu beurteilen als Prüfer - wie funktionieren dann die Stilübergreifenden Dangrade im DKV?

Was aber trotzdem nichts an der Tatsache ändert, dass man sich nicht anmaßen sollte, Prüflinge - noch gleich recht Dan-Prüflinge - anderer Stilrichtungen zu beurteilen ... egal, was der DKV bzw. die entsprechenden Prüfer so alles macht/machen.

#16 Lanariel

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Geschrieben 29 Oktober 2011 - 21:40 Uhr

Beitrag anzeigenLuggage sagte am 28 Oktober 2011 - 15:09 Uhr:

Jaja, haltet mich doch bitte nicht für dumm oder einen Anfänger. Mein Shotokankyu wäre im Wado anerkannt worden, hätte ich ihn vom DKV gehabt. Und wenn man sich nicht anmaßen sollte, Stilisten anderer Systeme zu beurteilen als Prüfer - wie funktionieren dann die Stilübergreifenden Dangrade im DKV?
Ich weiß dass der DKV da teils nicht so nen Hehl drum macht und einfach Prüfungen zwischen Stilrichtungswechseln anerkennt. Ich persönlich finde das dennoch falsch, da man ein anderes System einfach nicht beurteilen kann und da es nicht dem Stand vom Gürtel her im anderem System entspricht wo einfach überschrieben wird. Leider konnten sich auf diese Weise auch schon einige Dangraduierungen einfach mal so überschreiben lassen, was ich eine Katastrophe empfinde.

Man sollte beachten dass stiloffen im DKV nicht immer bedeutet da kann man machen was man will. Auch kleinere Stile die keine eigene Prüfungsordnung haben fallen darunter. Den anderen Teil bilden Wettkampfdojos die sich spezialisiert haben und sich so nen ganzen Teil der normalen Prüfungsordnung schenken können.

#17 gatsby

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Geschrieben 30 Oktober 2011 - 00:33 Uhr

Also in meinem alten DKV-Dojo war DAS eindeutig nicht möglich. Es wurde nicht stilübergreifend anerkannt. Mein damaliger Trainer war Wado-Danträger und hat nochmalige, reguläre Danprüfungen im Shotokan abgelegt.

Gruß,
gatsby
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#18 Luggage

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Geschrieben 30 Oktober 2011 - 09:38 Uhr

Beitrag anzeigengatsby sagte am 30 Oktober 2011 - 00:33 Uhr:

Also in meinem alten DKV-Dojo war DAS eindeutig nicht möglich. Es wurde nicht stilübergreifend anerkannt. Mein damaliger Trainer war Wado-Danträger und hat nochmalige, reguläre Danprüfungen im Shotokan abgelegt.
Aus Erfahrung spreche ich nur von Kyu-Graden - musste er die denn auch erneut ablegen?

#19 gatsby

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Geschrieben 31 Oktober 2011 - 00:15 Uhr

Hallo,

das weiss ich nicht, ich glaube er kam bereits als Danträger. Ich habe zumindest nie mitbekommen, dass Kyu-Grade aus anderen Stilrichtungen anerkannt worden wären.

Gruß,
gatsby
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#20 Cross-over

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Geschrieben 31 Oktober 2011 - 12:03 Uhr

Beitrag anzeigengatsby sagte am 30 Oktober 2011 - 00:33 Uhr:

Also in meinem alten DKV-Dojo war DAS eindeutig nicht möglich. Es wurde nicht stilübergreifend anerkannt. Mein damaliger Trainer war Wado-Danträger und hat nochmalige, reguläre Danprüfungen im Shotokan abgelegt.

Gruß,
gatsby

Eine Dan Prüfung ist ja nichts dojointernes ;-). Wann Dein damaliger Trainer das so gemacht hat ehrt ihn das und viele sehen das genauso. Aber im DKV ist es nun einmal so, dass ich als Bsp. meinen ersten Dan im Shotokan, den zweiten im AKS, den dritten im SOK und z.B. vierten im Wado Ryu ablegen kann. Ob ich die jeweilige Prüfung dann bestehe ist ein ganz anderes Thema. Die entsprechenden Prüfungen müssen jedoch immer vor A-Prüfern der entsprechenden Stilrichtung absolviert werden.