Cross-over sagte am 31 Oktober 2011 - 12:03 Uhr:
Eine Dan Prüfung ist ja nichts dojointernes ;-). Wann Dein damaliger Trainer das so gemacht hat ehrt ihn das und viele sehen das genauso. Aber im DKV ist es nun einmal so, dass ich als Bsp. meinen ersten Dan im Shotokan, den zweiten im AKS, den dritten im SOK und z.B. vierten im Wado Ryu ablegen kann. Ob ich die jeweilige Prüfung dann bestehe ist ein ganz anderes Thema. Die entsprechenden Prüfungen müssen jedoch immer vor A-Prüfern der entsprechenden Stilrichtung absolviert werden.
Bedeutet das, wenn man zB beim Shotokan den 1.Dan hat, dass man dann auch im Wado Ryu den 2. Dan ablegen kann, oder hat man 2.Dan dann nur im Wado Ryu und den 1. Dan beim Shotokan? Ich meine das sind doch schon Stilunterschiede oder nicht? Kann ich also wenn ich den 1. Dan im Shotokan habe einfach hingehen und den 2. Dan beim Wado Ryu ablegen? Das kann ich mir irgendwie nicht vorstellen. Beim unserem Kyokushin Verein ginge das auf jeden Fall nicht. Da kannste den 4. Dan im Gojo Ryu oder sonstwo haben, kriegtse trotzdem nicht so einfach gleich auch den 5. Dan beim Kyokushin. Oder geht das beim DKV auch?



