@kkke: Vielen, vielen Dank!!!
@HAI: Für die Ausübenden erwachsen keinerlei Pflichten - ich habe jedenfalls nichts davon gehört oder gelesen. Die Vorteile sind meines Wissens bzw. nach meiner Interpretation:
- Das betreffende Land verpflichtet sich zum Schutz des Kulturguts. Das kann natürlich auch finanzielle Aufwendungen einschließen.
- Die UNESCO unterstützt das betreffende Land in seinen Bemühen, das Kulturgut zu schützen. Das kann natürlich auchfinanzielle Aufwendungen einschließen.
Taekkyon ist ja bereits seit 1983 in Korea als immaterielles nationales Kulturgut Nr. 76 registriert. So weit ich weiß, wird seit dem das offizielle Taekkyon-Zentrum in Chungju und meines Wissens auch die beiden "inoffiziellen" Verbände (in Insadong und im Olympic Park) vom koreanischen Staat mit Geldern unterstützt (wahrscheinlich aber bei weitem nicht so stark wie das TKD Kukkiwon).
Daneben trägt natürlich alleine schon die Registrierung bei der UNESCO dazu bei, dass Taekkyon als etwas Wertvolles und Unterstützenswertes betrachtet wird.
Ich habe mal durch das "Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes" gestöbert. Dort sind wohl die folgenden Abschnitte am interessantesten:
III. Erhaltung des immateriellen Kulturerbes auf nationaler Ebene
Artikel 11 - Rolle der Vertragsstaaten
Jeder Vertragsstaat hat die Aufgabe,
a) die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung der Erhaltung des in seinem Hoheitsgebiet befindlichen immateriellen Kulturerbes zu ergreifen;
b) als Teil der in Artikel 2 Nummer 3 genannten Erhaltungsmaßnahmen die verschiedenen Elemente des immateriellen Kulturerbes, die sich in seinem Hoheitsgebiet befinden, unter Beteiligung von Gemeinschaften, Gruppen und einschlägigen nichtstaatlichen Organisationen zu ermitteln und zu beschreiben.
Artikel 13 - Sonstige Maßnahmen zur Erhaltung
Zur Sicherstellung der Erhaltung, Entwicklung und Förderung des in seinem Hoheitsgebiet befindlichen immateriellen Kulturerbes bemüht sich jeder Vertragsstaat,
a) eine allgemeine Politik zu verfolgen, die darauf gerichtet ist, die Funktion des immateriellen Kulturerbes in der Gesellschaft aufzuwerten und die Erhaltung dieses Erbes in Programmplanungen einzubeziehen;
b) eine oder mehrere Fachstellen zu benennen oder einzurichten, die für die Erhaltung des in seinem Hoheitsgebiet befindlichen immateriellen Kulturerbes zuständig sind;
c) wissenschaftliche, technische und künstlerische Studien sowie Forschungsmethodologien im Hinblick auf die wirksame Erhaltung des immateriellen Kulturerbes, insbesondere des gefährdeten immateriellen Kulturerbes, zu fördern;
d) geeignete rechtliche, technische, administrative und finanzielle Maßnahmen zu ergreifen, die darauf gerichtet sind,
(i) den Auf- oder Ausbau von Ausbildungseinrichtungen für die Verwaltung des immateriellen Kulturerbes zu fördern sowie die Weitergabe dieses Erbes im Rahmen von Foren und Örtlichkeiten, die dazu bestimmt sind, dieses Erbe darzustellen und zum Ausdruck zu bringen;
(ii) den Zugang zum immateriellen Kulturerbe zu gewährleisten, gleichzeitig aber die herkömmliche Praxis zu achten, die für den Zugang zu besonderen Aspekten dieses Erbes gilt;
(iii) Dokumentationsstellen für das immaterielle Kulturerbe einzurichten und den Zugang zu diesen zu erleichtern.
Artikel 21 - Formen der internationalen Unterstützung
Die Unterstützung, die der Ausschuss einem Vertragsstaat zuerkennt, unterliegt den in Artikel 7 vorgesehenen Richtlinien sowie der in Artikel 24 genannten Vereinbarung und kann wie folgt gewährt werden:
a) Studien zu verschiedenen Aspekten der Erhaltung;
b) Bereitstellung von Experten aus Theorie und Praxis;
c) Ausbildung des benötigten Personals jedweder Art;
d) Erarbeitung von richtungsweisenden oder sonstigen Maßnahmen;
e) Schaffung und Unterhalt von Infrastrukturen;
f) Bereitstellung von Ausrüstungsgegenständen und Fachwissen;
g) sonstige Formen der finanziellen und technischen Unterstützung, gegebenenfalls auch die Vergabe von niedrig verzinsten Darlehen und von Zuwendungen.
Artikel 28 - Internationale Kampagnen zur Sammlung von Spenden
Die Vertragsstaaten unterstützen im Rahmen ihrer Möglichkeiten die unter der Schirmherrschaft der UNESCO zu Gunsten des Fonds durchgeführten internationalen Kampagnen zur Sammlung von Spenden.
Quelle:
http://www.unesco.de...konvention.html